Düsseldorf/Kamen. Wann kommt endlich der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung, der die schulische Inklusion aus der rechtlichen Grauzone herausholt? Noch im Dezember 2012 hatte die Landesregierung ihren Referentenentwurf auf Eis gelegt. Im Frühjahr 2013 soll der Gesetzentwurf kommen und bis November 2013 abgestimmt sein. Bisher wurde der Entwurf allerdings nicht in den Landtag eingebracht.
Ina Scharrenbach MdL: „Zahlreiche Schulen melden heute schon eine Überforderung ihrer Lehrkräfte, wenn es um die Beschulung von Kindern mit Behinderungen geht. Denn: Der überwiegende Teil der Lehrkräfte an allgemeinen Schulen ist für eine Unterrichtung von Kindern mit Behinderungen nicht ausgebildet. Die Umsetzung der schulischen Inklusion wird ein Marathon und kein Sprint werden. Auf einen Marathon muss man sich gut vorbereiten – das ist derzeit bei der Landesregierung aber nicht erkennbar. Insbesondere fehlen von Rot-Grün klare Aussagen zu den künftigen Klassengrößen, zum Einsatz von Lehr- und sonderpädagogischem Personal in den allgemeinen Schulen, zu Aus- und Fortbildungsperspektiven für Lehrer und Sonderpädagogen, zu Lehrplänen, die dem Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen gerecht werden, wie und wo Kinder und Jugendliche, die trotz aller Anstrengungen im allgemeinen Schulsystem nicht unterrichtet werden können, künftig kleine geschützte Räume finden, die ihren Unterstützungslagen gerecht werden können sowie dazu, dass Kommunen ihre Mehraufwendungen, die im Rahmen der Umsetzung der schulischen Inklusion anfallen, ersetzt bekommen. Wenn die Landesregierung hier nicht deutlich nachbessert, wird es schwer möglich sein, eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für die schulische Inklusion zu erreichen.“
Scharrenbach MdL fordert: „Es ist deshalb notwendig, die individuelle Förderung in der Schule im Sinne der Inklusion so umzugestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen optimal gefördert werden können. Dabei muss sichergestellt werden, dass bei der sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern kein Qualitätsverlust eintritt. Die Ressourcen und die Kompetenzen der Fachkräfte der Förderschulen müssen erhalten, weiterentwickelt und schrittweise in die allgemeinen Schulen überführt werden. Nur so kann ein geordnetes „Aufwachsen“ des bisherigen Förderschul- in ein Regelschulsystem gelingen. Deshalb warne ich die Kommunen ausdrücklich vor einem frühzeitigen Zerschlagen des Förderschulsystems, wenn gleichzeitig die erforderlichen Rahmenbedingungen im Regelschulsystem noch nicht geschaffen worden sind. Um eine inklusive Entwicklung voranzutreiben ist zunächst eine klare Aufgabenbeschreibung und strukturelle Verankerung von Unterstützungsangeboten in den allgemeinen Schulen notwendig. Im Bereich der Förderung bei Lern- und Entwicklungsstörungen ist an die dauerhafte Positionierung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an allgemeinen Schulen zu denken. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, dass sich vor Ort frühzeitig Lehrer und Sonderpädagogen zusammensetzen, austauschen und gemeinsam Konzepte für den Weg hin zu einer inklusiven Schule erarbeiten.“
Hintergrund
Die VN-Konvention fordert - auch wenn dies in der deutschen Übersetzung nicht berücksichtigt wurde - ein „inclusive education system“. Ein solches inklusives Bildungssystem unterscheidet sich von einem integrativen System. Die integrative Pädagogik strebt die Eingliederung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen an. Eine inklusive Pädagogik hingegen sortiert erst gar nicht aus. Inklusion bedeutet, dass Strukturen und Didaktik von vornherein auf die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler und individuelles Fördern und Fordern ausgerichtet sind. Notwendig ist deshalb eine Neuorientierung in der sonderpädagogischen Förderung, die die gegenwärtige integrative Phase als Übergangsphase zu einem inklusiven Bildungssystem des gemeinsamen Lernens bis zum Ende der Pflichtschulzeit betrachtet.
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