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    Hundesteuer wird am 01. April fällig

    Kamen. Mit der neuen Hundesteuersatzung hat der Rat der Stadt Kamen auch die Zahlungsmodalitäten geändert. Die Finanzverwaltung im Rathaus macht daher darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer nicht wie bisher am 01.07., sondern bereits am 01. April fällig wird.
    Die Verlegung der Zahlungsfrist wurde eingerichtet, da die Finanzverwaltung häufig feststellen musste, dass der Zahlungstermin zur Mitte des Jahres bei den Hundebesitzern in Vergessenheit geriet - oder bei einer Abmeldung des Hundes in der ersten Jahreshälfte die Zahlung der Hundesteuer ausblieb. Bekanntlich werden die Hundesteuerbescheide bereits zu Beginn des Jahres zugestellt, da die Hundesteuer als Jahressteuer für das Kalenderjahr festgesetzt wird.
    Eventuelle Rückfragen beantwortet der Fachbereich Finanz Service gern unter Tel. 148-2502.
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