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Rettungsdienstsystem in NRW sichern

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Düsseldorf. Derzeit ist es in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens noch selbstverständlich, dass der Rettungsdienst und der Katastrophenschutz flächendeckend eine hohe Einsatzqualität gewährleistet. Dabei stützen sich die Träger von Rettungswachen in vielen Fällen auf ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der privaten und öffentlichen Katastrophenschutzorganisationen. Nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion droht allerdings das bewährte Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamtlichen im Zivilschutz in NRW zu zerbrechen:

In zahlreichen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen laufen derzeit Bestrebungen, die Organisation des Rettungsdienstes auszuschreiben oder in die eigenen Hände zu übernehmen. Hintergrund ist, dass sich viele Kommunen in NRW aufgrund eines Erlasses des Gesundheitsministeriums vom 6. August 2010 gezwungen sehen, ihren Rettungsdienst neu zu organisieren. Das Landesgesundheitsministerium hat mit diesem Erlass zuvor gefällte Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes in Bezug auf die Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen für NRW ausgelegt. Unberührt von der Ausschreibungspflicht für den Rettungsdienst bleibt nach Auffassung der Landesregierung u.a. die Aufgabenerledigung durch eigene Kräfte (Kommunalisierung). Die Landesregierung hat indes auf eine Kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Ina Scharrenbach klargestellt, dass der Erlass keine Empfehlung und keinen Aufruf an die Kommunen darstelle, den Rettungsdienst durch eigene Kräfte auszuüben. Darüber hinaus verweist die Landesregierung darauf, dass die Durchführung des Rettungsdienstes im Übrigen in der Organisationshoheit der Kommunen liege. Ein Zwang zur Rekommunalisierung bzw. zur Ausschreibung des Rettungsdienstes, hervorgerufen durch den Erlass aus 2010, bestehe daher keineswegs.

Ina Scharrenbach MdL: „Zahlreiche Aufgabenträger, die bisher ihren Rettungsdienst über Hilfsorganisationen und im Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamtlichen organisiert haben, sind verunsichert und haben angesichts der Erlasslage des Landes den Rettungsdienst erstmals ausgeschrieben oder ihn kommunalisiert. Infolge von Kommunalisierungen oder Anbieterwechsel im Rettungsdienst fallen für viele Ehrenamtliche Möglichkeiten für Übungen und Fortbildungen in der Einsatzpraxis weg. Damit wir aber im Bedarfsfall über ein schlagkräftiges System zur Gefahrenabwehr verfügen, brauchen wir die zahlreich ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfer und die benötigen Fortbildungsmöglichkeiten und Einsatzpraxis. Insofern ist die Klarstellung der Landesregierung, dass ein Zwang zur Kommunalisierung bzw. Ausschreibung aufgrund ihrer Erlasslage nicht besteht, hilfreich. Da aber für die Organisation des Katastrophenschutz jedes Bundesland selbst verantwortlich ist, erwartet die CDU, dass bis zur Klärung europarechtlicher Fragestellungen in Bezug auf die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen die Landesregierung alles unterlässt, was zu einem weiteren Zerschlagen von ehrenamtlichen Strukturen im Katastrophenschutz beiträgt. Denn: Ein bewährtes System zerschlägt man nicht. Die CDU erwartet darüber hinaus, dass die Landesregierung jetzt endlich ihren Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz in den Landtag einbringt und damit die ihr obliegenden Rechte zur Sicherung des haupt- und ehrenamtlichen Zivilschutzes wahrnimmt.“  
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