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Verwaltung beobachtet zunehmende Baumzerstörungen

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Kamen. Immer häufiger werden Baumruinen als Folge falscher Baumpflege im Stadtgebiet gesichtet. Für Baumfachleute ein erschreckender Anblick.
Karsten Harrach, im Rathaus im Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt tätig und zuständig für Baumschutzfragen, erhält diesbezüglich immer wieder Hinweise von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern. „Natürlich sind derartige Hinweise sehr wichtig, um mit den Grundstückeigentümern oder auch Personen, welche die Schnittmaßnahmen ausgeführt haben ins Gespräch zu kommen bzw. zu informieren. Häufig ist es für eine Rettung des Baumes jedoch schon zu spät“, so Harrach. Das Informationsangebot soll dazu führen, eine tragbare Lösung für den Eigentümer und die Stadt zu erzielen, die per Satzung auf einen gesunden, prägenden und artenreichen Baumbestand im Stadtgebiet zu achten hat. In diesem Zusammenhang macht Karsten Harrach darauf aufmerksam, dass bei einer Zerstörung von geschützten Bäumen, in Kamen gilt seit 1978 eine Baumschutzsatzung, Bußgelder und Ersatzpflanzungen drohen. Das sei nicht nötig, so Harrach, wenn man nur frühzeitig das Gespräch mit ihm suche, Tel. 02307/148-2635. Er empfiehlt Baumbesitzern, die richtigen Fachleute für die Arbeiten auszuwählen. Nicht jeder, der eine Kettensäge bedienen könne, verstehe auch etwas von Baumpflege, betont Harrach. Von Billigangeboten per Inserat oder Haustürgeschäften rät er dabei dringend ab. „Wer Baumarbeiten anbietet und ausführt, sollte unbedingt die Baumschutzsatzung der Stadt kennen und beachten.“
Die Baumschutzsatzung schützt Laubbäume ab 60 cm und Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen), ausgenommen sind lediglich Obstbäume. Geschützte Bäume dürfen nicht entfernt, beschädigt oder ihr Aufbau wesentlich verändert werden. Ausnahmen müssen von der Stadt genehmigt werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten Informationen zur Baumschutzsatzung im Internet unter www.stadt-kamen.de, Suchbegriff Baumschutz.
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