Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) weist darauf hin,
dass Rentenerhöhungen in vollem Umfang der Einkommensteuer unterliegen. Ob
Rentner deshalb eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt vom Einzelfall
ab.
Ruheständler profitieren derzeit aufgrund der Rentenformel von gestiegenen
Löhnen und Gehältern im vergangenen Jahr. Deshalb erhöhen sich die Renten
in den neuen Bundesländern um 3,29 Prozent und in den alten Bundesländern
um 0,25 Prozent zum 1. Juli 2013. Die Kehrseite: Die zusätzlichen Zahlungen
sind nicht nur anteilig, sondern voll steuerpflichtig. Der lebenslange
Rentenfreibetrag berechnet sich nämlich nur aus der Jahresrente bei Beginn
der Altersrente. Darüber hinaus verringert sich bei Rentenbeginn nach 2005
der Prozentsatz für den Rentenfreibetrag.
Bei Ruheständlern, die 2005 oder früher in Rente gegangen sind und im Jahr
2005 eine Jahresrente von 18.000 Euro bezogen haben, beläuft sich der
Rentenfreibetrag auf 50 Prozent, also 9.000 Euro. Hat sich die jährliche
Rente mittlerweile auf knapp 20.000 Euro erhöht, unterliegen damit rund
11.000 Euro der Einkommensteuer. Durch diesen Effekt können auch einstmals
steuerbefreite Rentner „schleichend“ in die Steuerpflicht rutschen.
Etwas Entwarnung kann der NVL aber für das Jahr 2013 geben: Hier steht den
Rentenerhöhungen ein aufgestockter steuerlicher Grundfreibetrag von 8.130
Euro, zuvor 8.004 Euro, gegenüber. „Insofern werden nach unseren
Berechnungen für den Großteil der Ruheständler kaum Steuererhöhungen
eintreten“, erläutert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL in Berlin.
Der NVL hat auf seiner Homepage unter der Rubrik „Aktuelles“ eine Übersicht
zur Steuerpflicht für Rentner zusammengestellt: www.nvl.de.
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