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    Kinderschutz-Debatte im Landtag

    Foto: Ina Scharrenbach MdL, CDUKamen. Am 25. April 2013 wurde im Landtag erstmals der Antrag der CDU-Landtagsfraktion zur weiteren Stärkung des Kinderschutzes in NRW beraten. Die Kamener CDU-Landtagsabgeordnete Ina Scharrenbach warb im Plenum für die Initiative:

    Die CDU-Landtagsfraktion will geprüft wissen, inwieweit landesgesetzlich eine hinreichende Rechtsgrundlage geschaffen werden kann, mit deren Hilfe sich Ärzte bei Verdacht auf Kindesmisshandlung interkollegial austauschen können. Denn: Wenn Minderjährige bei Kinder- und Jugendärzten, Hausärzten oder in Krankenhäuser zur Behandlung vorgestellt werden und es für den jeweilige Arzt nicht klar ist, ob tatsächlich die Diagnose einer Kindesmisshandlung schon vorliegt, ist es derzeit den betroffenen Ärzten grundsätzlich nicht gestattet, sich ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten und damit möglicherweise der Täter über ihre Befunde und Verdachtsdiagnosen von Kindesmisshandlung interkollegial auszutauschen.

    Hier geht es zur Plenarrede >>>

    Hier geht es zum Beitrag von Ina Scharrenbach MdL in der „Aktuellen Stunde“ des WDR >>>

    Ärzte, die derzeit bei Verdacht auf Kindesmisshandlung trotzdem den Austausch mit anderen Ärzten suchen, machen sich damit grundsätzlich strafbar und diese rechtliche Unsicherheit will die CDU zum Schutz von Kindern beendet wissen. Da entsprechende Diagnosen nur durch approbierte Ärzte gestellt werden können, ist es deshalb wichtig, Ärzten die Kinder behandeln hier einen Informationsaustausch zu ermöglichen, wie er bei allen übrigen Diagnosen bei Ärzten üblich ist und zur Vermeidung von Kunstfehlern auch gefordert wird.

    Ein weiteres Problem in Zusammenhang mit möglichen Kindesmisshandlungen stellen Arztwechsel von Erziehungsberechtigten dar, um Taten zu vertuschen („doctor-hopping“). Um diese Problematik zu lösen haben Duisburger Kinderärzte ein dateibasiertes Informationssystem entwickelt, das als Frühwarnsystem im Medizinbereich zur Prävention von Kindesmisshandlung eingesetzt werden kann.   Scharrenbach MdL weiter: „Der Artikel 6 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen normiert in Absatz 1 für jedes Kind das Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit und auf besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. Kinderschutz ist ein hohes Gut zu dessen Verwirklichung der Staat und die Gesellschaft gleichermaßen beizutragen haben und zwar insbesondere dort, wo die zur Sorge Berechtigten und Verpflichteten ihrem Schutzauftrag nicht gerecht werden. Deshalb will die CDU wissen, unter welchen Bedingungen eine EDV-basierte Datenbanklösung, wie sie in Duisburg und im westlichen Ruhrgebiet zum Einsatz kommt, landesweit implementiert werden kann.“ 
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