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Abschaffung des Splittings für viele Familien teuer!

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Der   Neue   Verband   der  Lohnsteuerhilfevereine  e.V.  (NVL)  warnt  vor
finanziellen  und  sozialen  Verwerfungen  und  neuer  Bürokratie, die eine
Abschaffung  des Ehegatten-Splittings mit sich bringen würden. Das beweisen
neue Berechnungen des NVL.

Ehegatten  gehen  nicht  nur  eine enge persönliche Bindung ein. Sie bilden
auch  eine  Erwerbsgemeinschaft und sind sich zur Fürsorge verpflichtet. So
steht es ihnen frei, selbst zu entscheiden, ob beide ihren Haushaltsbeitrag
durch   eigene   Erwerbstätigkeit   oder   beispielsweise  zeitweise  durch
Kinderbetreuung  leisten.  Das  bestehende Ehegatten-Splitting trägt dieser
individuellen Entscheidung der Eheleute Rechnung.

Ein   Wegfall   dieser   Tarifform   hätte   dagegen   schon  für  mittlere
Haushaltseinkommen  einschneidende  Konsequenzen: Nach Berechnungen des NVL
beliefe   sich  die  jährliche  Mehrbelastung  eines  Ehepaares  bei  einer
Einkommensverteilung  von 40.000 Euro und 20.000 Euro pro Jahr auf 483 Euro
inklusive Soli. Bei Einverdiener-Ehen mit 60.000 Euro Jahreseinkommen würde
die Zusatzsteuer ganze 6.121 Euro betragen! Damit wären Paare, in denen ein
Partner aufgrund Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit nicht arbeiten kann,
am  schwersten  getroffen.  Leidtragende  wären  darüber  hinaus  vor allem
Arbeitnehmer.  Ihnen  ist  es  nicht  möglich,  Einkünfte auf den Ehegatten
verlagern  –  anders  als  Unternehmer oder Vermieter, die so  das fehlende
Splitting ausgleichen können.

Nach  Einschätzung  des NVL kann auch aus rechtlichen Gründen das Splitting
nicht  ersatzlos  gestrichen  werden.  Im Rahmen der Unterhaltspflicht muss
mindestens  das  Existenzminimum des einen Teils  beim verdienenden Partner
Berücksichtigung finden. Da jedoch nach geltendem Recht nach einer Trennung
wesentlich  höhere  Unterhaltszahlungen  steuerlich  berücksichtigt werden,
müsste  zukünftig  ähnliches auch zwischen Eheleuten gelten. Damit sind die
vermeintlichen  Steuermehreinnahmen  von  20  Milliarden  Euro größtenteils
Makulatur.

Daneben   fürchte   der   NVL   einen   Aufbau   von   Bürokratie   in  der
Steuerveranlagung.  Wenn  nämlich die Ehegatten einzeln der Einkommensteuer
unterliegen,  müssten  gemeinsame  Aufwendungen,  künftig  jedem  einzelnen
zugeordnet    werden    –    von    der    Spende    bis   zu   gemeinsamen
Versicherungsbeiträgen.  Damit  steigt  die Prüfungspflicht der Finanzämter
und  Ehepartner  müssten  die  Kosten untereinander streng abgrenzen. „Eine
solche  Ökonomisierung der Ehe kann aber schon gesamtgesellschaftlich nicht
gewollt sein“, unterstreicht Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL.

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