Abschaffung des Splittings für viele Familien teuer!
Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) warnt vor
finanziellen und sozialen Verwerfungen und neuer Bürokratie, die eine
Abschaffung des Ehegatten-Splittings mit sich bringen würden. Das beweisen
neue Berechnungen des NVL.
Ehegatten gehen nicht nur eine enge persönliche Bindung ein. Sie bilden
auch eine Erwerbsgemeinschaft und sind sich zur Fürsorge verpflichtet. So
steht es ihnen frei, selbst zu entscheiden, ob beide ihren Haushaltsbeitrag
durch eigene Erwerbstätigkeit oder beispielsweise zeitweise durch
Kinderbetreuung leisten. Das bestehende Ehegatten-Splitting trägt dieser
individuellen Entscheidung der Eheleute Rechnung.
Ein Wegfall dieser Tarifform hätte dagegen schon für mittlere
Haushaltseinkommen einschneidende Konsequenzen: Nach Berechnungen des NVL
beliefe sich die jährliche Mehrbelastung eines Ehepaares bei einer
Einkommensverteilung von 40.000 Euro und 20.000 Euro pro Jahr auf 483 Euro
inklusive Soli. Bei Einverdiener-Ehen mit 60.000 Euro Jahreseinkommen würde
die Zusatzsteuer ganze 6.121 Euro betragen! Damit wären Paare, in denen ein
Partner aufgrund Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit nicht arbeiten kann,
am schwersten getroffen. Leidtragende wären darüber hinaus vor allem
Arbeitnehmer. Ihnen ist es nicht möglich, Einkünfte auf den Ehegatten
verlagern – anders als Unternehmer oder Vermieter, die so das fehlende
Splitting ausgleichen können.
Nach Einschätzung des NVL kann auch aus rechtlichen Gründen das Splitting
nicht ersatzlos gestrichen werden. Im Rahmen der Unterhaltspflicht muss
mindestens das Existenzminimum des einen Teils beim verdienenden Partner
Berücksichtigung finden. Da jedoch nach geltendem Recht nach einer Trennung
wesentlich höhere Unterhaltszahlungen steuerlich berücksichtigt werden,
müsste zukünftig ähnliches auch zwischen Eheleuten gelten. Damit sind die
vermeintlichen Steuermehreinnahmen von 20 Milliarden Euro größtenteils
Makulatur.
Daneben fürchte der NVL einen Aufbau von Bürokratie in der
Steuerveranlagung. Wenn nämlich die Ehegatten einzeln der Einkommensteuer
unterliegen, müssten gemeinsame Aufwendungen, künftig jedem einzelnen
zugeordnet werden – von der Spende bis zu gemeinsamen
Versicherungsbeiträgen. Damit steigt die Prüfungspflicht der Finanzämter
und Ehepartner müssten die Kosten untereinander streng abgrenzen. „Eine
solche Ökonomisierung der Ehe kann aber schon gesamtgesellschaftlich nicht
gewollt sein“, unterstreicht Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL.
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