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BAföG: Kreis rät zur frühzeitigen Antragstellung

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Bafög-Stelle wieder wie gewohnt erreichbar

Kreis Unna. Die Bafög-Stelle beim Kreis ist ab 1. Juni wieder zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und persönlich erreichbar. Darauf weist das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Unna - so der offizielle Name - hin. Die genauen Öffnungszeiten und Zuständigkeiten sind im Internet unter www.kreis-unna.de (Stichwort: BAföG) abrufbar.

In den letzten Monaten waren durch steigende Fallzahlen in Verbindung mit personellen Engpässen Rückstände aufgelaufen, die durch zusätzlichen Personaleinsatz und organisatorische Veränderungen inzwischen wieder beseitigt wurden.

"BAföG-Leistungen für Schülerinnen und Schüler sollten schon jetzt beim Kreis Unna beantragt werden, auch wenn die Ausbildung erst Anfang September begonnen wird", rät Jörg Henf vom Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Unna mit Blick auf die seit einigen Jahren stetig steigenden Antragszahlen.

Zahl der Anträge steigt stetig
Während im Schuljahr 2008/2009 noch 1.144 Anträge bearbeitet wurden, waren es im Schuljahr 2010/2011 bereits 1.534 und im Schuljahr 2011/2012 immerhin 1.527 Anträge. Mitte Mai 2013 lagen für das laufende Schuljahr bereits 1.478 Anträge vor. "Angesichts des diesjährigen doppelten Abiturjahrgangs werden die Zahlen weiter steigen", ist Jörg Henf sicher.

Nach seiner Einschätzung werden sich viele Abiturienten alternativ zum Studium einer nach den BAföG-Bestimmungen förderfähigen schulischen Berufsausbildung zuwenden. "Wir werden die Entwicklung aufmerksam beobachten und sind auf steigende Fallzahlen gut vorbereitet."

Anträge frühzeitig stellen
Dennoch kann es allein durch die Vielzahl der zu Beginn des Schuljahres eingehenden Anträge am Anfang zu Verzögerungen bei der Bewilligung kommen. Dennoch: "Wer BAföG erst nach Ausbildungsbeginn beantragt, kann bares Geld verlieren, da ein Anspruch auf Ausbildungsförderung zwar mit Beginn der Ausbildung entsteht, aber frühestens ab Antragsstellung gezahlt wird", rät Jörg Henf zur umgehenden Antragstellung.

Wer wird gefördert?
Förderungsmöglichkeiten bestehen bei (Berufs-)Fachschulklassen, z.B. Erzieher, Heilerziehungspfleger, Kinderpfleger, kaufmännischer, umwelttechnischer, elektrotechnischer, gestaltungstechnischer, informationstechnischer Assistent, Ergo- und Physiotherapeuten etc., sofern sie einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, und bei Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Ebenso sind Abendgymnasium - ab dem viertem Semester - und Abendrealschulen, und Kollegs über den Kreis Unna - ab dem ersten Semester - förderungsfähig. Unter besonderen Voraussetzungen erhalten auch Schülerinnen und Schüler von weiterführenden allgemein- und berufsbildenden Schulen BAföG-Leistungen, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärtig untergebracht sind.

Wieviel Geld gibt es?
Die Höhe der dann im Einzelfall zu gewährenden Leistungen richtet sich nach dem gewählten Ausbildungsweg und ist in der Regel vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden und vom Einkommen des Ehegatten und der Eltern abhängig. Insbesondere sind die Einkommensverhältnisse der leiblichen Eltern des vorletzten Kalenderjahres (Einkommenssteuerbescheid 2011, Rentenbescheid, Nachweise Lohnersatzleistungen etc.) bei einer Antragsstellung beizufügen.

Antragsvordrucke gibt es beim Kreis Unna, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden oder im Internet unter www.kreis-unna.de (Stichwort: BAföG) bzw. www.das-neue-bafoeg.de. Auf der Kreisseite finden sich auch weitergehende Informationen u. a. zu Ansprechpartnern und Förderungsmöglichkeiten.