Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) weist darauf hin,
dass Steuerpflichtige bei der Nutzung von ELSTER dieselbe Sorgfalt walten
lassen müssen wie bei der herkömmlichen Erklärung auf Papier. Zeitgleich
setzt sich der Verband in einer gemeinsamen Initiative für Erleichterungen
auf Seiten der Steuerbürger ein.
Wer grob fahrlässig Angaben zu steuermindernden Sachverhalten in der
Einkommensteuererklärung versäumt, kann diese nach Bestandskraft des
Steuerbescheids nicht mehr nachholen. Diesen Grundsatz hat der
Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20.3.2013 (Az. VI R 5/11) bestätigt und auf
die elektronische Abgabe von Steuererklärungen übertragen. „Grob
fahrlässig“ handelt, wer im Steuerklärungsformular oder in den offiziellen
Erläuterungen ausdrücklich gestellte Fragen nicht beachtet. Der Kläger
wollte nachträglich Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin, die das
gemeinsame Kind betreute, als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Das Gericht verwehrte jedoch die Änderung des Steuerbescheids, weil in der
ursprünglichen Steuererklärung Angaben zur Unterstützung fehlten.
Unbeachtlich war für das Gericht, dass Steuerpflichtige bei ELSTER gar
keinen vollständigen Ausdruck ihrer Erklärung erhalten, sondern nur eine
Übersicht ihrer eingetragenen Werte und Kennziffern.
Überraschenderweise hat das Gericht in einem ähnlichen Fall zu Gunsten des
Steuerpflichtigen entschieden (Az. VI R 9/12). Damit hat es einen
nachträglichen Abzug von Unterhaltsleistungen anerkannt, weil in dem
betreffenden Steuerjahr Erläuterungen im Erklärungsvordruck fehlten.
Dennoch ist davon auszugehen, dass die Gerichte ein „grobes Verschulden“
auch künftig oft bejahen. Der NVL empfiehlt deshalb dringend, beim
Ausfüllen der Steuererklärung am Bildschirm alle Zeilen genau durchzugehen.
„Darüber hinaus enthalten die Anleitungen wertvolle Informationen. Werden
sie nicht beachtet, kann der Steuerpflichtige fehlende Angaben später nicht
nachholen“, erläutert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL.
Wegen der Schwierigkeiten bei elektronischen Erklärungen setzt sich der NVL
in einer gemeinsamen Eingabe mit dem Bund der Steuerzahler, dem Deutschen
Steuerberaterverband und dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine für
erweiterte Korrekturmöglichkeiten des Steuerbescheids ein. Weitere Punkte
der Initiative betreffen die Informationsrechte des Steuerbürgers. Dieser
soll stets wissen, welche Daten über ihn von Banken, Versicherungen und
Behörden an den Fiskus gemeldet werden, so die Forderung der Verbände.
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