Gelsenkirchen (straßen.nrw). Nur in der Wintersaison ab Oktober dürfen die Gehölze an den Straßen zurück geschnitten, geläutert oder "auf den Stock gesetzt" werden. Darauf weist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hin. Ziel ist es dabei, die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhalten. Zahlreiche Maßnahmen an den Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen stehen auch in der laufenden Saison wieder auf dem Programm von Straßen.NRW. Bis Ende Februar kommenden Jahres läuft die Pflegesaison. Vor einem Jahr haben die Arbeiten an den rund 20.000 Kilometern Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen rund 20 Millionen Euro gekostet.
Gehölze neben den Straßen unterstützen die Verkehrssicherheit, unter anderem als Sicht-, Blend- und Windschutz. Sie werden aber auch als Sicherung der Straßenböschungen eingesetzt. Und um eine Straße landschaftsgerecht in die Region einzubinden, übernehmen Gehölze auch eine wichtige gestalterische Funktion. Die unterschiedlichen Anforderungen aufeinander abzustimmen, ist Aufgabe der Landschaftsarchitekten, Landschaftspfleger und Baumkontrolleure des Landesbetriebes.
Ist der Grünstreifen neben einer Straße sehr schmal, werden die Gehölze regelmäßig "geläutert". Einzelne Gehölze werden dabei entfernt, damit die verbleibenden neue Seitentriebe ausbilden. Bei größeren Gehölzflächen muss genauer hingeschaut werden: Bei einem jungen Bestand genügt ebenfalls gezieltes Läutern im Abstand von acht bis zehn Jahren zur regelmäßigen Pflege. Bei älterem Bestand werden die Gehölze abschnittsweise "auf den Stock gesetzt". Das heißt, sie werden auf 10 bis 20 Zentimeter zurück geschnitten, um neue Triebe bilden zu können. Jedes Jahr steht ein anderer Abschnitt auf dem Programm. Zumeist werden die Arbeiten von beauftragten Fachfirmen ausgeführt. Sie werden durch Bauüberwacher von Straßen.NRW kontrolliert.
Maßnahmen der Gehölzpflege bespricht Straßen.NRW grundsätzlich mit den Fach- und Naturschutzbehörden sowie den betroffenen Städten und Gemeinden. Die einschlägigen Vorschriften stehen im "Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).
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