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    Veröffentlichung von Geburtstagen

    Kamen. Alle Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet, die im nächsten Jahr 70 Jahre alt werden, erhalten in diesen Tagen Post aus dem Rathaus.
    Wie in jedem Jahr wurden zum Jahresende auf der Grundlage der amtlichen Meldedaten die Jubilare angeschrieben und gefragt, ob sie einer Veröffentlichung ihres Geburtstages in der heimischen Tageszeitung zustimmen. Bekanntlich werden diese in einer besonderen Rubrik „Wir gratulieren“ veröffentlicht. Wer sich für die Veröffentlichung seines Geburtstages entscheidet, sollte die dem Schreiben beigefügte Antwortkarte gebührenfrei zurücksenden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Widerruf jederzeit möglich ist.
    Eine Weitergabe an die Tageszeitung bzw. eine Veröffentlichung entfällt, wenn die Karte nicht zurückgesandt wird. In diesem Zusammenhang noch eine Bitte: Geburtstagsjubilare, die keine Benachrichtigung erhalten haben und veröffentlicht werden sollen, werden gebeten sich zu melden. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn jemand kurzfristig nach Kamen gezogen ist. Mögliche Rückfragen werden gern im Rathaus, I. OG., Zimmer 116 oder telefonisch, Tel. 148-2102, beantwortet.
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