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    Krank und allein zu Haus

    Hilfeleistungen der Krankenkassen
    Kamen. Ein akuter Bandscheibenvorfall, beide Arme in Gips oder eine schwere Infektion, die dazu zwingt, das Bett zu hüten: Jeder kann aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung in die missliche Lage geraten, bei seinen alltäglichen Verrichtungen vorübergehend auf fremde Hilfe in den eigenen vier Wänden angewiesen zu sein. Gesetzlich Krankenversicherte, die nicht stationär ins Krankenhaus müssen, jedoch zuhause niemanden haben, der ihnen bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt, können bei ihrer Krankenkasse die Kosten für eine häusliche Krankenpflege beziehungsweise für eine Haushaltshilfe beantragen. „Ob und in welcher Höhe es Zuwendungen gibt, ist bei den Krankenkassen jedoch nicht einheitlich geregelt. Nachfragen zahlt sich in den meisten Fällen aus“, erklärt die Elvira Roth  von der Verbraucherzentrale in Kamen. 

    •    Häusliche Krankenpflege: Häusliche Krankenpflege wird jedoch nur bewilligt, wenn niemand daheim die Pflege eines Betroffenen übernehmen kann und ein Arzt die Notwendigkeit der zusätzlichen Hilfe bescheinigt. Hierbei muss allerdings immer etwas zugezahlt werden.  Denn jede bestimmt selbst, ob und wie lange sie Leistungen für Körperpflege, Ernährung und Mobilität übernimmt. Viele Krankenkassen zahlen maximal zwischen zwei Wochen oder bis zu einem halben Jahr für die tägliche Grundpflege. Einige richten ihre Leistungsbereitschaft exakt an der Dauer der medizinisch notwendigen Behandlungspflege aus. Die meisten Kassen zahlen höchstens für eine Stunde ambulante Grundpflege am Tag. Ein geringer Teil übernimmt auch zwei.

    •    Haushaltshilfe regulär bei Familien mit Kind: Sind Kinder unter zwölf Jahren zu versorgen und geht’s in erster Linie um Einkaufen, Kochen sowie Putzen, können Familien eine Haushaltshilfe beantragen. Eine gute Fee bekommen sie regulär bewilligt, wenn ein Elternteil zu Hause wegen eines Klinikaufenthalts ausfällt und das andere die Kinder aus beruflichen Gründen nicht versorgen kann. Die meisten Krankenkassen wenden die Kosten jedoch auch auf, wenn Mutter oder Vater zu Hause krank im Bett liegen. Einige Kassen leisten die Hilfe bis zu einem Kindesalter von 14, wenige bis zu 16 Jahren. Ein Teil zahlt maximal fünf Tage, ein anderer hingegen so lange, wie Bedarf besteht.  für eine selbst organisierte Kraft. Meistens bleiben Versicherte dann jedoch auf einem Teil der Kosten sitzen.

    Auf alle Fälle lohnt sich ein Leistungsvergleich bei den verschiedenen gesetzlichen Kassen. Weitere Infos zur Wahl einer geeigneten Krankenkasse gibt es in der Beratungsstelle in der Kirchstraße 7 in Kamen.
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