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    Kein Artenschutz für Masernerreger

    Bochum. Masern sind eine gefährliche Infektionserkrankung. Sie gelten zu Unrecht als harmlose Kinderkrankheit. Das Risiko eines schweren Verlaufes ist hoch. So wird das Risiko von schweren Hirnschäden mit auch tödlichen Folgen mit 1 pro 1000 bis 2000 Masern-Erkrankungsfällen angegeben. Und: An Masern erkranken zunehmend auch Jugendliche und Erwachsene. Dem Ziel, Masern in Deutschland und Europa bis 2015 auszurotten, sind wir trotz aller Mühen noch um einiges entfernt.

    Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt. Zwar ging die Zahl der jährlich übermittelten Masernfälle seit 2001 beständig zurück, doch ist eine Ausrottung der Maserninfektionen in Deutschland längst noch nicht erreicht. Allein von Januar bis Oktober 2013 wurden dem Robert Koch-Institut über 1700 Fälle von Masernerkrankungen gemeldet – das sind rund 21 Fälle pro 1 Million Einwohner. Bundesweit waren 39 Prozent der Erkrankten über 20 Jahre alt, 9 Prozent sogar 40 Jahre und älter. Masern sind also keine Kinderkrankheit, wenngleich die meisten Fälle bei Kindern im 1. Lebensjahr und bei einjährigen Kindern auftreten.

    Um einen ausreichenden dauerhaften Schutz aufzubauen, sind die zeitgerechten Impfungen von Kindern – nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) soll die erste Impfung ab 11. bis 14. Lebensmonat, die zweite Impfung ab 15. bis 23. Monat erfolgen - ebenso notwendig, wie die Nachholimpfungen noch ungeschützter junger Erwachsener. Bei jungen Frauen möglichst vor Eintritt der ersten Schwangerschaft.

    Die BKK vor Ort appelliert an alle Eltern die von der STIKO empfohlenen Impftermine beim Kinderarzt einzuhalten. Darüber hinaus bietet die BKK vor Ort für Kinder und Jugendliche, die den Impfschutz bisher versäumt haben, weitere Vorsorgeuntersuchungen, bei denen ein Nachholen des Impfschutzes möglich ist. Grundsätzlich sollten sich alle Versicherten, die nach 1970 geboren wurden, in der Kindheit aber gar nicht oder nur einmal geimpft wurden, oder deren Impfstatus unklar ist, impfen lassen. Das schützt nicht nur den Geimpften selbst, sondern mindert auch die Ansteckungsgefahr derjenigen, die noch keinen Impfschutz haben.

    Gegen Masern wird in der Regel in Kombination mit Mumps und Röteln (MMR) geimpft. Die Kosten für die Impfung trägt die BKK vor Ort.

    Urlaubsreisende sollten die Informationen über Maserngebiete und Ausbrüche der Erkrankung im Ausland beachten.

    Typische Symptome der Maserninfektion
    Masern beginnen meist mit grippeähnlichen Symptomen – hohes Fieber, Husten, Schnupfen. Erst einige Tage später entwickelt sich der typische Masern-Ausschlag. Als häufige Komplikation sind Bronchitis, Mittelohr- und Lungenentzündung bekannt. Bei etwa einem von 1000 Erkrankten kommt es zu lebensbedrohlichen Gehirnentzündungen.

    Die Erreger von Masern werden durch Tröpfchen übertragen, zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen.
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