Wie Kai aus der Kiste kommen plötzlich Zweifel an der elektronischen Gesundheitskarte zum Vorschein. Neu zitierte Gutachten über die Datensicherheit stellen sich als alte Bekannte heraus. Der Vorwurf: Die gesetzlichen Krankenkassen hätten die darauf gespeicherten Fotos der Versicherten nicht überprüft. Daher seien die zu Jahresbeginn bundesweit eingeführten neuen Gesundheitskarten rechtswidrig und müssten wieder eingezogen werden.
Unsinn! sagt die BKK vor Ort und weist darauf hin, dass Krankenkassen bei der Lichtbildübermittlung nicht zur Identitätsprüfung durch ein Personaldokument verpflichtet sind. Dies haben der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium mittlerweile bestätigt.
Darüber hinaus hat jeder Versicherte mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben für die elektronische Gesundheitskarte – dazu gehört das abgegebene Bild – bestätigt. Außerdem ist nicht zu erkennen, welchen Vorteil ein Versicherter sich versprechen könnte, wenn er wissentlich ein falsches Bild eingereicht hat. Spätestens beim Arztbesuch würde dies erkannt werden, denn der Arzt ist verpflichtet, die Identität des Versicherten zu prüfen. In diesem Fall würde eine Behandlung gar nicht oder nur als Privatpatient erfolgen. Das war auch in der Vergangenheit bei Vorlage der alten Versichertenkarte nicht anders. Jetzt fällt eine Fälschung schneller auf.
Es besteht daher für die Versicherten kein Grund zur Sorge. Weder muss die Karte eingezogen noch nachjustiert werden. Versicherte können die elektronische Gesundheitskarte nach wie vor benutzen.






