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    SEPA gilt auch für Kfz-Steuer

    Foto: Kfz.-Steuerbescheid (C) KamenWeb.deKreis Unna. Die Kraftfahrzeugsteuer wird nicht mehr von den Finanzämtern, sondern von den Zollämtern erhoben. Gleichzeitig wird das SEPA-Lastschriftverfahren für die Erhebung der Kfz-Steuer eingeführt. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis hin.

    Unterm Strich heißt das, dass bei Kfz-Zulassungen nicht mehr einfache Lastschrifteinzugsermächtigungen akzeptiert werden können, sondern für jede Zulassung ein SEPA-Mandat im Original vorgelegt werden muss.

    Welche Regelungen bisher galten und was neu zu beachten ist, hat die Zulassungsstelle in einem Infoblatt zusammengefasst. Mehr Informationen >>>

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