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    Fällverbot für einzelne Bäume in freier Landschaft

    Foto: Baumfällarbeiten (C) KamenWeb.deKreis Unna. Das Fällen einzelner Bäume in der freien Landschaft ist zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten. Darauf weist der Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Unna hin.

    Das Verbot im Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz von brütenden Vögeln und gilt für Bäume außerhalb des Waldes sowie außerhalb so genannter Kurzumtriebsplantagen (Flächen, auf denen schnell wachsende Bäume oder Sträucher für die Holzgewinnung gepflanzt werden) oder gärtnerisch genutzter Grundflächen.

    Um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Vogelarten zu erhalten, kann zudem beim Fällen alter Bäume außerhalb der vorgenannten Schonzeit eine vorherige Artenschutzprüfung notwendig sein. Dadurch soll vermieden werden, dass Horstbäume von Greifvögeln oder Eulen entfernt werden oder das Zuhause von Fledermäusen, Spechten und anderen seltenen Höhlenbrüterarten zerstört wird.

    Fragen hierzu beantwortet die Untere Landschaftsbehörde unter Tel. 0 23 03 / 27-10 70 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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