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Jobcenter berät am Equal Pay Day über Chancen

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Kreis Unna. Am 21. März findet der bundesweite Equal Pay Day statt. Im Mittelpunkt steht die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern, oft verursacht durch Erwerbsunterbrechungen bei Frauen auf Grund von Familienzeiten oder Teilzeittätigkeiten in Rahmen von Minijobs. Das Jobcenter Kreis Unna wirbt am Equal Pay Day besonders für die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und folglich für eine gehaltliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Zwei Drittel der bundesweit rund 7,4 Millionen Minijobber sind Frauen. Derzeit üben rund 3.340 Kunden des Jobcenters Kreis Unna (11,2 Prozent) einen Minijob aus, 63 Prozent davon sind weiblich. Viele von ihnen haben einen oder mehrere Minijobs, aber nicht als Nebenbeschäftigung, sondern als Haupterwerb. Trotzdem sind sie weiterhin auf staatliche Leistungen angewiesen.

Für viele Beschäftigte soll der Minijob eine Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Bundesweit gelingt jedoch nur 14 Prozent dieser Übergang – der Rest bleibt nach dem Minijob arbeitslos. Besonders in Branchen wie Handel, Wachdienste, Gebäudereinigung, dem Hotel- und Gastgewerbe sowie dem Gesundheits- und Sozialwesen finden die meisten Minijobber ihren Arbeitsansatz. Sie werden häufig sehr flexibel in Auftragsspitzen oder zu Randzeiten eingesetzt. Daher verzichten viele Arbeitgeber nur ungern auf diese Mitarbeiter.

Die Umwandlung eines Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hätte aber sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Vorteile: der Arbeitgeber bindet bereits eingearbeitetes Personal und schafft eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit. Der bisherige Nebenverdienstler baut eine eigene soziale Absicherung auf und verbessert gleichzeitig seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Als Minijobs werden Beschäftigungsverhältnisse mit einem Monatsgehalt von aktuell bis zu 450,- Euro bezeichnet. Wer einer solchen Beschäftigung nachgeht, ist bis zu dieser Gehaltsgrenze von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung befreit.

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