Kamen. Der Telefonanschluss lässt auf sich warten. Die gebuchte Pauschalreise entpuppt sich als Reinfall. Der Versicherer verweigert die Regulierung des Schadens. Die Bank verlangt für die Bearbeitung des Kredits ein Entgelt. Ein Klick im Internet beschwert ein kostenpflichtiges Abo. Der Handwerker will mehr Geld als im Kostenvoranschlag kalkuliert. Wer es versteht, bei den alltäglichen Verbraucherproblemen richtig zu reklamieren, kann seine Rechte auch wirkungsvoll durchsetzen. Der neue Ratgeber „Richtig reklamieren“ der Verbraucherzentrale ist dabei ein hilfreicher Wegweiser.
Ob überhöhte Vorauszahlungen bei Pauschalreisen verlangt werden, Zugverspätungen die Geduld der Fahrgäste überstrapazieren oder sich in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters viele Unbekannte auftun: rechtliche Hilfestellungen sind gefragt, um sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren oder Entschädigungen wegen mangelhafter Leistungen einzufordern. Aber auch wenn der Handwerker pfuscht und der Kunde auf Nachbesserung pochen will, muss dieser seine Rechte kennen und Fristen zu deren Durchsetzung beachten. Das 224-seitige Buch „Richtig reklamieren“ skizziert verständlich die jeweilige Rechtslage und hat mit mehr als 130 Checklisten und Musterbriefen praktische Hilfestellungen parat.
Der Ratgeber kostet 11,90 Euro und ist der Beratungsstellen Kamen, Kirchstr. 7 erhältlich.
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