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    Landeszuschüsse: Kastration von Katzen Land

    Kreis Unna. Verwilderte Katzen vermehren sich stark. Deshalb unterstützt das Land Tierschutzvereine, die in Nordrhein-Westfalen gehaltene, versorgte oder als Fundtier aufgenommene Katzen kastrieren lassen.
     
    Darauf weist Dr. Anja Dirksen, Sachgebietsleiterin Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle beim Kreis, hin. Die Amts-Tierärztin gibt damit eine aktuelle Information vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) weiter.
     
    Nach Informationen des LANUV können alle in Nordrhein-Westfalen eingetragenen und gemeinnützigen Vereine die finanzielle Förderung erhalten. Bezuschusst werden jedoch ausschließlich die Kosten für die Katzenkastration, die bei dem Verein unmittelbar anfallen. „Kastrationen durch Tierärztinnen und Tierärzte, die beim Tierschutzverein angestellt sind, sind nicht zuwendungsfähig“, unterstreicht Dr. Anja Dirksen. Außerdem gilt: Jede kastrierte Katze muss gekennzeichnet werden.
     
    Die Höhe der Zuwendung beträgt 40 Euro für eine kastrierte Katze und 25 Euro für jeden kastrierten Kater. Weitere Informationen zu den Fördermodalitäten gibt es im Internet unter http://www2.lanuv.nrw.de/agrar/foerderprogramme/katzen.htm.

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