Kreis Unna. Wer kennt das nicht? Kurz vor dem Urlaub stellt man mit Entsetzen fest, dass der Personalausweis oder Reisepass abgelaufen ist. Aber wer denkt schon an den Führerschein?
Die „großen“ Klassen (zum Beispiel die frühere Klasse 2) werden nur noch zeitlich befristet erteilt. Angaben zur Befristung finden sich auf der Rückseite des Kartenführerscheins in der Spalte 11. „Mit Ablauf des dort eingetragenen Datums dürfen Fahrzeuge der entsprechenden Klasse nicht mehr gefahren werden“, weiß Bernd Grundmann als Leiter der Führerscheinstelle beim Kreis Unna.
Bei wem eine solche Befristung eingetragen ist, muss - wenn die Fahrerlaubnisklasse weiterhin genutzt werden soll oder muss - einen Antrag auf Verlängerung stellen. Das trifft für die Inhaberinnen und Inhaber von Führerscheinen zu, die 2009 oder früher für die so genannten großen Klassen erteilt oder verlängert wurden.
Führerscheine werden bei der Bundesdruckerei erstellt. „Bevor der Auftrag erteilt werden kann, muss die Führerscheinstelle beim Verkehrszentralregister nachfragen, ob es Gründe gegen die Ausstellung gibt“, so Grundmann. Er empfiehlt daher, im Bürgerbüro im Kreishaus Unna rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung zu stellen.
Auch wenn die Reise in ein Land geht, in dem ein internationaler Führerschein verlangt wird, ist etwas Vorbereitung erforderlich. Der internationale Führerschein darf nur für Bürgerinnen und Bürger ausgestellt werden, die einen Kartenführerschein haben.
Wer noch eine graue oder rosa „Fleppe“ besitzt und einen internationalen Führerschein benötigt, sollte den Umtausch bald beantragen. „Die Bearbeitung bei der Bundesdruckerei dauert derzeit rund drei Wochen“, nennt Grundmann ein Zeitfenster.
Weitere Informationen rund um den Führerschein finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de – Service – Führerschein.
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