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    Was tun, wenn´s im Urlaub kracht

    Unfallfahrzeug KWNach einem Unfall gilt im Ausland, wie auch im Inland: sofort anhalten, die (gegebenenfalls im Urlaubsland vorgeschriebene) Warnweste anlegen, die Unfallstelle absichern und unter Umständen Verletzten helfen. Danach sollten Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden. In einigen Urlaubsländern, etwa in Italien, Frankreich und Irland finden sich die Angaben zur Haftpflichtversicherung auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Zur Erleichterung der Unfalldokumentation ist es ratsam auf Reisen neben der Grünen Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes auch einen Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Darin können alle Angabe zu Unfallhergang und den Unfallbeteiligten eingetragen werden.

    Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Uneinigkeit zwischen den Beteiligten, Unfallflucht oder wenn kein Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann, sollte die Polizei verständigt werden. Darüber hinaus rät der ADAC, möglichst keine unverständlichen oder fremdsprachigen Schriftstücke zu unterschreiben und auch bei geringfügigen Verletzungen einen Arzt im Unfallland aufzusuchen. Ein Attest kann die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche erleichtern.

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