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    Ausnahme von der Haushaltssperre - Polizisten können Dienst zum 1.9.2014 antreten

    polizei dummy14Düsseldorf. Die Haushaltssperre des Landes Nordrhein-Westfalen hat Auswirkungen auf die Beförderung von Beschäftigten: Das ist bekannt. Aber durch die Haushaltssperre des Landes dürften auch keine Personaleinstellungen vorgenommen werden. Dies könnte insbesondere die Polizei in Nordrhein-Westfalen treffen, denn hier fangen die neuen Kollegen erst zum 1. September 2014 an.
    „Die CDU-Landtagsfraktion hat den Hinweis eines Polizisten zum Anlass genommen und mit dem Innenminister, Ralf Jäger (SPD), Kontakt aufgenommen. Bisher gab es für den Polizeibereich keine Ausnahmegenehmigung von der Haushaltssperre und somit hätten die neuen Kolleginnen und Kollegen ihren Polizeidienst zum 1. September 2014 nicht antreten können und hätten in der Luft gehangen. Wie wir heute erfahren haben, hat der Innenminister unser Schreiben aufgegriffen und es wird eine zusätzliche Ausnahmeregelung von der Haushaltssperre für die Einstellungen in den Polizeidienst geben. Somit können alle die, die zum 1. September 2014 über eine Einstellungszusage verfügen, ihren Dienst auch antreten.“, so Ina Scharrenbach, CDU-Landtagsabgeordnete. Eine Ausnahme von der Haushaltssperre des Landes NRW gilt bereits seit längerem für die Anwärter im Schuldienst.    

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