Kreis Unna. Kaum sind die Ferien zu Ende, da krabbelt und juckt es auf den Köpfen von Kindern in Kindergärten und Schulen – die Kopfläuse sind wieder da. Treffen kann es jeden, wie Dr. Petra Winzer-Milo vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Kreises Unna weiß: „Kopflausbefall hat nichts mit fehlender Sauberkeit zu tun. Ursache sind vielmehr enge zwischenmenschliche Kontakte wie sie auf Zeltplätzen, in Ferienlagern, in Bahn und Flugzeug oft herrschen.“
Die Verbreitung der Kopfläuse erfolgt hauptsächlich „von Haar zu Haar“, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Durch Kopfläuse werden zwar im Allgemeinen keine Krankheitserreger übertragen, dennoch hat der Gesetzgeber sie in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen, da durch einen Befall das Wohlbefinden des Betroffenen deutlich beeinträchtigt wird.
Bei einem Kopflausbefall des Kindes sind Eltern gesetzlich verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die das Kind besucht, den Befall mitzuteilen, damit dort einer weiteren Verbreitung vorgebeugt werden kann. Zum raschen Erkennen und Behandeln eines Kopflausbefalls sollte frühzeitig ärztlicher Rat eingeholt werden. Ein ärztliches Attest zur Bestätigung, dass die Betroffenen wieder ohne Kopfläuse sind, ist nicht vorgeschrieben; die Einrichtungen können aber mit Hinweis auf ihr Hausrecht darauf bestehen.
Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung muss die Kreisgesundheitsbehörde über einen Kopflausbefall unterrichten. „Unsere Aufgabe reicht dann von der Beratung über die Kontrolle der Maßnahmen in der Einrichtung gegebenenfalls bis hin zur Untersuchung von Kindern“, erläutert Dr. Winzer-Milo.
Eine optimale Behandlung des Kopflausbefalls besteht nach heutiger Auffassung in der Kombination mechanischer, chemischer und physikalischer Wirkprinzipien. Am Tag der Diagnose (Tag 1) soll – unter genauer Beachtung aller Hinweise der Hersteller – mit einem geeigneten Insektizid behandelt werden. Weil bis zum 7. bzw. 8. Tag noch Larven nachschlüpfen und ab dem 11. Tag junge Weibchen bereits neue Eier ablegen können, ist eine Wiederholungsbehandlung am Tag 9 oder 10 dringend erforderlich. Ergänzend wird mehrfaches nasses Auskämmen empfohlen.
„Mögliche Fehler in der Behandlung sind zu kurze Einwirkzeiten, zu sparsames Ausbringen des Mittels, eine ungleichmäßige Verteilung des Mittels, eine zu starke Verdünnung des Mittels in triefend nassem Haar oder das Unterlassen der Wiederholungsbehandlung“, warnt Dr. Winzer-Milo.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreises Unna hat Faltblätter zum Thema „Kopfläuse“ in deutscher, türkischer und russischer Sprache erstellt, die von Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Weitergabe an die Eltern angefordert werden können. Auf der Homepage des Kreises Unna (www.kreis-unna.de, Suchbegriff: Kopfläuse) kann dieses Faltblatt auch heruntergeladen werden.
Weitere Informationen gibt es im Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises bei Dr. Petra Winzer-Milo, Tel. 0 23 03 / 27-11 59, E-Mail
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