Bochum. Zwar ist es noch nicht Weihnachten, aber das Ende des Jahres ist dennoch in Sichtweite. Da gibt es für viele Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen noch einiges zu erledigen, denn mit dem Jahr 2014 enden vor allem die Gültigkeit der alten Versichertenkarte und die aktuellen Befreiungsbescheide für Zuzahlungen. Und – falls bisher nicht geschehen – ein Zahnarztbesuch sollte in diesem Jahr noch durchgeführt werden; darauf weist jetzt die BKK vor Ort hin.
„Für Versicherte mit chronischen Krankheiten ist das Wichtigste, dass der Jahreswechsel nicht zu Unterbrechungen in der gewohnten Versorgung führt. Versicherte müssen wissen, dass ihre Krankenversichertenkarte nach dem 31. Dezember 2014 nicht mehrt gültig ist. Wer noch keine neue elektronische Gesundheitskarte hat, muss sich jetzt sputen“, mahnen die Mitarbeiter des Kundenservice in den über 70 Standorten der BKK vor Ort. Zur Ausstellung der neuen Karte ist in der Regel ein Foto notwendig, auf dem der Versicherte zweifelsfrei zu erkennen ist. Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, denen die Erstellung eines Fotos nicht möglich ist (z. B. wegen Pflegebedürftigkeit).
Zu einem reibungslosen Jahreswechsel gehört für viele Versicherte auch die Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen für das kommende Jahr, wissen die Kundenberater der drittgrößten Betriebskrankenkasse in Deutschland. „Die für 2014 geltenden Befreiungsbescheide enden am 31. Dezember. Versicherte können daher bereits jetzt eine Befreiung für das kommende Jahr beantragen und eine Vorauszahlung in Höhe ihrer Zuzahlungen leisten. Sie erhalten dann umgehend ihren Befreiungsausweis für 2015.“ Die Höhe der Zuzahlungen ist vom Einkommen des Versicherten abhängig, bei Ehegatten werden die Einkommen zusammengerechnet. Eine Befreiung von Zuzahlungen gilt dann immer auch für beide Ehepartner, selbst wenn sie bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind. Die Grenze, bis zu der jeder Versicherte Zuzahlungen leisten muss, liegt bei zwei Prozent des jährlichen Einkommens, bei chronisch Kranken ist es ein Prozent. Daher sind Einkommensnachweise wie zum Beispiel Rentenbescheide zur Berechnung genauso notwendig, wie eine Bescheinigung über eine chronische Erkrankung.
„Auch beim Zahnersatz geht es um´s Geld“, ergänzt der Kundenservice, „denn einen erhöhten Zuschuss leistet die Kasse nur, wenn Versicherte, die 18 Jahre und älter sind, mindestens einmal im Jahr den Zahnarzt aufsuchen und dies in ihrem Bonusheft dokumentiert ist. Auch hierfür ist der Jahreswechsel Stichtag. Wer das versäumt, fängt quasi wieder bei Null an und benötigt mindestens fünf Jahre, um wieder einen höheren Zuschuss zu erhalten – den Höchstzuschuss gibt es dann erst wieder nach 10 Jahren.“ Wichtig: auch Versicherte, die keine eigenen Zähne mehr haben, müssen diesen Nachweis erbringen – genauso wie Heimbewohner. Deshalb rät die BKK vor Ort ihren Versicherten, rechtzeitig einen Termin mit dem Zahnarzt abzustimmen.
Letztlich endet mit dem Jahr auch die Zeit für das Provita-Programm 2014 der BKK vor Ort. Das heißt alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Gesundheitskurse müssen vor dem Jahreswechsel erfolgt sein, um den Provita-Bonus von bis zu 100 € pro Versichertem erhalten zu können. Am 1. Januar 2015 beginnt dann die Uhr erneut für den Provita-Bonus 2015 zu ticken.
Fragen zu den Leistungen der Krankenkasse beantworten die Kundenberater der BKK vor Ort an allen Standorten oder telefonisch kostenlos unter 0800 222 12 11 und unter





