Kamen. Die Beschwerden über unerwünschte Telefonwerbung nehmen wieder zu. Scheinbar lukrative Geldanlagen und Versicherungen, billige Strom- und Telefontarife, Zeitungs-Abos oder gewinnträchtige Lotteriespiele: Privatpersonen werden am Telefon tagtäglich trotz verschärfter Bekämpfung weiterhin mit unerwünschter Werbung bombardiert. Ungebetene Werbeanrufe sind ausdrücklich gesetzlich verboten. „Vertreter von Firmen dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kunden anrufen und ihre Angebote unterbreiten“, stellt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen klar.
Um dem unzumutbaren Treiben ein Ende zu bereiten, wollen sich die Verbraucherzentralen mit einer Langzeit-Umfrage im Internet ein genaueres Bild von den grassierenden Praktiken bundesweit machen. Unfreiwillig Angerufene können ihre Erfahrungen mit lästigen Werbeanrufen den Verbraucherschützern melden unter www.vz-nrw.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe.
Folgende Tipps helfen sich von unliebsamen Werbeanrufen zu schützen::
* Indizien für unseriöse Anrufe: Aus heiterem Himmel werden potenzielle Kunden meist nach Feierabend immer noch von unbekannten Werbevertretern angerufen, die ihnen im Auftrag von Telefongesellschaften, Versicherungen, Zeitschriftenverlagen oder Gewinnspielfirmen Produkte und Dienstleistungen andrehen wollen. Die Anrufer locken nicht nur mit lukrativen Konditionen, sondern fragen gezielt nach persönlichen Daten und der Kontoverbindung. Anschließend müssen sich viele der arglosen Hörer mit der Behauptung herumschlagen, am Telefon sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen, der eine Firma zur Abbuchung erster Beiträge berechtigt.
* Wirksame Abwehr: Grundsätzlich können Verträge telefonisch abgeschlossen werden. Kunden, die eine spontane Zusage am Telefon reut, können den Vertrag in vielen Fällen innerhalb von zwei Wochen widerrufen und bereits gezahlte Beträge zurückbuchen. Die Anbieter müssen beweisen, dass die Abmachung an der Strippe auf Gegenseitigkeit beruht.
* Strengere Regeln: Belästigungen mit unerlaubten Werbeanrufen können von der Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro geahndet werden. Das gilt auch für automatisierte Anrufe. Besonders strenge Regeln gelten für Gewinnspielverträge. Diese sind erst dann wirksam, wenn sie in Textform, also schriftlich, per Fax oder E-Mail bestätigt werden.
* Dauerhafter Schutz kaum möglich: Um sich vor plötzlichen Werbeattacken zu schützen, sollten Verbraucher mit der Weitergabe ihrer privaten Rufnummer grundsätzlich vorsichtig sein. Viele Firmen treiben einen regen Handel mit einmal registrierten Nummern und Adressen. Um unerwünschten Telefonterror abzustellen, können Kunden ihr Widerspruchsrecht nutzen und die Verwendung persönlicher Daten zu Werbezwecken bei dem jeweiligen Unternehmen schriftlich untersagen.
* Mitmachen bei der Umfrage: Leidgeprüfte können sich außerdem im Internet oder per Postkarte an der Umfrage der Verbraucherzentralen beteiligen, indem sie anonym die sieben Posten zu störenden Anrufen und deren Folgen beantworten. Nach Sammlung und Auswertung der Daten werden die Verbraucherschützer entscheiden, inwieweit die gesetzlichen Regeln gegen belästigende Telefonwerbung ausreichend sind oder nachgebessert werden müssen.
Den Klick zur Web-Umfrage gibt’s unter: www.vz-nrw.de/umfrage-unerlaubte-werbeanrufe
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