Kreis Unna. Das hoch ansteckende Vogelgrippe-Virus H5N8 ist unter anderem bei einem Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten. Die Kreis-Veterinärbehörde rät Geflügelhaltern zu größter Aufmerksamkeit.
Für den Kreis Unna und die Stadt Hamm gilt zum jetzigen Zeitpunkt keine Stallpflicht. „Wir empfehlen aber, dass sich Geflügelhalter Gedanken machen, wie sie ihre Tiere bei einer möglichen Stallpflicht unterbringen können“, sagt Dr. Anja Dirksen, Leiterin des Sachgebietes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Kreis.
Außerdem sollten Geflügelhalter derzeit besonders gut auf Krankheitsanzeichen bei ihren Tieren achten, appelliert Dr. Anja Dirksen und gibt weitere Tipps: „Die Geflügelfütterung sollte bei Freilandhaltung nur noch in einem geschützten Bereich erfolgen, um Wildvögeln, die Träger des Virus sein könnten, keinen Zugang zu ermöglichen.“ Darüber hinaus gilt es, offene Wasserquellen in den Auslaufbereichen zu vermeiden, da sie Wildvögel anlocken.
Die Kreis-Veterinärbehörde erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass alle Geflügelhaltungen gemeldet werden müssen – und zwar unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen. Konkret betrifft das Hühner, Puten, Enten, Gänse, aber auch Tauben und alles sonstige Geflügel.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe und weiteren Tierseuchen gibt es auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts: www.fli.bund.de
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