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Pflegebedarfsplan 2017 beschlossen

am . Veröffentlicht in Amtliches

Heimplatzquote abgesenkt

Kreis Unna. „Ambulant vor stationär“. An diesem Grundsatz richtet der Kreis erfolgreich seine Gesundheits- und Sozialpolitik aus. Das bestätigt der vom Kreistag für 2017 fortgeschriebene Pflegebedarfsplan.

Alte und hilfebedürftige Menschen können im Kreis so lange wie möglich selbstständig in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Dabei hilft neben flächendeckend aktiven ambulanten Pflegediensten ein etabliertes „fachliches Frühwarnsystem“ mit Elementen wie Pflege- und Wohnberatung, Psychosoziale Beratung (PSB), Heimaufsicht, der Koordinierungsstelle Seniorenarbeit oder auch den örtlichen Seniorenbeauftragten.

Quote für stationäre Pflegeheimplätze sinkt
Dies in Kombination mit recht regen Bauaktivitäten im Bereich der stationären Pflege in den letzten Jahren und einer durchschnittlichen Auslastungsquote in den bestehenden Pflegeeinrichtungen von 95 Prozent bedeutet im Ergebnis, dass ein Bedarf an neuen stationären Pflegeplätzen ausdrücklich verneint wird. Mehr noch: Die Quote der für über 80-Jährige bereitzustellenden Pflegeheimplätze wird in der Fortschreibung des Pflegebedarfsplanes 2017 von 16,5 auf 16 Prozent gesenkt.

Wie entspannt die Situation bei der stationären Pflege ist, veranschaulichen einige Zahlen. Kreisweit gibt es derzeit 4.134 Pflegeplätze, geplant oder im Bau sind bereits 385 Plätze. Das sind gut 20 mehr als kreisweit rechnerisch im Jahre 2020 benötigt werden. Außerdem: Mit den aktuellen Verbesserungen in der Pflegeversicherung geht der Trend ohnehin weiter zu ambulanten und teilstationären Angeboten.

Tagespflegeplätze könnten mehr werden
Grundsätzlichen Bedarf sehen die Fachleute beim Kreis daher für weitere Tagespflegeplätze im Sinne des Prinzips „ambulant vor stationär“ und zur Entlastung pflegender Angehöriger. Sie empfehlen eine ausgewogene quartiers- und sozialraumbezogene Verteilung. Eine strenge Quotierung wird nicht gesehen – da sie Anbieter eher beschränken als beflügeln könnte.

Richtig Sorgen bereitet der Sozialplanung beim Kreis das Fehlen von Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Sie sind zu Spitzenzeiten wie etwa Ferienwochen ausgebucht, machen übers Jahr gesehen angesichts durchlaufender Kosten (Gebäudeunterhaltung, Personalkosten) aber ein Minus.

Erneuter Appell an Bundesregierung
Der Kreis hatte sich deshalb bereits in der letzten Legislaturperiode über die heimischen Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung gewandt. Erbeten wurde eine bessere finanzielle Absicherung des Angebotes an sogenannten solitären Kurzzeitpflegeplätzen über die Pflegekassen. Konkrete Ergebnisse gibt es bisher nicht. Deshalb soll der Landrat jetzt erneut den Kontakt suchen.

Der Pflegebedarfsplan spricht auch eine deutliche Empfehlung aus: Der Bestand an Service-Wohnungen für Ältere in Service-Wohnanlagen sollte sich bis 2020 nahezu verdoppeln. PK | PKU