Kreis Unna. Neues Jahr, neue Regel – das gilt auch für Saisonkennzeichen. Bisher reichte der Fahrzeugschein für die Beantragung in der Zulassungsstelle des Kreises Unna aus – ab 1. Januar 2018 gibt es aber eine neue Regel.
Neben der Zulassungsbescheinigung Teil I, auch bekannt als Fahrzeugschein, muss für Eintragungen oder Änderungen künftig zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II, der Fahrzeugbrief, vorgelegt werden.
Neue Regeln auch bei Export
Eine weitere neue Regel ist für Autobesitzer interessant, die ein Auto exportieren möchten und dafür ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen beantragen müssen: Ab 1. Januar 2018 müssen der Zulassungsstelle die Ausweisdokumente im Original vorgelegt werden – eine Kopie reicht dann nicht mehr aus.
Wer sich also auf dem Weg ins Kreishaus Unna oder Lünen macht, sollte prüfen, ob er alle Dokumente dabei hat. Welche Dokumente Fahrzeugbesitzer außerdem zu den verschiedenen Diensten der Zulassungsstelle mitbringen müssen, ist unter www.kreis-unna.de (Stichwort "Zulassung") zu finden. Dort können auch online Termine vereinbart werden. Das spart Wartezeit. PK | PKU
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