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Stadt sucht Schöffen

am . Veröffentlicht in Amtliches

Kamen. Für die kommende Amtsperiode 2019 bis 2023 werden wieder Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufgestellt. Gesucht werden in der Stadt Kamen insgesamt 15 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Unna bzw. dem Landgericht Dortmund als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit tätig sein werden. Sie sind wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt an keine Weisungen gebunden. Sie fällen ihre Urteile gemeinsam und gleichberechtigt mit ihren juristisch ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber deutscher Staatsangehörigkeit, die in der Stadt Kamen wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt sind. Außerdem ist es notwendig, dass die deutsche Sprache ausreichend beherrscht wird. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust öffentlicher Ehrenämter führen könnte oder wer insolvent ist bzw. eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hat, ist von der Wahl ausgeschlossen. Zudem muss sich der Berwerber/in den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtätigen Hauptverhandlung gesundheitlich gewachsen fühlen. Außerdem kann nicht gewählt werden, wer für die Justiz hauptamtlich tätig ist (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete).

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen sollte, kann sich aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement ergeben.

Sollten Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich beim Fachbereich Bürger Service der Stadt Kamen bewerben. Die Bewerbung muss Ihren Namen, Vornamen und ggf. Geburtsnamen, Geburtsdatum und Geburtsort, den Beruf und die Anschrift enthalten. Für die Bewerbung steht Ihnen ein PDF-Formular zur Verfügung, welches Sie über die Homepage der Stadt Kamen herunter laden können.

Die Bewerbung sollte spätestens bis zum 06. April 2018 bei der Stadtverwaltung Kamen eingehen. Die endgültige Entscheidung trifft im Herbst 2018 der beim Amtsgericht Kamen gebildete Schöffenwahlausschuss.

Kontakt: Stadtverwaltung Kamen, Fachbereich Bürger Service, Rathausplatz 1, 59174 Kamen Tel. 02307/148–3100,-3102, -3103, Fax 02307/148 - 9009