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Allgemeinverfügung der Stadt Kamen: Alle Versammlungen untersagt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Amtliches

abgesagt2KWKamen. Sicherheit geht vor: Aufgrund der Corona-Pandemie sind in Kamen ab sofort bis einschließlich 19.04.2020 alle öffentlichen Versammlungen untersagt. Gemäß eines Erlasses des Landes NRW vom 15. März hat die Stadt Kamen hierzu eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Hiernach werden unter anderem alle Bars, Clubs, Diskotheken, Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, die Volkshochschule, Musikschule und Jugendzentren geschlossen. Wie die Stadt mitteilt, werden ebenso Zusammenkünfte in Sport- und Freizeiteinrichtungen eingestellt sowie alle Spielhallen, Wettbüros und Prostitutionsbetriebe geschlossen.

Darüber hinaus wird nach der Verfügung der Zugang zu Gaststättenbetrieben insoweit eingeschränkt, als dass alle Besucher namentlich registriert werden sowie eine Höchstzahl von 25 Personen gleichzeitig und ein Mindestabstand zwischen Tischen von zwei Metern eingehalten werden muss. Der Zugang zu Einkaufszentren, Einrichtungshäusern und ähnlichen Einrichtungen ist lediglich zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfes zulässig.

Personen, die aus Risikogebieten zurückkommen, ist es zudem für einen Zeitraum von 14 Tagen untersagt, u.a. Krankenhäuser, Kindertageseinrichtungen, stationäre Einrichtungen der Pflege etc. aufzusuchen. Weitere Details sind in der ausführlichen Allgemeinverfügung des Stadt Kamen enthalten.