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Corona: Neue Verfügung der Stadt Kamen setzt Erlasse des Landes um

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Amtliches

abgesagt2KWKamen. Die Stadt Kamen hat heute mehrere Erlasse der Landesregierung umgesetzt und eine ergänzte Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 19. März 2020 gültig ist. Danach sind alle Veranstaltungen (öffentliche und private) untersagt. Spiel und Bolzplätze sind geschlossen. Auch alle weiteren Freizeiteinrichtungen (z.B. Sportstätten, Cafés, Bars oder Bildungseinrichtungen) bleiben zu. Die Details sind in der aktuellen Verfügung enthalten, die auf der Internetseite der Stadt Kamen unter www.stadt-kamen.de auf dem Bereich „Coronavirus“ eingesehen und heruntergeladen werden kann.

Nach der Verfügung dürfen Restaurants und Speisegaststätten nur noch von 6 bis 15 Uhr geöffnet werden. Weitere Auflagen zur Risikominimierung gelten ganztägig. Übernachtungsangebote jeglicher Art zu touristischen Zwecken sind untersagt. Grundsätzlich sind alle Verkaufsstellen des Einzelhandels ab dem 19. März 2020 zu schließen. Öffnen dürfen:

- der Einzelhandel für Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheke
- Sanitätshäuser
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Friseure
- Reinigungen
- Waschsalons
- der Zeitungsverkauf
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- der Großhandel

Auch Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.

Alle Verkaufsstellen müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und Vermeidung von Warteschlangen treffen. Im Übrigen gelten die Regelungen aus der Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 der Stadt Kamen weiter fort.

Ergänzte Allgemeinverfügung Veranstaltungen