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Air Berlin Insolvenz und die Bedeutung für die Fluggäste

am . Veröffentlicht in Auto, Straßen & Verkehr

airberlinKWDie Fluggesellschaft Air Berlin hat heute Insolvenz angemeldet. Foto: KamenWeb.de

Die Verbraucherzentralen raten davon ab, bei Air Berlin oder ihrer Tochter Niki gebuchte Flüge jetzt überstürzt zu stornieren.

Düsseldorf / Berlin. Die Fluggesellschaft Air Berlin hat heute Insolvenz angemeldet. Gebuchte Reisen zu stornieren ist für Fluggäste jedoch die schlechteste Lösung.

Das Wichtigste in Kürze: Der Flugbetrieb wird nach Angaben der Airline in vollem Umfang fortgeführt werden. Ein Übergangskredit der Bundesregierung soll sicherstellen, dass angesichts der vielen Reisenden während der Ferienzeit niemand strandet.

Wenn Flüge tatsächlich ausfallen sollten, haben Pauschalreisende die besseren Karten: Der Reiseveranstalter muss dann für eine Ersatzbeförderung sorgen. Andere Fluggäste hingegen können nur auf – wenig realistische – Entschädigung im Insolvenzverfahren hoffen.

Wer angesichts der Meldungen zur Insolvenz von Air Berlin nun kalte Füße bekommt und seinen Flug stornieren will, sollte die Folgen gut überlegen: Kunden haben wie bei jeder Stornierung nur Anspruch auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren und allenfalls eines Teils des Ticketpreises. Zudem: Gezahlte Flugpreise gehören zur Insolvenzmasse, sodass hier Rückzahlungen – wenn überhaupt – erst im langwierigen Insolvenzverfahren zu erwarten sind.

Angesichts der Ankündigung, den Flugbetrieb fortführen zu wollen, ist es aus Sicht der Verbraucherzentralen nicht ratsam, gebuchte Flüge zu stornieren. Außerdem kann es durchaus auch möglich sein, dass andere Fluggesellschaften einspringen werden.

Die Air-Berlin-Tochter Niki Air ist eine eigenständige GmbH und rein rechtlich nicht von der Insolvenz betroffen.

Was, wenn der Flug tatsächlich ausfällt?

Grundsätzlich gilt: Wen eine Fluggesellschaft nicht an sein Ziel bringt, der hat nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung Ansprüche auf Entschädigung. Das gilt bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung. Bei einer Insolvenz der Airline müssen diese Ansprüche gegebenenfalls beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Ob Entschädigungszahlungen aber tatsächlich geleistet werden, ist eher ungewiss. Denn die Kunden einer Fluggesellschaft rangieren in der Regel weit hinten in der Kette der Gläubiger wie Banken oder Arbeitnehmer, deren Forderungen aus der Insolvenzmasse zunächst bedient werden.
Pauschalreisende sind besser gestellt

Auf Soforthilfe können hingegen Pauschalurlauber vertrauen: Der Reiseveranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde, muss für Ersatz sorgen, wenn der Ferienflieger gar nicht oder verspätet abhebt. Ansprüche auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung wegen Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung müssen auch Pauschalreisende ausschließlich bei Air Berlin beziehungsweise beim Insolvenzverwalter von Air Berlin anmelden.

Die Verbraucherzentrale NRW informiert >>>

In einer gemeinsamen Erklärung des Bundeswirtschafts- und Bundesverkehrsministeriums heißt es: Die Bundesregierung ist von Air Berlin informiert worden, dass die von ihrem Partner Etihad gegenüber Air Berlin gemachten schriftlichen Zusagen hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgekündigt worden sind. Air Berlin musste daher Insolvenzantrag stellen.

Aufgrund der damit verbundenen insolvenzrechtlichen Regelungen wäre Air Berlin verpflichtet gewesen, den Flugbetrieb unmittelbar nach Einreichung des Insolvenzantrags einzustellen. Um die Flugtätigkeit von Air Berlin in dieser Situation aufrechterhalten zu können, hat die Bundesregierung entschieden einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro zu gewähren. Dieser Übergangskredit wird durch die KfW zur Verfügung gestellt und durch eine Bundesbürgschaft abgesichert. Der Flugbetrieb von Air Berlin kann in vollem Umfang fortgeführt werden. Eine Einstellung des Flugbetriebs wird so vermieden.

Wir befinden uns in einer Zeit, in der sich mehrere Zehntausend Reisende sowie Urlauberinnen und Urlauber an verschiedenen internationalen Urlaubsorten und Destinationen aufhalten. Der Rückflug dieser Reisenden nach Deutschland mit Air Berlin wäre andernfalls nicht möglich gewesen. Kurzfristige Alternativen für einen Rückflug dieser Reisenden nach Deutschland waren nicht zu gewährleisten.

Air Berlin befindet sich seit Längerem in Verhandlungen mit anderen Airlines. Die Verhandlungen von Air Berlin mit Lufthansa und einer weiteren Airline zur Veräußerung von Unternehmensteilen sind sehr weit fortgeschritten, so dass in den nächsten Wochen eine Entscheidung durch Lufthansa sowie eine weitere Airline finalisiert werden kann.

Die Sicherstellung des Flugbetriebs und die positiv laufenden Vertragsverhandlungen mit weiteren Airlines zur Zusammenarbeit mit Air Berlin zur Fortführung des Flugverkehrs unter anderen Eigentümern waren für die Bundesregierung die maßgeblichen Gründe für die Entscheidung, einen Übergangskredit abgesichert durch eine Bundesbürgschaft zu gewähren.