Die Stellplätze an den Ladesäulen in der Helene-Lange-Straße sind ausschließlich für das Laden von E-Fahrzeugen der Anwohnerschaft vorgesehen, werden jedoch häufig von konventionellen Fahrzeugen belegt.
Kamen. (AG) Im Wohnpark Sesekeaue kommt es wiederholt zu Beeinträchtigungen durch konventionelle Fahrzeuge, die auf Parkplätzen mit Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge abgestellt werden. Diese Stellplätze wurden von der Eigentümergesellschaft, der Unnaer Kreis-Bau- und Siedlungsgesellschaft (UKBS), ausdrücklich für ihre Mieter mit E-Fahrzeugen eingerichtet.
Ein Mieter der UKBS-Siedlung in der Helene-Lange-Straße monierte gegenüber KamenWeb.de, dass die vier Parkplätze, die über die beiden dort stationierten Ladesäulen versorgt werden, regelmäßig von Haltern von Verbrennerfahrzeugen in Beschlag genommen werden, obwohl sie als ausschließliche E-Ladeplätze gekennzeichnet sind. Darüber hinaus seien die Stellflächen auch ausschließlich für die Ladezeit vorgesehen und nicht als Dauerparkplätze, wie UKBS-Sprecher Michael Heimsath erklärt. Das heißt: Nicht einmal E-Fahrzeugführer, die in der Siedlung wohnhaft sind, dürfen hier längere Zeit parken. Da auf dem Parkplatz nicht die Allgemeine Straßenverkehrsordnung gilt, können die Anwohner die falsch geparkten Fahrzeuge nicht einfach von der Polizei abschleppen lassen. Dieser Schritt müsste von der UKBS als Eigentümerin der Stellplätze gemacht werden. UKBS-Sprecher Heimsath versicherte im Gespräch mit der Redaktion, die Beschwerden ernst zu nehmen und an das Wohnungsmanagement weiterzugeben. Darüber hinaus weist er Falschparker darauf hin, dass auch die Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bergkamen-Bönen (GSW), die die beiden Ladesäulen betreiben, den Abschleppdienst rufen könnten. Die Teilnehmer am Parkverkehr im Wohnpark Sesekeaue sollten also künftig darauf achten, ihre Fahrzeuge ausschließlich zum Laden an den Säulen abzustellen - sonst kann’s teuer werden.