QR-Code in den Zulassungsstellen des Kreises Unna verfügbar
Kreis Unna. Seit Anfang November 2025 steht der digitale Fahrzeugschein bundesweit zur Verfügung. Über die i-Kfz-App von Bundesregierung und Kraftfahrt-Bundesamt können Fahrzeughalterinnen und -halter ihre Zulassungsbescheinigung Teil I digital auf dem Smartphone hinterlegen.
Die digitale Variante bietet mehrere Vorteile: Der Fahrzeugschein ist jederzeit mobil verfügbar, kann bei Bedarf an andere Personen weitergegeben werden und erinnert automatisch an wichtige Termine wie die nächste Hauptuntersuchung. Seit der Einführung erreichen die Zulassungsstellen des Kreises Unna zahlreiche Anfragen zu dem neuen Angebot.
QR-Code jetzt in den Zulassungsstellen
Seit dem 2. März können Bürgerinnen und Bürger den digitalen Fahrzeugschein auch direkt in den Zulassungsstellen des Kreises Unna erhalten. Dort wird ein QR-Code ausgestellt, der in der i-Kfz-App gescannt werden kann. Anschließend wird der digitale Fahrzeugschein sofort freigeschaltet. Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
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die Zulassungsbescheinigung Teil I (Original)
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ein gültiges Ausweisdokument
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bei Vertretung eine schriftliche Vollmacht sowie eine Ausweiskopie der bevollmächtigenden Person
Die Ausstellung ist ausschließlich während der besonderen Öffnungszeiten der Zulassungsstellen in Unna und Lünen möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Für Fahrzeuge mit einer Auskunfts- beziehungsweise Übermittlungssperre kann kein QR-Code erstellt werden.
Beantragung weiterhin auch online möglich
Der digitale Fahrzeugschein kann weiterhin komplett online über das i-Kfz-Verfahren beantragt werden – unabhängig von Öffnungszeiten und ohne persönlichen Besuch in der Zulassungsstelle. Auch weitere Dienstleistungen wie Zulassung, Umschreibung oder Außerbetriebsetzung sind online möglich.
Weitere Informationen gibt es unter www.kreis-unna.de/zulassung.
Die besonderen Öffnungszeiten der Zulassungsstellen sind unter www.kreis-unna.de/öffnungszeiten abrufbar.





