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Kreative Schmugglerin ertappt Zoll stellt 1.860 Stück Zigaretten sicher

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Blaulicht

HZAZigaretteninDamenbindenkartons1021Foto: Hauptzollamt DortmundDortmund. Die Beamten der Kontrolleinheit Reise des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten am 11. Oktober 2021 gegen 16.30 Uhr am Flughafen Dortmund eine 64-jährige Frau aus der Ukraine bei der Einreise aus Kiew.

Nachdem die Reisende den grünen Ausgang passiert hatte, wurde sie durch eine Zollbeamtin zum Kontrolltisch gebeten. Während der Kontrolle wurden insgesamt 2.060 Zigaretten in doppelten Böden einer Kosmetiktasche und eines Schuhkartons, in ungeöffneten Damenbindenkartons sowie eingewickelt in Kleidung und Schuhen festgestellt.

"Die Reisende war sehr kreativ beim Verstecken der Zigaretten" so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Das nutzte der Dame jedoch nichts, die Zollbeamtin hatte den richtigen Riecher" so Münch weiter.

Gegen die Reisende wurde ein Steuerstrafverfahren wegen der versuchten Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Freimenge von 200 Stück Zigaretten wurde ihr überlassen. Die übrigen 1.860 Stück Zigaretten wurden sichergestellt. Der Höhe der hinterzogenen Steuern liegt bei ca. 463 Euro.

HZASichergestellteZigaretten1021Foto: Hauptzollamt DortmundZusatzinformation: Um die Abfertigung bei Flugreisen zu beschleunigen, wurde an den meisten deutschen Flughäfen ein spezielles Abfertigungsverfahren eingerichtet. Nachdem Sie Ihr Gepäck geholt haben, können Sie zwischen rotem und grünem Ausgang wählen.

Welcher Ausgang der richtige ist, hängt von Ihren mitgebrachten Waren ab. Durch Hinweistafeln werden Sie über die zollrechtlichen Bestimmungen informiert.

Den grünen Ausgang "anmeldefreie Waren" dürfen Sie nur benutzen, wenn Sie ausschließlich Waren mit sich führen, die einfuhrabgabenfrei sind, keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen und für die keine Formalitäten erforderlich sind.

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland sind Waren abgabenfrei, die unter bestimmten Voraussetzungen mitgebracht werden und bestimmte Mengen- und Wertgrenzen nicht überschreiten.

Falls Ihre Reisemitbringsel die genannten Freimengen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Diese Reisemitbringsel sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat beim Zoll mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.

Bei Zigaretten liegt die Reisefreimenge bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten bei 200 Stück.