Wahlen zum Deutschen Bundestag: Kamen ist bereit
Briefwahlbüro im Kamener Rathaus öffnet am 5. Februar 2025
Kamen. Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die 32.706 wahlberechtigten Bürger der Stadt Kamen erhalten dazu eine Wahlbenachrichtigung, die ab dem 24. Januar 2025 per Post zugestellt wird. Wer bis Ende Januar keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich an das Wahlamt der Stadt Kamen wenden, um die Wahlberechtigung zu klären.
Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben darüber, in welchem Wahlraum die Stimme am Wahlsonntag persönlich abgegeben werden kann.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen. Bürger, die die Briefwahl nutzen möchten, werden gebeten, den Antrag auszufüllen, zu unterschreiben und frühzeitig an die Stadtverwaltung zu senden.
Ein schneller und einfacher Weg ist die Online-Beantragung. Diese ist bis Montag, den 18. Februar 2025, um 23:59 Uhr möglich. Zum Online-Briefwahlantrag...
Die Ausgabe oder der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich am 7. Februar 2025. Die späte Ausgabe ist darauf zurückzuführen, dass die Stimmzettel aufgrund der verkürzten Fristen erst zu diesem Zeitpunkt produziert und geliefert werden können.
Ab dem 10. Februar bis spätestens zum 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Kamen beantragt oder direkt vor Ort ausgefüllt werden. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, Rathausplatz 1, 1. Etage, Sitzungssaal II.
Bei plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch am Wahltag, dem 23. Februar, bis 15:00 Uhr beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus eingehen. Der rechtzeitige Zugang der ausgefüllten Unterlagen liegt in der Verantwortung des Briefwählers. Berücksichtigen Sie dabei auch die Postlaufzeiten.
Für Rückfragen steht das Wahlamt der Stadt Kamen unter den Telefonnummern 02307/148-1203, 02307/148-1302 und 02307/148-1201 sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Die Briefwahlunterlagen können schriftlich, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder persönlich beim Wahlamt der Stadt Kamen beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Ab sofort ist die Beantragung auch über die Homepage der Stadt Kamen möglich.
Für die Bearbeitung von Briefwahlanträgen sowie die direkte Stimmabgabe richtet die Stadt Kamen ein Briefwahlbüro im Rathaus (Rathausplatz 1, 1. Etage, Sitzungssaal II) ein. Das Büro wird voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 geöffnet sein und ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
- Montag bis Mittwoch: 7:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
- Donnerstag: 7:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
- Freitag: 7:30 bis 13:00 Uhr
Zusätzlich gibt es Sonderöffnungszeiten:
- Samstag, 8. Februar 2025: 9:00 bis 13:00 Uhr
- Samstag, 15. Februar 2025: 9:00 bis 13:00 Uhr
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, möglich. Bei plötzlich nachgewiesener Erkrankung kann ein Wahlschein auch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen (rote Wahlbriefe) müssen spätestens bis zum Wahltag um 18:00 Uhr im Rathaus eingehen oder dort abgegeben werden.
Archiv: Briefwahlbüro im Kamener Rathaus öffnet am 5. Februar 2025
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