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Änderungen zum Dezember 2023: Preisanpassungen, Etikettierung und mehr

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Jeden Monat gibt es Veränderungen und Neuerungen, und auch im Dezember 2023 bleibt dies nicht aus. Welche Entwicklungen erwarten Verbraucher, Kunden und Arbeitnehmer? Im kommenden Dezember stehen erneut einige Veränderungen für Bürger an. Die wesentlichen Neuigkeiten und Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Deutsche Bahn: Höhere Fahrpreise zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember

Pendler und Bahnreisende müssen ab dem 10. Dezember mit Preisanpassungen bei der Deutschen Bahn rechnen. Die Flexpreise und die Bahncard 25 werden im Fernverkehr um durchschnittlich 5% erhöht. Spar- und Supersparpreise bleiben unverändert, wobei die Einstiegspreise weiterhin bei 17,90 Euro für Superspar-Tickets und 21,90 Euro für Spartickets liegen.

Rasenmähen wird teurer: Steuer für Aufsitzrasenmäher

Eine ungewöhnliche Änderung betrifft das Rasenmähen: Aufsitzrasenmäher, die zwischen sechs und zwanzig Kilometer pro Stunde fahren, unterliegen laut neuer EU-Regelung ab Dezember der allgemeinen Haftpflicht oder Kfz-Haftpflicht. Ausgenommen sind Fahrten ausschließlich auf privatem Grundstück.

Ab 2024 gelten für Betriebe aus dem Kreis Unna wichtige Änderungen in der Sozialversicherung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKreis Unna. Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die sich auf die Sozialversicherung auswirken. Betriebe aus dem Kreis Unna sollten sich jetzt dazu im digitalen Themenspezial ‚Trends und Tipps 2024‘ der AOK NordWest informieren. „Wir bieten zu allen anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung Einführungsvideos und vertiefende Fachbeiträge zum Download an. Außerdem können interessierte Firmen in unserem virtuellen Expertenforum individuelle Fragen zu den jeweilig anstehenden Änderungen stellen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Der Abruf ist kostenfrei und steht unter www.aok.de/fk/nordwest/medien-und-seminare zur Verfügung.

Der Jahreswechsel ist alljährlich ein markantes Datum, an dem sich in der Gesetzgebung, insbesondere in der Sozialversicherung, viele Änderungen ergeben. Die AOK NordWest bietet allen Betrieben aus dem Kreis Unna ein aktuelles digitales Themenspezial ‚Trends und Tipps 2024‘ an. Interessierte Betriebe erfahren hier in kurzen Videos alles Wichtige zum Einstieg ins jeweilige Thema. So ergeben sich im neuen Jahr insbesondere in den Themen ‚Neues Familienstartgesetz, Mindestlohnerhöhung und Meldeverfahren‘ wichtige Änderungen für Betriebe.

Das digitale Themenspezial der AOK Nordwest informiert außerdem über folgende Themen: Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung, Pflegereform und Fachkräfteeinwanderung.

Zum 31. Dezember 2023 läuft die Übergangsregelung für Beschäftigte aus, die im Rahmen eines gesetzlichen Bestandsschutzes aufgrund der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Oktober 2022 sozialversicherungspflichtig geblieben sind (monatliches Entgelt von 450,01 Euro bis 520 Euro). Arbeitgeber sollten berücksichtigen, dass sie die betroffenen Beschäftigten zum 31. Dezember 2023 als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte abmelden und zum 1. Januar 2024 als Minijobbende bei der Minijob-Zentrale anmelden müssen. In der Rentenversicherung besteht dann Versicherungspflicht aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung – mit der Möglichkeit der Befreiung.

Zu jedem dieser Themen bietet die AOK neben dem Einstiegsvideo vertiefende Fachbeiträge zum Download sowie ein virtuelles Expertenforum an. „Wir möchten alle Betriebe im Kreis Unna ermuntern, unser digitales ‚Trends und Tipps 2024‘ Angebot zu nutzen, um auf dem Laufenden zu bleiben, was aktuelle Änderungen in der Sozialversicherung anbelangt und welche Fristen es hier zu berücksichtigen gilt“, sagt Kock. Alle aktuellen und kostenfreien Seminare sind im digitale Fachportal für Arbeitgeber unter www.aok.de/fk/nordwest/medien-und-seminare abrufbar.

Neue Gesetzesregelungen ab November 2023: Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, automatisierte Ausweisvergabe und weitere Änderungen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Im November sind zahlreiche Gesetzesänderungen und Neuerungen in Deutschland wirksam geworden. Von erleichterten Bedingungen für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer über höhere Lotto-Jackpots bis zu veränderten Regelungen in der häuslichen Krankenpflege und beim Abholen von Ausweisdokumenten – die bevorstehenden Änderungen betreffen verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die bedeutendsten Neuerungen, die ab November 2023 in Kraft getreten sind.

Lotto-Jackpot erreicht neue Höhen ab November 2023

Die Spannung steigt für Lotto-Enthusiasten, da der maximale Jackpot für das bekannte Glücksspiel Lotto 6aus49 ab dem 18. November auf satte 50 Millionen Euro erhöht wird. Im Vergleich zu den bisherigen 45 Millionen Euro haben die Spielteilnehmer nun die Chance, noch größere Gewinne zu erzielen. Eine bedeutende Veränderung betrifft zudem die Garantieausschüttung bei Erreichen der maximalen Jackpot-Summe. Künftig bleibt die Höchstsumme im Jackpot, solange niemand die magische Kombination von sechs Richtigen mit Superzahl knackt. Trotz dieser Veränderungen bleiben die Tipp-Chancen bei Lotto 6aus49 unverändert hoch, nämlich bei 1 zu 139.838.160.

Auch beim Spiel 77, einem weiteren Glücksspielangebot der Lotteriegesellschaften, wird die Jagd auf den Jackpot spannender. Dieser steigt auf maximal 10 Millionen Euro, und die bisherige Garantieausschüttung entfällt. Ab jetzt bleiben die Beträge nach zwölf Ziehungen ohne Ziehen der siebenstelligen Losnummer ebenfalls im Jackpot.

Diese Neuerungen versprechen nicht nur größere Gewinnmöglichkeiten für die Spieler, sondern könnten auch den Unterhaltungswert des Glücksspiels steigern. Die Frage bleibt, ob die höheren Jackpots zu einem Anstieg der Lottobeteiligung führen werden.

Häusliche Krankenpflege-Regelungen ändern sich ab November 2023

Ab November 2023 gibt es bedeutende Änderungen in den Regelungen der häuslichen Krankenpflege in Deutschland. Bisher erhielten Krankenversicherte, die sich in zugelassenen Pflegeeinrichtungen befanden und einen besonders hohen Bedarf für voraussichtlich mindestens sechs Monate hatten, Anspruch auf Behandlungspflege. Doch mit den neuen Regelungen entfällt die häusliche Krankenpflege in Form von Behandlungspflege für Versicherte, die Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben und diese Leistungen erhalten. Außerklinische Intensivpflege ist für Versicherte vorgesehen, die die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft benötigen, beispielsweise Personen, die auf ein Beatmungsgerät angewiesen sind.

Diese Veränderungen zielen darauf ab, die Versorgung von Patienten mit hohem Pflegebedarf zu optimieren und die Leistungen gezielter an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Ausweisdokumente bequemer abholen ab November 2023

Das Abholen von Ausweisdokumenten wird ab November dieses Jahres einfacher und zeitsparender. Eine Gesetzesänderung beseitigt die Notwendigkeit einer eigenhändigen Unterschrift des künftigen Inhabers beim Abholen des Ausweisdokuments. Diese Regelung betrifft vor allem die Bestätigung des Erhalts des PIN-Briefs für einen Online-Ausweis.

Die Änderung ermöglicht eine bequemere Nutzung von Ausweis-Automaten, die von immer mehr Verwaltungen bereitgestellt werden. Anstelle einer eigenhändigen Unterschrift ist nun lediglich ein persönlicher Code erforderlich, den die Behörde vorab zusendet. In Aussicht gestellt wird zudem, dass ab dem Jahr 2025 der Versand von Ausweisdokumenten an private Adressen möglich sein wird – jedoch gegen eine Extragebühr. Dies könnte die Abwicklung von bürokratischen Angelegenheiten für Bürgerinnen und Bürger weiter vereinfachen.

Berufskraftfahrerbeschäftigung wird weniger bürokratisch ab November 2023

Eine erleichterte Beschäftigung von ausländischen Berufskraftfahrern steht ab dem 18. November 2023 bevor. Künftig entfallen die bisher notwendigen deutschen Sprachkenntnisse, eine qualifizierte Berufsausbildung sowie der Nachweis eines EU-/EWR-Führerscheins. Die einzige Bedingung ist, dass der Arbeitsvertrag Maßnahmen verlangt, die für die entsprechende Berufsausübung als Berufskraftfahrer erforderlich sind. Damit verschiebt sich die Verantwortung für den Einsatz geeigneter Fahrer auf die Arbeitgeber.

Diese Neuerungen sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten für Berufskraftfahrer erweitern und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand reduzieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Veränderungen auf die Transportbranche und die Arbeitsbedingungen der Fahrer auswirken werden.

Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Jetzt sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran

kreisverwaltung20Führerscheine sollen in Zukunft EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Damit das umgesetzt werden kann, müssen in den kommenden Jahren Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden. In Deutschland gibt es dafür einen zeitlichen Stufenplan, der sich nach Geburtsjahr sowie Ausstellungsjahr des Führerscheins richtet. Bis zum 19. Januar 2023 waren die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch an der Reihe.

Nun sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran. Ihre Umtauschfrist ist der 19. Januar 2024 – wenn ihr Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Der Umtausch ist verpflichtend. Um den Führerschein rechtzeitig vor der Umtauschfrist ausgetauscht zu haben, empfiehlt der ADAC sich bereits jetzt um einen Termin zu kümmern.

Übrigens: Wer schon einen alten Scheckkartenführerschein besitzt, muss nicht auf das Geburtsjahr achten. Die Fristen richten sich dann nach dem Ausstellungsjahr. Scheckkarten der Jahre 1999-2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Wer vor 1953 geboren ist, hat es am einfachsten: Der Stichtag für den Umtausch des alten Führerscheins ist immer der 19.01.2033. Für den Umtausch muss bei der örtlichen Führerscheinstelle ein Antrag gestellt werden. Benötigt werden dafür ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Foto und der aktuelle Führerschein. Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Das neue Führerscheindokument ist 15 Jahre gültig.

Der ADAC erklärt, dass mit Ablauf der Frist jedoch nicht die Fahrerlaubnis an sich erlischt. Lediglich das Führerscheindokument verliert seine Gültigkeit. Wird man ohne gültigen Führerschein erwischt, begeht man deshalb zwar keine Straftat aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis, es wird jedoch ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig. Auch im Ausland kann es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist.

Deutschlandweit müssen rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Das betrifft etwa 15 Millionen Papierführerscheine (die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden). Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.

Änderungen im Oktober: Heizkostenzuschuss läuft aus, höhere Zinsen beim KfW-Studienkredit, Winterzeit & mehr

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Im Oktober 2023 treten verschiedene neue Gesetze und Veränderungen in Kraft.

Die Deutsche Bahn wird ab dem 1. Oktober ihre Spartickets im Fernverkehr nur noch an Reisezentren und Agenturen verkaufen, wenn Kunden ihre Handynummer oder E-Mail-Adresse angeben. Dies dient dazu, Reisende besser über ihre Fahrten zu informieren und soll insbesondere bei Pünktlichkeitsproblemen hilfreich sein. Beim Kauf am Automaten gilt die neue Regelung nicht, hier können weiterhin Spartickets ohne die Angabe von persönlichen Daten erworben werden.
 
Die telefonische Krankschreibung, die während der Pandemie eingeführt wurde, wird ab der Erkältungssaison im Herbst 2023 unbefristet gelten, um die Arztpraxen zu entlasten. Gesundheitsminister Lauterbach möchte die telefonische Krankschreibung dauerhaft ermöglichen, vor allem für leichte Erkrankungen und bekannte Patienten.
 
Der Heizkostenzuschuss für Heizungen mit Holz, Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Brennstoffen läuft im Oktober aus. Ein Antrag auf bis zu 2.000 Euro muss bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden, jedoch haben Gas- und Fernwärme-Haushalte keinen Anspruch.