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Noch keine Einigung mit dem Land - Neue Coronaregeln treten erst später in Kraft

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Kreis Unna. Angesichts stetig steigender Inzidenzwerte hatte der Krisenstab beim Kreis Unna mit Überschreiten der 200er Marke neue und strengere Corona-Schutzregeln beschlossen. Die entsprechende Allgemeinverfügung lag dem Landesgesundheitsministerium zur Entscheidung vor. In einem Punkt konnte kein Einvernehmen hergestellt werden, in einem anderen liegt bislang keine Entscheidung vor. Der Kreis Unna verzichtet auf ein Inkrafttreten der Regelungen am Samstag und wartet auf die Entscheidung aus Düsseldorf.
 
Schulen bleiben geschlossen
Klar ist: Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Dieser Passus aus der Allgemeinverfügung des Kreises ist inzwischen in einen Erlass des Landes übernommen worden, der dieses Verfahren gleich für mehrere Städte und Kreise angeordnet hat.
 
Den vom Kreis Unna angestrebten Verzicht auf eine Ausgangssperre durch Einführung einer strengeren Kontaktsperre zwischen 21 und 5 Uhrträgt das Land nicht mit. Ob es nun zu einer Ausgangssperre für den gleichen Zeitraum im Kreis Unna kommen wird, wird aktuell noch bewertet.
 
Nicht entschieden hat das Land bislang über die Regelung die Kindertagesstätten in die Notbetreuung zu schicken. Das ist der wesentliche Grund das Inkrafttreten einer neuen Allgemeinverfügung auszusetzen.
 
Mögliche Entscheidung am Wochenende
Sollte es am Wochenende zu einer Entscheidung kommen, werde eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht und kann dann kurzfristig in Kraft treten.
 
Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App ist gestartet 
Die Regelungen zu Einzelhandel und körpernahen Dienstleistungen waren nicht Bestandteil der neuen Allgemeinverfügung und bleiben somit in Kraft. Die Luca-App zur Nachverfolgung ist heute in Betrieb gegangen.
 
Die Allgemeinverfügung wird nach der Veröffentlichung auf www.kreis-unna.de eingestellt. PK | PKU

 

Archiv: Kreis Unna: Inzidenzwert über 200 - Krisenstab beschließt neue Corona-Regeln

Kreis Unna: Inzidenzwert über 200 - Krisenstab beschließt neue Corona-Regeln

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

updateKWKreis Unna. Seit diesem Donnerstag liegt der kreisweite Inzidenzwert über der Marke von 200 Punkten. Der Krisenstab des Kreises wird mit einer neuen Allgemeinverfügung reagieren und neue Regeln verfügen. Die Allgemeinverfügung wird morgen nach Abstimmung mit dem MAGS NRW veröffentlicht und könnte dann am Samstag, 17. April in Kraft treten.
 
Vorab gibt der Kreis die Kernregelungen bekannt. Landrat Mario Löhr bittet eindringlich um deren Beachtung: "Wir tragen jetzt gemeinsame Verantwortung dafür, dass wir nicht zu drastischeren Maßnahmen greifen müssen – befolgen Sie bitte die Regeln!"
 
Kontaktregeln verschärft – keine Ausgangssperre
Auf eine Ausgangssperre verzichtet der Kreis Unna in seiner voraussichtlich ab kommenden Samstag gültigen Allgemeinverfügung. Stattdessen wird eine weitgehende Kontaktsperre eingeführt: Private Zusammenkünfte sind auf maximal fünf Personen beschränkt. Größere Haushalte dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens ist der Kontakt mit Personen aus anderen Haushalten untersagt. Es gelten wenige Ausnahmen wie medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger. Auch die Begleitung Sterbender oder ähnlich gewichtige Gründe sind von dieser Regel ausgenommen.  
 
Wechselunterricht verschoben
Die für kommenden Montag vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird vorerst nicht stattfinden. Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten. Andere Schüler bleiben im Distanzunterricht. Diese Regelung wird noch mit den zuständigen Landes-Ministerien abgestimmt. Sie ist aber wichtiger Bestandteil der neuen Bestimmungen.
Kindertageseinrichtungen wechseln in den Notbetrieb und sind dann nur für die Betreuung derjenigen Kinder offen, deren Eltern beide in der kritischen Infrastruktur arbeiten.
 
Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App startet zu Wochenbeginn
Der Einzelhandel im Kreis Unna und seine Kunden müssen sich vorerst auf keine verschärften Regeln einstellen. Der Kreis setzt dabei auf die Einhaltung und Kontrolle der bestehenden Regeln und auf die Einführung der Luca-App zur Nachverfolgung spätestens am Dienstag der kommenden Woche.
 
Die Allgemeinverfügung wird voraussichtlich am Freitag, 16. April 2021 veröffentlicht und auf www.kreis-unna.de eingestellt. PK | PKU

Wieder Wechselunterricht an NRW-Schulen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comIntensivmediziner warnen vor Triage

von Julian Eckert

Düsseldorf/Köln. Am heutigen Mittwoch kündigte die NRW-Schulministerin Gebauer (FDP) an, dass es in der kommenden Woche wieder Wechselunterricht geben wird. Derweil warnen Intensivmediziner vor der möglicherweise in der kommenden Woche bevorstehenden Triage. Ebenfalls kommende Woche werden frühestens bundesweite Lockdown-Regeln in Kraft treten.

Schulen starten in NRW wieder mit Wechselunterricht

Aus Modell „Distanz“ wird wieder Modell „Wechsel“: Ab kommendem Montag (19.04.) startet in Nordrhein-Westfalens Schulen wieder der Wechselunterricht - vorausgesetzt, die kreisweite 7-Tage-Inzidenz liegt unter 200. Das teilte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf mit. Das Wechselmodell soll Gebauer zufolge dann „eine längere Zeit gelten.“ Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist, dass sich Schülerinnen und Schüler zweimal in der Woche auf Corona testen lassen. Ohne Durchführung der Tests ist keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich. Die Tests sollen in den Schulen unter Aufsicht von den Schülerinnen und Schülern selbst durchgeführt werden. Alternativ ist die Vorlage eines negativen und maximal 48 Stunden alten Bürgertests möglich. Kreisweit beträgt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz knapp 182. 15 der 20 Neuinfektionen binnen 24 Stunden entfallen im Gebiet der Stadt Kamen auf die britische Virusmutation B.1.1.7.

Neuinfektionen, Positivrate und Todesfälle kennen eine Richtung: Aufwärts

Der 7-Tage-Schnitt der bundesweiten Neuinfektionen liegt aktuell bei 18.240 - so hoch wie seit drei Monaten nicht mehr. Seit dem Jahreswechsel sind die Inzidenzwerte insbesondere in der Altergruppe der 15- bis 44-jährigen stark angestiegen. 11,06 Prozent der deutschlandweit durchgeführten PCR-Tests sind aktuell positiv, auch dieser Wert ist der höchste seit drei Monaten. Eine steigende Positivrate der PCR-Tests ist Ausdruck einer sich ausbreitenden Pandemielage. Auch die täglichen Todesfälle steigen seit Anfang des Monats dauerhaft an.

Triage binnen einer Woche möglich

Im Kreis Unna sind aktuell nur noch vier Prozent der Intensivbetten in den Krankenhäusern frei. 13 Patienten liegen derzeit wegen einer COVID-19-Erkrankung kreisweit auf Intensivstationen. Auch deutschlandweit nimmt die Zahl der belegten Intensivbetten kontinuierlich zu, was Intensivmedizinern große Sorgen bereitet. Susanne Johna, Vorsitzende des Ärzteverbandes Marburger Bund warnte davor, dass in Deutschland bald die Triage nötig werden könnte. Dabei müssen Ärzte aufgrund zu geringer Kapazitäten entscheiden, welchen von mehreren Patienten sie behandeln. Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland sagte sie: „Die Notbremse kommt ohnehin spät. Aber wenn wir noch länger warten, droht eine Überlastung der Intensivstationen. Dann kann eine Triage nötig werden.“ Michael Hallek, Internist und Professor am Kölner Universitätsklinikum sagte gegenüber dem WDR über den Zeitpunkt der möglichen Triage: "Wenn die Zahlen weiter steigen, ist es noch eine Woche."

Bundesweite Lockdown-Regeln frühestens kommende Woche

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Danach soll bundesweit einheitlich gelten: Bleibt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis drei Tage in Folge über 100, treten unter anderem folgende Maßnahmen automatisch und ohne Abweichungsmöglichkeit durch die Länder in Kraft:

  • Treffen sind nur noch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt
  • Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr; Ausnahmen gelten z.B. für medizinische Notfälle
  • Alle über den täglichen Bedarf hinausgehenden Einzelhandelsgeschäfte müssen schließen
  • Freizeiteinrichtungen wie Zoos oder Museen müssen ebenfalls schließen
  • Präsenzunterricht an Schulen darf bis zu einer Inzidenz von 200 erfolgen

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes muss vom Bundestag beschlossen werden, der Bundesrat könnte dagegen einen Einspruch einlegen. Noch in dieser Woche soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden. Die Regierungskoalition hat vor, die Gesetzesänderung im Eilverfahren zu beschließen. Bayerns Ministerpräsident und möglicher Kanzlerkandidat der Union, Markus Söder, sagte am Wochenende im ZDF: „Ich bin hoffnungsvoll, und es liegt jetzt an der Opposition, ob sie das Verfahren beschleunigt.“ Für das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament vonnöten. Die Regierung ist also auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. FDP und Linkspartei haben bereits angekündigt, gegen die Änderungen stimmen zu wollen. Daher ist es unwahrscheinlich, dass das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren erfolgen kann. Somit könnte der bundesweite Lockdown frühestens gegen Ende der kommenden Woche in Kraft treten.

Wir berichten fortlaufend über die aktuelle Corona-Lage in Bund, Land und Kreis.

 

Aktuelle Corona-Lage: Testpflicht an NRW-Schulen & Lockdown in Sicht?

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Düsseldorf/Berlin. In der kommenden Woche beginnt in NRW wieder die Schule. Außerdem steht am Montag die nächste Ministerpräsidentenkonferenz an. Beides steht ganz im Zeichen von Corona…

Präsenzunterricht nur noch mit Negativtest

Auf Schülerinnen und Schüler kommt nach den Osterferien eine Testpflicht zu. Die genaue Ausgestaltung der Testpflicht ist durch das von Yvonne Gebauer (FDP) geführte NRW-Bildungsministerium noch nicht bekanntgegeben worden. Derzeit befinde sich die konkrete Ausgestaltung noch im Austausch mit anderen Bundesländern. Nach den Osterferien soll - wenn die Pandemielage dies zulässt - für zwei Wochen, also bis zum 23.04., Unterricht zunächst im Wechselmodell stattfinden. Schülerinnen und Schüler, die in Präsenz unterrichtet werden, sind künftig zur zweifachen wöchentlichen Testung verpflichtet. Dazu sollen Antigen-Schnelltests eingesetzt werden, die laut Bildungsministerium bereits an die Schulen ausgeliefert wurden. Ministerin Gebauer verspricht sich durch die Testpflicht, „dass so viel Unterricht wie möglich in Präsenz stattfinden kann.“ Schätzungen des Leherverbands zufolge hatten sich bisher etwa 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler einem freiwilligen Corona-Schnelltest entzogen. Wer der neuen Testpflicht nicht nachkommt, wird wohl ausschließlich von zuhause aus am Distanzunterricht teilnehmen können. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte: "Schule kann nur öffnen, wenn überall das Testen funktioniert."

Kommt ein verschärfter Lockdown?

Derweil sprechen sich vermehrt Politikerinnen und Politiker dafür aus, in einen verschärften Lockdown in ganz Deutschland zu gehen. Nach Merkels Ankündigung bei Anne Will Ende März, bei Untätigkeit der Länder als Bundesgesetzgeber tätig zu werden, hatte Armin Laschet von einem „Brücken-Lockdown“ gesprochen. Der Hintergrund: Zwar sind aktuell die absoluten Zahlen der Inzidenzen rückläufig. Daraus lässt sich aber keine Trendwende bei der tatsächlichen Pandemielage herleiten. Zahlen des Laborverbands ALM e.V., in dem etwa 200 deutsche medizinische Labore organisiert sind, zeigen: In der vergangenen (Oster-)Woche wurden etwa 230.000 weniger PCR-Tests durchgeführt, als in der Kalenderwoche zuvor: 18 Prozent weniger. Die Anzahl der positiven Tests sank aber nur um 2,5 Prozent. Die Positivrate, also die Anzahl der positiven Tests, stieg somit auf 11,33 Prozent. Daraus ist abzuleiten, dass sich die Neuinfektionen weiter ausbreiten, wenngleich die Inzidenzzahl bundesweit sinkt. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurde vor diesem Hintergrund angepasst. Die in einem Landkreis verhängte „Corona-Notbremse“ kann daher erst aufgehoben werden, wenn die 7-Tages-Inzidenz eine ganze Woche unter dem Wert von 100 gelegen hat. Im Kreis Unna liegt die Inzidenz aktuell einen Tag unter 100.

Intensivstationen werden voller

Ansteigend ist auch die Zahl der auf einer Intensivstation behandelten COVID-19-Patienten. Aktuell befinden sich bundesweit 4.439 COVID-19-Infizierte auf einer Intensivstation - das sind gut 1.300 mehr als noch vor zwei Wochen. 14 Patienten liegen im Kreis Unna wegen einer COVID-19-Infektion auf einer Intensivstation. Das Hellmig-Krankenhaus Kamen meldet laut DIVI-Intensivregister erste Engpässe auf der Intensivstation.

Impftempo weiter schleppend / Stadt kamen impft zusätzlich am Samstag

Engpässe gibt es auch nach wie vor bei der Menge des verfügbaren Impfstoffes. Inzwischen hat NRW seinen drittletzten Platz bei der Impf-Geschwindigkeit an Hessen abgegeben und landet nun auf dem sechstletzten Platz. Ministerpräsident Laschet sagte: "Die Impfoffensive schreitet voran.“ 12,9 Prozent der Einwohner Nordrhein-Westfalens haben aktuell zumindest eine Erstimpfung erhalten. Aufgrund einer zusätzlichen Lieferung des Impfstoffes von AstraZeneca bietet die Stadt Kamen am kommenden Samstag (10.04.) einen Impftermin in der Stadthalle für insgesamt 470 über 60-jährige Bürgerinnen und Bürger an. Die hierfür erforderlichen Termine waren am heutigen Mittwoch (07.04.) auf der Homepage der Stadt buchbar und bereits nach 15 Minuten restlos ausgebucht. „Ich bin froh, dass es trotz der Diskussionen um den Impfstoff von AstraZeneca eine große Bereitschaft zur Impfung in Kamen gibt und dieser Zusatztermin so gut angenommen wurde“, so die für die Koordinierung zuständige Beigeordnete Hanna Schulze.

Archiv: Telefonische Nachmeldungen zum Impftermin in Kamen möglich

Zusätzlicher Impftermin am Samstag in Kamen ist ausgebucht

Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden – Nordrhein-Westfalen setzt Entscheidung des Bundes um

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Düsseldorf. Die Staatskanzlei teilt mit: Die Bundesregierung hat die Niederlande heute, 4. April 2021, mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt ab Dienstag bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen. Das entspricht ähnlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei überprüft. Der niederländische Ministerpräsident Rutte und Ministerpräsident Laschet hatten bereits am Freitag gemeinsam dazu aufgerufen, nicht notwendige Reisen in das Nachbarland zu vermeiden.

 
Ministerpräsident Armin Laschet: „Gerade nach der heutigen Einstufung der Niederlande als Hochinzidenzgebiet müssen wir den Grenzverkehr auf das Notwendige reduzieren. Für diejenigen, die trotzdem reisen müssen, haben wir klare Regeln geschaffen. Die Testpflicht für Einreisende ist ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. Tests helfen, Infektionen zu entdecken und die Virusverbreitung zu verhindern. Für den grenzüberschreitenden Lebensalltag von Pendlern haben wir eine Lösung gefunden, die sowohl der pandemischen Lage als auch der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht wird.“
 
Nordrhein-Westfalen arbeitet gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn in der von Ministerpräsident Laschet ins Leben gerufenen „Cross Border Taskforce Corona“, um die Fragen zu klären, die die Entscheidung der Bundesregierung nach sich zieht.

Ministerpräsident Armin Laschet weiter: „Wieder bewährt sich die Task Force, die wir vor einem Jahr gegründet haben. Wir stehen im engen Austausch mit unseren niederländischen Freunden, um alle aufkommenden Fragen und Probleme schnell zu lösen.“
 
Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon – erbracht werden. Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen. Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen.
 
Wer regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besucht, muss sich ebenfalls regelmäßig testen lassen. Analog zur Regelung für die Grenzpendler gilt in diesen Fällen ein negativer Test 72 Stunden, so dass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind.

In allen übrigen Fällen ist ein negativer Test nur 48 Stunden ab Testvornahme gültig.
 
Ausgenommen von der Testpflicht sind kraft Bundesrechts Durchreisende sowie Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.
 
Zusätzlich zur Testpflicht besteht zudem eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf www.einreiseanmeldung.de erfolgen. Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen.
 
Die Niederlande sind bereits seit dem 17. Oktober 2020 als Risikogebiet eingestuft. Die Einstufung zum Hochinzidenzgebiet tritt am 6. April 2021 um 0 Uhr in Kraft. Die Einstufung als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht die Gesamtliste tagesaktuell online.
 
Eine Liste der Testzentren in Nordrhein-Westfalen ist abrufbar unter: https://www.land.nrw/corona#testzentren
 
Die Regelungen des Bundes zur Testpflicht bei Hochinzidenzgebieten sind abrufbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Die ergänzenden Regelungen des Landes sind abrufbar unter  https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210404_av_hochinzidenzgebiete.pdf