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Neue Energielabels, Recht auf Reparatur & Folienkennzeichen - Änderungen im März

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Am 1. März ist kalendarischer Frühlingsbeginn. Parallel dazu treten wieder einige Änderungen von Gesetzen, Vorschriften und Regeln in Kraft. Wir haben wie gewohnt den Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Neue Energielabels: Aus A++ Geräten wird künftig “C”

Die bekannten Energielabels für elektronische Geräte, wie etwa Kühlschränke oder Backöfen werden ab März in ihrer Ein- und Abstufung verändert. Die bisherige Bestklasse “A+++” wird abgeschafft. Nun ist ein schlichtes “A” die höchste, d.h. energiesparsamste Klassifizierung. Aus einem bisherigen “A+++” wird ein neues “B”. Das “A++” wird demgemäß zu einem neuen “C”, das “A+” zu einem “D” und so weiter. Geräte, die bisher in Klasse “C” oder schlechter eingestuft waren, erhalten künftig pauschal ein “G”. Mit der neuen Einstufung, die lediglich aus Buchstaben und keinen +-Symbolen mehr besteht, soll die Verständlichkeit des Labels gefördert werden.

Ökodesign-Richtlinie: Recht auf Reparatur

Dank der Ökodesign-Richtlinie ist es künftig für Hersteller von Haushaltsgeräten Pflicht, dass sie bis zu 10 Jahre nach dem Verkauf eines Haushaltsgerät Ersatzteile für dieses vorhalten müssen. Bislang waren Ersatzteile zum Teil nur für kurze Zeit erhältlich, da die älteren Geräte schlicht aus dem Sortiment des Herstellers verschwunden waren. Damit ist nun Schluss. Betroffen von dem “Recht auf Reparatur” sind Neugeräte ab März 2021.

Wie geht es weiter mit Corona?

Am 3. März trifft sich die Bundeskanzlerin zum nächsten digitalen Gipfel mit den Chefinnen und Chefs der Bundesländer. Die bislang geltenden Maßnahmen gelten bis zum 7. März. Ob bei der Ministerpräsidentenkonferenz Lockerungen beschlossen werden, ist nicht klar. Die Anzahl der Mutationen an den wieder steigenden Neuinfektionszahlen wächst kontinuierlich an. Klar ist aber: ab dem 1. März dürfen Friseure und Fußpflegestudios wieder öffnen.

Folienkennzeichen für Mofas und Mopeds

Die sogenannten Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds dürfen ab März aus einer Folie bestehen. Die bisher in traditionellem Aluminium gehaltenen Kennzeichen können daher von nun an etwas anders aussehen. Voraussetzungen für ein Folienkennzeichen ist, dass die Folie reißfest sein muss. Sie darf also nicht einfach abgezogen und an ein anderes Moped wieder angebracht werden können. Die Folienkennzeichen sollen in den kommenden drei Jahren auf ihre Tauglichkeit getestet werden.

Zeitumstellung am 28. März

Mit dem 1. März beginnt kalendarisch der Frühling. Passend dazu werden die Uhren wieder auf Sommerzeit umgestellt, und zwar am 28. März. Da im Frühjahr die Umstellung nach vorne erfolgt, wird die entsprechende Nacht eine Stunde kürzer ausfallen.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende März 2021 wieder im Rahmen unserer Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.

Corona-Lage entspannt sich nicht - Wirtschaft leidet stark

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

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Kamen/Düsseldorf/Berlin. Die Impfungen laufen, die Mutationen breiten sich aus. Unter der sich nicht entspannenden Lage leidet die Wirtschaft und beklagt eine teils existenzbedrohende Lage.

Die Pandemie hat den Alltag weiterhin im Griff. Vor knapp einem Jahr veröffentlichten wir am 09.03.2020 auf KamenWeb.de einen der ersten Corona-Artikel mit dem Titel „Coronavirus: Ernste Lage - auch in der Wirtschaft“. Daran hat sich auch fast ein Jahr später kaum etwas geändert. Seinerzeit beklagte ganz Deutschland 1.100 infizierte Personen - so viele, wie inzwischen alleine in der Stadt Kamen infiziert waren. Inzwischen wurden in Rekordgeschwindigkeit bekanntermaßen mehrere Impfstoffe weltweit entwickelt und zugelassen. Das kreisweite Impfzentrum Unna hat seinen Betrieb aufgenommen und aktuelle Daten aus dem Impfweltmeisterland Israel machen Hoffnung, dass Impfungen 90 Prozent der Infektionen und Krankheiten vermeiden.

Mutationen breiten sich weiter aus

Ebenso wie in Israel und überall auf der Welt, breitet sich auch in Deutschland die ansteckendere und tödlichere britische Virusmutation B.1.1.7 weiter aus. Deutschlandweit macht sie inzwischen über 20 Prozent der Neuinfektionen aus. Bei einer von Experten angenommenen Verdopplungszeit jede Woche werden Mitte März wohl nahezu alle Neuinfektionen in Deutschland auf die Mutation zurückzuführen sein. Ein Lichtblick ist, dass die zugelassenen Impfstoffe allesamt gegen die Variante B.1.1.7 wirksam sind. Gegen die südafrikanische Virusmutation B.1.35 ist jedoch keiner der zugelassenen Impfstoffe ebenso wirksam. Während es vor 10 Tagen in Deutschland insgesamt 30 bekannte Infektionen mit der Südafrika-Variante gegeben hatte, haben sich alleine in Duisburg in dieser Woche mindestens 20 Personen mit der Mutation B.1.35 angesteckt. Der zunehmende Anteil der Mutationen an den Neuinfektionen macht sich auch bei der 7-Tage-Inzidenz bemerkbar, die seit einiger Zeit nicht weiter sinkt. Kreisweit liegt sie aktuell bei 74,5 und damit etwa 16 Punkte über der NRW-weiten Inzidenzzahl.

Schulen öffnen am Montag

Wie vergangene Woche angekündigt, öffnen ab kommendem Montag (22.02.) in Nordrhein-Westfalen die Grund- und Förderschulen wieder. Auch Abschlussklassen und Schüler*innen in Berufskollegs kehren in den Präsenzunterricht zurück. NRWs Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) teilte mit, dass für die Abschlussjahrgänge „keinerlei Änderungen“ bezüglich der Klassen- und Kursstärke vorgesehen sei. Die Primarstufe soll hingegen nur in halbierten Klassenstärken unterrichtet werden. Kritiker befürchten, dass die Schulöffnungen zu Superspreader-Events werden und eine dritte Welle stark beschleunigen könnten. Eine aktuelle Untersuchung der TU Berlin zeigt: In einer nur halb besetzten Schulklasse der Oberstufe steckt ein Infizierter im Schnitt 2,9 Mitschüler mit Corona an - trotz Maskenpflicht. Ohne Masken und bei Vollbesetzung würde er gar 11,5 Mitschüler infizieren.

Auch Kitas wieder geöffnet

Ebenfalls ab Montag, den 22.02. öffnen die Kindertagesstätten wieder. Allerdings ist das Betreuungsangebot um zehn Stunden in der Woche gekürzt und Kinder dürfen nur in festen Gruppen betreut werden. Kinder, die unter Krankheiten wie z.B. einem leichten Schnupfen leiden, dürfen nicht in die Kita gebracht werden. Erzieherinnen und Erzieher können sich freiwillig regelmäßig kostenlos auf Corona testen lassen.

Kostenlose Schnelltests für alle

Die Möglichkeit, sich freiwillig kostenlos einem Corona-Schnelltest zu unterziehen, sollen ab dem 1. März alle Bürgerinnen und Bürger erhalten. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte angekündigt, dass in Apotheken und Impfzentren geschultes Personal derartige Tests auf Kosten des Bundes (18 €/Test) durchführen soll. Spahn sagte zugleich, dass es „am Anfang lokal Engpässe geben“ könne. Noch im Februar rechne Spahn zudem mit der Zulassung von Antigen-Schnelltests, die sodann direkt an die Bürgerinnen und Bürger verkauft werden dürfen. Möglicherweise sollen derartige Selbst-Schnelltests gegen Zahlung eines Eigenanteils von nur 1 € pro Test verkauft werden. Details hierzu sind aber aktuell noch nicht bekannt.

„Unsere Stadt stirbt Tag für Tag ein bisschen mehr“

Die andauernden Anti-Corona-Maßnahmen belasten die Wirtschaft in unserer Stadt und auch deutschlandweit stark. Insbesondere Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister beklagen sich über eine teils existenzbedrohende Lage. Dies wird die Kamener Interessengemeinschaft KIG e.V. / Kamener Originale zum Anlass nehmen, am Montag (22.02.) einen offenen Brandbrief an Bundeskanzlerin Merkel und Ministerpräsident Laschet (beide CDU) und weitere Empfänger zu schicken. Darin wird der Verein beklagen, dass unsere Stadt „Tag für Tag ein bisschen mehr“ sterbe und dringend eine Perspektive für die Zukunft aufgezeigt werden müsse. „Corona ist wie eine Dampfwalze, die über den deutschen Einzelhandel rollt“, beklagt auch Carsten Linnemann (CDU). Der Paderborner Bundestagsabgeordnete ist zugleich Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, einer Organisation innerhalb der CDU. Der für die Auszahlung der Wirtschaftshilfen verantwortliche Minister ist Parteikollege Peter Altmaier (CDU). Ihm schallt wegen der langsamen Auszahlungsgeschwindigkeit inzwischen offene Kritik aus den eigenen Reihen entgegen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) etwa hatte zuletzt in Richtung Wirtschaftsminister gesagt: „Es wurde eine Bazooka versprochen, aber aktuell ist es noch eine Steinschleuder ohne Stein. Das muss endlich gelöst werden.“

Archiv: Kümper's-Wirt schreibt "Corona-Brandbrief" an Bundespolitik: "Für Gastronomiebranche ist es fünf nach zwölf"

Lockdown verlängert - Schulen in NRW öffnen am 22.2.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

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von Julian Eckert

Kamen/Berlin. Schulen, Kitas und Friseure dürfen wieder öffnen. Darauf einigten sich bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz Kanzlerin Merkel und die Chefs der Länder. Wir haben den Überblick über die neuen Regeln:

Corona-Mutation im Kreis Unna angekommen

Die Inzidenzwerte deutschlandweit und auch im Kreis Unna waren zuletzt rückläufig. Die tagesaktuelle Wocheninzidenz im Kreis liegt nur noch knapp 13 Zähler über der 50er-Marke. Die positive gesamtdeutsche Entwicklung war Grund genug für den Spitzenverband der Arbeitgeber, nach einem bundesweit einheitlichen Öffnungskonzept zu verlangen. FDP-Chef Christian Lindner sieht das differenzierter und verlangt eine „Regionalisierung der Strategie.“ Die Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin widerspricht: Intensivmedizinisch gebe es weiterhin keine Alternative zum Lockdown. „Ärzte und Pflegekräfte auf den Intensivstationen sind wirklich erschöpft – und wir rechnen mit einer dritten Welle, ohne die zweite schon hinter uns zu haben“, so Präsident Gernot Marx.

Getrübt wird die kreisweit positive Entwicklung durch den fünffachen Nachweis der deutlich ansteckenderen britischen Corona-Mutation B.1.1.7 am gestrigen Dienstag (09.02.). Die südafrikanische Mutation B.1.351, die ebenfalls deutlich ansteckender und auch tödlicher ist, wurde in Deutschland bereits über 30 Mal nachgewiesen, bislang aber noch nicht im Kreis Unna. Südafrika, in dem etwa 90 Prozent aller Neuinfektionen auf die Mutation zurückzuführen sind, hat inzwischen den Impfstart mit dem Vakazin von AstraZeneca verschoben. Dieses soll gegen die Mutation nur eine sehr geringer Wirksamkeit haben. Die Reproduktionszahl der Mutationen ist etwa 0,3 Punkte höher als bei dem nicht mutierten Virus. Daher strebe man laut Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an, einen R-Wert von unter 0,7 zu erreichen.

Der Lockdown wird bis 7. März verlängert

Mit dem bisherigen Sinken der Inzidenzwerte könne man zufrieden sein, so Bundeskanzlerin Merkel. Sie dankte ausdrücklich allen Bürgerinnen und Bürgern fürs Durchhalten. „Damit haben wir tausenden Menschen das Leben gerettet“, ergänzte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD). „All der Einsatz hat sich absolut gelohnt“, fügt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an. Die Lage sei jetzt besser, aber „die Stimmung schlechter“. Große Sorgen bereiteten die aufgetauchten, ansteckenderen und tödlicheren Mutationen. Um deren unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern, haben die Ministerpräsident*innen und Bundeskanzlerin Merkel in einer Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, den bisher geltenden Lockdown grundsätzlich bis zum 7. März zu verlängern. An einigen Stellen werden die Maßnahmen aber gelockert, an anderen leicht verschärft.

Kitas und Schulen öffnen wieder

Die Schulen und Kitas werden in jedem Bundesland nach eigenem Ermessen geöffnet, eine bundeseinheitliche Regelung gibt es an dieser Stelle nicht. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) kündigten an, dass die Schulen im Land schrittweise ab Montag, der 22. Februar wieder öffnen sollen. Im Unterricht müssen Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal dauerhaft medizinische Masken tragen. An den Vorschriften zum Lüften und den Hygienemaßnahmen ändert sich im Vergleich zu letztem Jahr nichts. Es sollen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden. Auch Kindertagesstätten sollen parallel zu den Schulen ab dem 15. Februar wieder regulär geöffnet sein. Merkel hatte für eine Schulöffnung erst im März plädiert, konnte sich gegen die Bundesländer aber nicht durchsetzen. Die Hoheit im Bildungswesen liegt im föderalen Deutschland bei den Bundesländern. Erzieher*innen und Grundschullehrer*innen sollen bei der Impfreihenfolge bevorzugt werden.

Noch mehr Menschen sollen ins Homeoffice

„Wo immer Homeoffice möglich ist, muss Homeoffice her“, fasste Markus Söder den Beschluss der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar zusammen. Offenbar ist man in der Politik aber nicht zufrieden mit der praktischen Umsetzung der Arbeit im Homeoffice. Jedenfalls wurde heute eine strengere Formulierung beschlossen. Merkel betonte, dass die bereits geltende Homeoffice-Regelung „sehr ernst“ genommen werden solle. Demnach haben Arbeitnehmer*innen einen Anspruch darauf, aus dem Homeoffice zu arbeiten, soweit die Tätigkeit dies prinzipiell zulässt. Im Betrieb soll nur noch ein stark reduziertes Präsenzpersonal anwesend sein - oder die Büros sollen ganz geschlossen bleiben.

Friseure dürfen ab 1. März wieder öffnen

Ab dem 1. März ist es Friseursalons wieder erlaubt, zu öffnen. Es müssen medizinische Masken getragen werden. Außerdem ist eine Dienstleistung nur nach vorheriger Terminvereinbarung erlaubt, Spontanbesuche sind damit nicht möglich.

Einzelhandel, Restaurants und weitere Öffnungen

Der bereits aktuell geöffnete Einzelhandel (Lebensmittel, Apotheken, Blumenläden etc.) bleibt weiterhin geöffnet. Die geschlossenen Geschäfte (u.a. Bücher- und Modegeschäfte) bleiben weiterhin geschlossen. Allerdings sieht der heutige Beschluss eine Öffnungsstrategie vor. Demnach soll der Einzelhandel in einem Bundesland öffnen dürfen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz eines Bundeslandes mindestens 3 Tage hintereinander unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bleibt. Sobald dies der Fall ist, darf im Einzelhandel wieder pro 20 Quadratmeter ein Kunde eintreten. NRW-weit beträgt der aktuelle Inzidenzwert 67. Auch Museen und Kunstgalerien dürfen dann wieder öffnen.

Wirtschaftshilfe III

Ab heute können finanzielle Leistungen im Rahmen der Wirtschaftshilfe III beantragt werden.

Am 3. März treffen sich Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen erneut zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz.

 

Kamen im Schneegestöber: Wichtige Rechtsfragen rund ums aktuelle Wetter

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

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Kamen. Das winterliche Schneegestöber hat Kamen fest im Griff. Warnmeldungen vor Starkschneefall, Extremfrost und Straßenglätte wurden verlängert, im Bahnverkehr kommt es zu großflächigen Einschränkungen. In diesem „Darf ich?“-Artikel wollen wir die wichtigsten Rechtsfragen rund um das aktuelle Wetter klären.

Räum- und Streupflichten auf Gehwegen

In Kamen sind für die Räumung der Gehwege die Anwohner zuständig. Von 7 bis 20 Uhr (Sonn- und Feiertags ab 9 Uhr) ist eine mindestens 1 Meter breite Gasse freizuräumen. Zum Streuen darf Sand, Splitt, Asche und Granulat eingesetzt werden. Streusalz ist hingegen fast überall unzulässig. Grundsätzlich hat der Grundstückseigentümer den Gehweg zu räumen, diese Pflicht kann aber mietvertraglich auf die Mieter übertragen werden. Für das Räumen und Streuen der öffentlichen Straßen ist meist die Stadt zuständig. Viele Kamener Straßen sind nach wie vor mit Eis und Schnee bedeckt - der Grund: Räumfahrzeuge kommen einfach nicht hinterher oder bleiben selbst stecken.

schneefegen21KWZur Arbeit fahren oder zuhause bleiben?

Angesichts des großflächig eingestellten öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) fragen sich viele Berufspendler, ob sie wegen der Wetterlage von zuhause aus arbeiten dürfen. Dem ist grundsätzlich nicht so, denn der Arbeitnehmer trägt nämlich in der Regel das sogenannte Wegerisiko. Das bedeutet, dass eine erschwerte oder längere Anfahrt zum Betrieb im Regelfall kein Grund dafür ist, zu spät kommen zu dürfen. Etwas anderes gilt, wenn wegen schlechten Wetters ein minderjähriges Kind Zuhause betreut werden muss: dann darf der Arbeitnehmer kurzfristig daheim bleiben und erhält trotzdem seinen Arbeitslohn.

Eine aktuelle Besonderheit bringt die Corona-Pandemie mit sich. Im Zuge der neuen Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums haben Beschäftigte einen Anspruch darauf, aus dem Homeoffice zu arbeiten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Das bedeutet, dass Büromitarbeiter in der Regel von zuhause aus arbeiten dürfen - Busfahrer aber logischerweise zum Beispiel nicht.

Unfall auf dem Arbeitsweg

Die Metereologen des Online-Wetterportals wetter.com warnen: „In einem Streifen von Nordrhein-Westfalen birgt die Luftmassengrenze große Gefahren. Dort müssen sich die Autofahrer auf extremes Glatteis durch gefrierenden Regen und eventuell auch Eisregen einstellen.“ Wer sich trotz der aktuellen Lage auf den Weg zur Arbeit machen muss und auf dem Arbeitsweg womöglich in einen Unfall verwickelt wird, stellt sich die Frage nach der Haftung. Ein Unfall auf dem Arbeitsweg wird als sogenannter Wegeunfall bezeichnet. Während der An- und Abreise von und zum Arbeitsplatz ist der Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers abgesichert. Nach einem Unfall auf dem Arbeitsweg zahlt diese Heilbehandlungskosten, berufsfördernde Leistungen sowie ein Verletztengeld. Reparaturkosten für den etwaig beschädigten Privat-PKW zahlt die Berufsgenossenschaft aber in aller Regel nicht. Dafür ist meist die private Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Arbeitnehmers zuständig.

Autos winterfit machen

Bevor man mit dem eigenen Auto unterwegs ist, muss dieses komplett von Schnee und Eis befreit werden. Während des Räumens und Kratzens den Motor warmlaufen zu lassen, ist unzulässig. Es droht ein Bußgeld von 10 Euro. Wer mit einem zugeschneiten PKW von der Polizei angehalten wird, kann sogar einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld erhalten. Verursacht ein Fahrer eines unzureichend von Schnee und Eis befreiten Fahrzeugs einen Unfall, können strafrechtliche Folgen und Regressansprüche von Versicherungen auf ihn zukommen. Eigentlich sollte klar sein, dass bei diesem Wetter Winterreifen auf das Auto montiert gehören. Wer ohne fährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und einen Punkt. Diese Sanktion erlitt am Montag vormittag auch ein Porsche-Fahrer auf der A2 bei Hamm. Er hatte nur auf seinen Vorderrädern Winterreifen montiert und fuhr hinten mit Sommerreifen. Seine kreative Begründung: ihm hätte das Geld gefehlt, vier Winterreifen zu kaufen.

Das Team von KamenWeb wünscht Ihnen, wenn Sie unterwegs sein müssen, eine gute Fahrt und ein sicheres Durchkommen durch das Schneegestöber.

Änderungen im Februar: Kreditkarten, WhatsApp, Homeoffice

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Kamen. Im Februar kommt es wieder zu einigen Änderungen von Vorschriften, Gesetzen oder Richtlinien. Wir haben, wie gewohnt, den Überblick über die wichtigsten rechtlichen Themen des Monats.

Kreditkartenzahlungen werden sicherer

Was aktuell bereits für Kreditkartenzahlungen über 250 Euro gilt, greift ab dem 15. Februar für alle Kreditkartenzahlungen über 150 Euro: die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung. Mit dem zweistufigen Verfahren soll sichergestellt werden, dass auch wirklich der berechtigte Kreditkarteninhaber die Zahlung auslösen möchte. Zahlungen per Kreditkarte gelten als verhältnismäßig leicht zu manipulieren. Grund hierfür ist, dass online neben der Kartennummer oft nur das Gültigkeitsdatum sowie eine auf der Karte aufgedruckte Prüfziffer eingegeben werden muss. Mit der neuen Zwei-Faktor-Authentifizierung kommt dazu ein weiteres Identifizierungsverfahren, wie etwa eine Passworteingabe oder eine mobile TAN, hinzu. Bereits im März wird die Vorschrift noch weiter verschärft. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung wird dann für nahezu alle Zahlungen unabhängig von ihrer Höhe vorgeschrieben sein. Grundlage für die Änderungen ist eine EU-Richtlinie.

WhatsApp ändert Datenschutzregeln - oder doch nicht?

Der bekannte und von über zwei Milliarden Menschen genutzte Messenger WhatsApp hatte angekündigt, seine Datenschutzbestimmungen zu ändern. Der Mutterkonzern Facebook wollte dadurch ermöglichen, bestimmte Daten für Werbe- und Marketingzwecke verwenden zu dürfen. Nach massiver Kritik von vielen Seiten hat Facebook ein wenig eingelenkt. Die Frist zur Zustimmung zu den neuen Regeln wurde bis zum 15. Mai verlängert. An den generellen Plänen ändert sich wohl aber nichts. Die gewonnene Zeit will Facebook dazu nutzen, „um die Fehlinformationen rund um das Thema, wie Datenschutz und Sicherheit bei WhatsApp funktionieren, aufzuklären.“ Bereits seit 2017 läuft vor dem Landgericht Berlin ein Gerichtsverfahren zwischen WhatsApp und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen. Dieser ist der Auffassung, dass bereits der momentan erfolgende Datenaustausch mit Facebook rechtswidrig ist. Facebook hatte WhatsApp im Jahr 2014 für etwa 20 Milliarden Dollar gekauft. Infolge der von WhatsApp angekündigten Datenschutzänderungen hatten alternative Messenger-Dienste wie Signal oder Threema in jüngster Vergangenheit einen regelrechten Boom erlebt.

Neue Arbeitsschutzverordnung: Recht auf Homeoffice

Bereits seit dem 27. Januar ist die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Um Kontakte weiter zu reduzieren beinhaltet die Verordnung für Beschäftigte eine Anspruchsgrundlage auf Homeoffice, soweit dies nach der Art der Tätigkeit prinzipiell möglich ist. Wir hatten auf KamenWeb.de bereits darüber berichtet. Es ist zu erwarten, dass es bald die ersten Gerichtsentscheidungen zu dem Recht auf Homeoffice geben wird. Verweigert ein Arbeitgeber unberechtigt Arbeiten im Homeoffice, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Auch wenn Homeoffice wegen der Art der Tätigkeit nicht möglich sein sollte, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen: In Büros darf sich pro 10 Quadratmeter Fläche nur ein Arbeitnehmer befinden. Andernfalls muss der Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen, die von den Arbeitnehmern getragen werden müssen.

Frist für Steuererklärung 2019 verlängert

Der Bundestag hat am 28.01. einem Gesetzentwurf der großen Koalition zugestimmt, wonach die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2019 verlängert wird. Normalerweise hätten derartige Steuererklärungen, wenn sie von einem Steuerberater gemacht werden, bis Ende Februar abgegeben werden müssen. Da die Steuerberater aber wegen Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld aktuell sehr viel zu tun haben, wurde die Frist nun auf Ende August 2021 verlängert.

Personaluntergrenzen in Krankenhäusern

Ab dem 1. Februar gilt in deutschen Krankenhäusern für innere Medizin, allgemeine Chirurgie, Pädiatrie und pädiatrische Intensivmedizin eine neue Untergrenze für das Pflegepersonal. In der allgemeinen und Unfallchirurgie muss bspw. pro zehn Patienten eine Pflegekraft eingeteilt sein, in der Nachtschicht pro 20 Patienten. Bisher gab es zwar bereits Personaluntergrenzen, allerdings in weniger Krankenhausabteilungen.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Februar 2021 wieder im Rahmen unserer Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.