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Gesetzesänderungen im August

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Der August bringt viele neue gesetzliche Regelungen mit sich. Während sich unter anderem beim BAföG und auch im Straßenverkehr etwas ändert, ist ein Ende des StVO-Sanktions-Chaos noch nicht in Sicht.

Neuerungen im Straßenverkehr und Chaos bei StVO-Verstößen

Bereits seit dem 17. Juli gilt eine Änderung des StVG. Demnach haftet ein Kfz-Halter für einen Unfall mit einem Autoanhänger voll. Bislang galt, dass eine komplexe Haftungsteilung zwischen Kfz-Halter und Anhänger-Halter vorgenommen werden musste. Diese fällt nun weg. Für die Halterhaftung des Kfz an sich gilt keine Änderung: weiterhin haftet dieser für Unfälle mit dem Kfz im Straßenverkehr verschuldensunabhängig.

Hingegen gibt es weiterhin keine Klarheit in dem StVO-Chaos. Wir hatten darüber berichtet, dass die Sanktionen für zu schnelles Fahren und andere Verstöße erst kürzlich verschärft wurden. Wer z.B. innerorts 21 km/h zu schnell fuhr, musste für einen Monat zu Fuß gehen. Nachdem dem bei der Novelle federführenden Bundesverkehrsministerium aber offensichtlich ein Fehler beim korrekten Zitieren in der Verordnung unterlaufen ist, werden vorübergehend die alten Sanktionen wieder angewendet. Eine - wie alle Akteure finden - unbefriedigende Situation. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) möchte die Verschärfungen wieder zurücknehmen und erhält dafür Rückendeckung von seinen bayerischen Parteifreunden. Die Mehrheit der Bundesländer sieht das aber wohl anders und besteht darauf, dass an den beschlossenen strengeren Sanktionen inhaltlich nichts verändert wird. Ihre Zustimmung zur StVO-Novelle hatten die Bundesländer im Bundesrat seinerzeit von den Sanktionsverschärfungen abhängig gemacht. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) kritisierte Andreas Scheuer in der „Welt“: „Besondere Chuzpe braucht es, die Schlamperei in der Umsetzung des Gesetzes zu nutzen, um eine unliebsame Regelung auszuhebeln. Ein weiteres unseliges Kapitel im Wirken des Bundesverkehrsministers, der sich für keine Verrenkung zu schade ist. (...) Raserei ist Todesursache Nummer eins auf unseren Straßen. Wir sollten uns dem Wohle unserer Bevölkerung verpflichtet und nicht dem einiger lauter Lobbyisten“.

Bereits dem früheren Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) war 2009 ebenfalls ein Formfehler bei einer neuen Straßenverkehrs-Verordnung unterlaufen. Auch dieser hatte seinerzeit zu einem Anwendungsverbot der Regelungen geführt.

Corona-Überbrückungshilfe noch bis Ende August beantragen

Kleine und mittelständische Unternehmen, die infolge der Coronapandemie Umsatzeinbußen erlitten haben, können eine sogenannte Überbrückungshilfe von bis zu 50.000 Euro beantragen. Der Antrag kann nur von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und nur bis Ende August gestellt werden.

Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten

Ab der ersten Augustwoche soll eine Testpflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten gelten. Unmittelbar nach ihrer Einreise aus derartigen Ländern muss dann ein Test auf Corona durchgeführt werden. Unter anderem an den Flughäfen Dortmund, Düsseldorf und Köln gibt es Testzentren. Während NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) für eine Kostenpflichtigkeit der Tests plädiert, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sie kostenfrei anbieten. Welche Länder als Risikogebiet gelten, steht auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Aufstiegs-BAföG verbessert und BAföG-Satz erhöht

Altersunabhängig werden mit dem Aufstiegs-BAföG Personen gefördert, die einen Fortbildungsabschluss anstreben. Unter anderem kann dies ein Meistertitel, ein Fachwirt oder Techniker sein. Ab August verbessern sich die Voraussetzungen, um Aufstiegs-BAföG zu erhalten. Unter anderem können nun bis zu drei Fortbildungen gefördert werden und die Lehrgangsgebühren werden nun zu 50 Prozent übernommen. Außerdem wird ein Beitrag zum Lebensunterhalt bei Besuch eines Vollzeitkurses ausgezahlt. Unterhalts- und Alleinerziehendenbeiträge werden erhöht.

Des Weiteren steigen die regulären BAföG-Sätze für SchülerInnen und Studierende. Der neue BAföG-Höchstbetrag für nicht bei den Eltern lebende Studierenden beträgt fortan 861 Euro monatlich. Auch der Vermögensfreibetrag wird erhöht.

Auch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird erhöht: der neue Höchstsatz liegt bei 723 Euro monatlich.

Angleichung der Arbeitsbedingungen für EU-Ausländer

Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland die innerhalb Deutschlands eingesetzt werden, profitieren ab August von einer Angleichung der Arbeitsbedingungen. Künftig haben sie z.B. einen Anspruch auf dieselben Sonderleistungen wie etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Schmutz-, Gefahr- und sonstige Zulagen oder Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit. Auch muss nicht nur mindestens der Mindestlohn gezahlt werden, sondern ein etwaiger Tariflohn.

Neue Ausbildungsordnung in elf Berufen

Um die Ausbildung an die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt anzupassen, werden die Ausbildungsordnungen für folgende elf Berufe geändert: Bankkaufmann/-frau, Biologielaborant/in, Chemielaborant/in, Fachinformatiker/in, Hauswirtschafter/in, IT-System-Elektroniker/in, Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement, Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement, Kaufmann/-frau für IT-System-Management, Lacklaborant/in, Mediengestalter/in Bild und Ton.

Milka gegen Ritter Sport: Darf jeder Hersteller quadratische Schokolade anbieten?

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Kamen/Karlsruhe. „Quadratisch, praktisch, gut“ - na, welche Marke ist damit gemeint? So bekannt dieser Werbespruch wohl sein mag, so bekannt ist auch das Design der dahinter stehenden Schokoladenmarke. Vor dem höchsten deutschen Zivilgericht konnte deren Hersteller heute einen Sieg erreichen: Nur „Ritter Sport“ darf in Deutschland quadratisch sein.

Wollte die lilafarbene Kuh auch quadratisch werden?

Hintergrund des Rechtsstreits, der heute vor dem Bundesgerichtshof (BGH) letztinstanzlich entschieden wurde, war folgender: Ritter Sports Konkurrent Mondelez, Hersteller der ebenfalls bekannten Schokoladenmarke „Milka“, begehrte eine Markenlöschung. Zugunsten von Ritter Sport ist seit 1996 eine dreidimensionale Formmarke für Tafelschokolade registriert. Die Marke besteht aus einer quadratischen Verpackung, zwei seitlichen Verschlusslaschen und einer weiteren Verschlusslasche auf der Rückseite. Also dem typischen Verpackungsdesign der Ritter Sport-Schokoladen. Aufgrund dieses Markenschutzes ist es anderen Firmen untersagt, Schokolade im quadratischen Design herzustellen oder anzubieten. Dieser Umstand schien dem Milka-Hersteller Mondelez zu missfallen. Jedenfalls versuchte Mondelez seit gut zehn Jahren, den Ritter Sport-Markenschutz zu kippen. Schon zum zweiten Mal musste jetzt der BGH über die quadratisch Marke entscheiden. Zuvor hatte Mondelez beim Deutschen Patent- und Markenamt in München einen erfolglosen Löschungsantrag gestellt, eine Beschwerde vor dem Bundespatentgericht aber gewonnen. Dagegen legte Ritter Sport vor dem BGH Rechtsbeschwerde ein.

Verleiht die quadratische Form der Schokolade einen besonderen Wert?

Mondelez (!) hatte argumentiert, dass das quadratische Design von Ritter Sport der Schokolade einen „besonderen Wert“ verleihe. Wäre dies so, dann würde ein Ausschlusskriterium für den Markenschutz vorliegen. Ritter Sports Marke wäre also zu löschen. Grund für diese Regelung ist, dass verhindert werden soll, dass Unternehmen sich ein Markenrecht an einem Design sichern können, dessen Nutzung auch für die Konkurrenz wichtig wäre. Beispielsweise wäre es nicht möglich, sich die gängige Form einer mehrfach verwendbaren Papier-Einkaufstasche als Marke schützen zu lassen. Ritter Sport argumentierte vor Gericht, dass die quadratische Form keine solche Wertauszeichnung für Schokolade darstelle. Dem folgte der Bundesgerichtshof.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes:

Mit der heutigen Entscheidung des BGH ist klar: Schokolade in quadratischer Form darf in Deutschland weiterhin exklusiv von Ritter Sport angeboten werden. Die Kunden sähen in der quadratischen Form einen Hinweis auf den Hersteller und würden damit eine Qualitätserwartung verbinden, argumentierte das Gericht.

Gesetzesänderungen im Juli: Mehrwertsteuer, Rente, Corona und mehr

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Kamen. Ab Juli sinkt die Mehrwertsteuer auf 16, bzw. 5 Prozent. Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung die Konjunktur stärken und der Wirtschaft in der Corona-Pandemie Anschub geben. Diese und weitere Gesetzesänderungen haben wir wie gewohnt für Sie zusammengefasst.

Mehrwertsteuersenkung

Die Mehrwert-, bzw. Umsatzsteuer wird befristet für die zweite Jahreshälfte 2020 gesenkt. Sie beträgt ab dem 01. Juli nur noch 16 anstelle von 19 Prozent, bzw. 5 statt 7 Prozent für den ermäßigten Steuersatz. Eine Beispielrechnung zeigt das  Sparpotenzial im Supermarkt: Wer für den wöchentlichen Lebensmitteleinkauf gut 100 Euro ausgibt, spart in den sechs Monaten bis Jahresende circa 50 Euro an Steuern. Es gibt sogar Unternehmen, die den Preisrabatt bereits vor Juli gewähren. Alle großen deutschen Lebensmittelketten haben angekündigt, die Steuersenkung an die Kunden weiterzugeben. Auch Drogeriemärkte, Elektronikfachmärkte, die Deutsche Bahn und viele andere Unternehmen wollen die Steuersenkung an die Kunden weitergeben und nicht ihre Preise um drei bzw. zwei Prozent erhöhen. Natürlich wirkt sich die Steuersenkung umso stärker aus, je höher der Kaufpreis ist. Wer etwa vor hat, ein neues Auto zu kaufen kann wegen des Steuerrabatts schnell 1.000 Euro sparen. Ob in der besonders von der Coronakrise gebeutelten Gastronomie jedes Restaurant die Steuersenkung weitergeben wird, muss sich noch zeigen. Im Vorfeld waren bereits teilweise Ankündigungen zu vernehmen, dies nicht zu tun.

Wurde von Unternehmerseite darüber hinaus teilweise kritisiert, dass die Auszeichnung mit neuen Preisschildern einen bürokratischen Aufwand bedeute, ist dieser gar nicht nötig. Das Wirtschaftsministerium teilt mit, dass auch ein Pauschalrabatt an der Kasse auf den Gesamtpreis möglich ist und keine neuen Schilder angefertigt werden müssen.

Rentenerhöhung

Mehr im Portemonnaie haben werden auch Rentner: Im Juli können sie sich über eine Rentenerhöhung freuen. Die Bezüge bei uns in NRW und den übrigen westlichen Bundesländern steigen um 3,45 Prozent. In Ostdeutschland sind es 4,2 Prozent.

Corona-Meldepflicht für Haustiere

Auch (Haus-)Tiere können an dem Coronavirus erkranken. Katzen sind dabei wohl gefährdeter als Hunde. Im Juli soll eine Meldepflicht für Haustiere in Kraft treten. Wird ein Haustier positiv auf COVID-19 getestet, muss dies an die Behörden gemeldet werden.

EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands

Ab Juli übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft. Dem aktuellen EU-Ratspräsident fallen im Wesentlichen drei Aufgaben zu: Erstens leitet und moderiert er die Treffen des Europäischen Rates und des Rates der EU, zweitens vertritt der Ratspräsident die Mitgliedsstaaten gegenüber EU-Kommission und Parlament und drittens repräsentiert er die EU gemeinsam mit der Kommission auf internationaler Ebene. Für die deutsche Ratspräsidentschaft wurde ein Leitgedanke beschlossen. Demnach ist das zentrale Ziel die Überwindung von Corona und der wirtschaftlich-sozialen Folgen. Darüberhinaus soll Europa stärker, innovativer, gerechter, nachhaltiger, sicherer und stärker werden. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und Frankreichs Staatspräsident Macron haben einen Plan für einen Aufbaufonds vorgelegt, mit dem den europäischen Südstaaten geholfen werden soll. Insbesondere Italien und Spanien hatte die Corona-Pandemie besonders heftig getroffen. Dafür werden zusätzliche finanzielle Mittel benötigt werden. Merkel sagte im Interview mit der Süddeutschen Zeitung, dass es im deutschen Interesse läge, „dass wir einen starken Binnenmarkt haben, dass die Europäische Union zusammenwächst und nicht auseinanderfällt. Was gut für Europa ist, war und ist gut für uns.“ Leitlinien der deutschen Ratspräsidentschaft finden Sie auf www.EU2020.de.

Steuererklärung für das Jahr 2019

Erinnerung: Bis Ende Juli 2020 haben Sie noch Zeit, Ihre Steuererklärung für das Kalenderjahr 2019 abzugeben. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, sollten Sie sich um eine Fristverlängerung bemühen. Wenn Sie die Steuererklärung von einem Steuerberater anfertigen lassen, hat dieser bis Ende Februar 2021 Zeit.

Sommerurlaub 2020: Welche Regeln gelten? Wohin darf man überhaupt reisen?

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

ostseeurlaubKWWassersportschule auf dem Darss in Prerow. Foto: Archiv KamenWeb.de

von Julian Eckert

Kamen. Der diesjährige Sommerurlaub muss keinesfalls ins Wasser fallen. Vielmehr kann man trotz Corona tatsächlich ins Wasser gehen! Welche Regelungen und Schutzmaßnahmen nun gelten, erklären wir in diesem Artikel.

Sommerurlaub ist grundsätzlich möglich

Anders als noch zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland befürchtet, sind Urlaubsreisen diesen Sommer sehr wohl möglich. Dies betrifft zum einen Reisen innerhalb Deutschlands, aber nach den neuesten Lockerungen auch innerhalb der Europäischen Union. Weiterhin sind Reisen auch in einige Staaten möglich, die nicht Mitglied der EU sind. Welche das sind, dazu später mehr. Ganz gleich, wohin die Reise auch gehen mag: Selbstverständlich gelten weiterhin die Schutzvorschriften! Der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt nach wie vor, außerdem gilt z.B. in Flughäfen, Flugzeugen oder Hotels eine Maskenpflicht.

Reisen innerhalb Deutschlands

Innerhalb der Bundesrepublik sind Reisen ohne besondere Beschränkungen möglich. Am Urlaubsort gelten dann natürlich die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Die wesentlichen Regeln einiger Urlaubs-Bundesländer (Stand: 11.06., 13:30 Uhr) in der Übersicht:

 

Niedersachsen

Baden-Württemberg

Bayern

Mecklenburg-Vorpommern

Schleswig-Holstein

Anzahl der Personen, die sich gemeinsam treffen dürfen

draußen und drinnen: max. Angehörige zweier Haushalte

draußen: Personen aus max. 2 Haushalten oder max. 10 Personen; drinnen: max. 20 Personen

draußen und drinnen: max. Angehörige zweier Haushalte

draußen und drinnen: max. 10 Personen

draußen und drinnen: max. 10 Personen

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

geöffnet; Hotels dürfen max. zu 80 % ausgelastet sein

geöffnet

geöffnet

geöffnet

geöffnet

Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks geöffnet

Freibäder und Freizeitparks geöffnet

Freibäder und Freizeitparks geöffnet

Freibäder geöffnet; Hallenbäder und Freizeitparks ab 15.06. geöffnet

Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks geöffnet

Restaurants, Bars, Kneipen

geöffnet und Bewirtung im Haus erlaubt

geöffnet und Bewirtung im Haus erlaubt

geöffnet und Bewirtung im Haus erlaubt; Kneipen und Bars geschlossen

geöffnet und Bewirtung im Haus erlaubt; Kneipen und Bars ab 15.06. geöffnet

geöffnet und Bewirtung im Haus erlaubt

Reisen innerhalb der EU

Ab dem 15.06. werden die noch bestehenden Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen zurückgefahren. Grenzkontrollen finden dann für EU-Bürger und Schweizer nur noch vereinzelt statt, mit Ausnahme von Einreisenden aus Spanien (bis 21.06.). Zeitgleich wird zum 15.06. die bestehende weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgehoben. Für die Staaten der EU und Großbritannien, Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein wird es keine weitere Reisewarnung geben. Das bedeutet, dass Reisen in diese Länder wieder möglich sein werden und bestehende Buchungen nicht mehr seitens der Reiseveranstalter storniert werden. Natürlich gelten in den genannten Ländern aber weiterhin Corona-Schutzvorschriften, wie z.B. eine länderspezifisch unterschiedlich ausgeprägte Maskenpflicht.

Möglich sind damit Reisen etwa nach:

  • Italien - Viele Freizeiteinrichtungen sind geöffnet, Fiebermessungen sind üblich
  • Österreich - Viele Freizeiteinrichtungen sind geöffnet
  • Spanien - Einreise wohl ab dem 21.06. wieder möglich
  • Frankreich - Viele Freizeiteinrichtungen sind geöffnet
  • Niederlande - Keine Einreisebeschränkungen
  • Griechenland - Einige Freizeiteinrichtungen offen, Coronatest bei Einreise möglich
  • Dänemark - Einreisen möglich, wenn Unterkunftsnachweis für mind. 6 Nächste vorgezeigt werden kann
  • Schweden - keine Einreisebeschränkungen
  • Schweiz - Am 24.06. wird über Durchführung größerer Events entschieden
  • Portugal - Hotelöffnung für Mitte Juli erwartet
  • Kroatien - Bei Einreise muss Erreichbarkeit angegeben werden
  • Bulgarien - Sommersaison soll spätestens 1. Juli starten

Wichtig: In einigen Ländern kann eine Quarantänepflicht angeordnet werden, die entweder pauschal z.B. 7 Tage betragen kann, oder bis zum Ergebnis eines Coronatests festgesetzt werden kann. Informationen gibt es auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Reisen in Länder, die nicht der EU angehören und oben nicht genannt sind

Für alle anderen als die genannten Länder gilt die bis zum 31. August verlängerte Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Dies bedeutet, dass vor nicht unbedingt notwendigen oder touristischen Reisen in diese Länder ausdrücklich gewarnt wird. Betroffen sind unter anderem die beliebten Urlaubsländer Türkei, Ägypten und Tunesien. Die Reisewarnung hat zur Folge, dass bereits gebuchte Pauschalreisen durch den Reiseveranstalter storniert werden können, was überaus wahrscheinlich ist. Auch der Reisende kann die Reise unter Verweis auf die Reisewarnung kostenlos stornieren. Grund ist, dass eine Reisewarnung von den Gerichten als „höhere Gewalt oder ein erhebliche Gefährdung“ anerkannt wird, was zu einem kostenfreien Rücktrittsrecht führt. Betroffene sollten in den Dialog mit ihrem Reiseveranstalter treten und nachfragen, ob dieser plant, die Reise von sich aus zu stornieren. Im Streitfall kann die Verbraucherzentrale oder ein Rechtsanwalt weiterhelfen.

Das sind die neuen Corona-Regeln in NRW ab Montag

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

coronahygieneKWvon Julian Eckert

Kamen/Düsseldorf. In NRW gelten ab Montag (15.06.) weitere Lockerungen der Corona-Regeln. Unter anderem größere Hochzeitsfeiern und andere Veranstaltungen sind wieder möglich. Außerdem dürfen weitere Betriebe wie Saunen oder Erlebnisbäder wieder öffnen. Die neuen Regeln im Überblick:

Die bestehende Maskenpflicht im ÖPNV sowie beim Einkaufen bleibt wie gewohnt bestehen. Der Maskenschutz muss Mund und Nase vollständig bedecken, es dürfen auch Alltags-/Behelfsmasken oder Tücher und Schals eingesetzt werden. Natürlich gelten auch weiterhin die allgemeinen Schutzvorschriften, wie der Mindestabstand zu anderen Personen von mind. 1,5 Metern oder die Husten- und Niesetikette. Erleichterungen gibt es aber in diversen Bereichen:

Hochzeiten und andere Veranstaltungen

Mehr Personen dürfen sich ab Montag in einer gemeinsamen Veranstaltung treffen. Dabei müssen die allgemeinen Abstands- und Schutzvorkehrungen eingehalten werden. Für Gruppen von bis zu 100 Personen sind darüber hinaus keine weiteren Schutzvorkehrungen vorgeschrieben. Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind nur in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde unter zusätzlichen individuellen Vorkehrungen erlaubt.

Verboten bleiben bis mind. 31.08. Volks-, Stadt-, Dorf-, Straßen-, Schützen-, Wein-, Musik- und Sportfeste sowie Festivals und ähnliche Veranstaltungen.

Private Veranstaltungen mit geselligem Charakter bleiben weiterhin verboten. Erlaubt sind aber wieder Feiern mit herausragendem Anlass, wie Hochzeiten, Taufen oder Abschlussfeiern. Erlaubt sind jeweils maximal 50 Teilnehmer. Die Einhaltung der Hygieneregeln und eine Registrierung der Teilnehmer für eine Rückverfolgbarkeit sind vorgeschrieben. Die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske kann bei einer standesamtlichen Trauung oder beim Zusammenkommen nach einer Beerdigung entfallen.

Handel und Gastronomie

Gelockert wird die flächenmäßige Zutrittsbeschränkung im Handel, die zeitweise für Wartezeiten vor den Geschäften sorgte. Bislang durften Händler nur einen Kunden pro zehn Quadratmeter Ladenflächer einlassen, ab Montag ist ein Kunde pro sieben Quadratmeter Fläche erlaubt. Dieselbe Beschränkung gilt auch in Zoos, Museen und Ausstellungen.

Während Clubs, Diskos, Bordelle und ähnliche Einrichtungen geschlossen bleiben, dürfen Bars wieder öffnen. Es gelten dieselben Vorschriften wie für die übrige Gastronomie.

Freizeit und  Sport

Grillen auf öffentlichen Plätzen ist unter Beachtung der allgemeinen Regeln ab dem 15.06. wieder erlaubt. Floh- und Trödelmärkte dürfen wieder stattfinden, allerdings muss es ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept geben. Öffnen dürfen auch Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe, Erlebnis- und Spaßbäder.

Nicht-kontaktfreie Sportarten wie z.B. Judo darf ab Montag wieder in geschlossenen Räumen in Gruppen bis zu zehn Personen stattfinden. Im Freien sind Gruppengrößen bis 30 Personen erlaubt. Es muss jeweils eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer sichergestellt werden.

Weitere Informationen sind auf der Webseite der Landesregierung NRW in einem FAQ verfügbar: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21