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Neues im Juni: Schluss für viele Galeria-Filialen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Berlin. Zahlreiche Filialen der Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof schließen Ende Juni ihre Türen. Diese und weitere Änderungen im Juni haben wir für Sie im Überblick.

Viele Galeria-Filialen schließen

Zahlreiche Filialen der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH i.I. (in Insolvenz) öffnen Ende Juni 2023 das letzte Mal ihre Türen. Das Unternehmen war erst im Jahr 2019 aus einem Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Galeria Kaufhof GmbH und der Karstadt Warenhaus GmbH entstanden. Karstadt (gegründet 1881) hatte zuvor im Geschäftsjahr 2016/2017 erstmals seit zwölf Jahren wieder schwarze Zahlen geschrieben und war 2014 von der Signa-Gruppe (René Benko) übernommen worden. Galeria Kaufhof (gegründet 1879) hatte sich im Jahr 2018 von dem Metro-Konzern, zu dem es bisher gehört hatte, getrennt. Nach einer vorübergehenden Übernahme durch ein kanadisches Unternehmen sowie einem Jahresminus von 360 Milionen Euro 2016 übernahm ebenfalls die Signa-Gruppe von René Benko. Im Zuge der Corona-Pandemie geriet das Unternehmen in eine Liquiditätskrise und beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das im September 2020 - auch wegen des Verzichts der Gläubiger auf über zwei Milliarden Euro - beendet werden konnte. Im vergangenen Jahr musste das Unternehmen einen Antrag auf ein Schutzsschirmverfahren stellen, das Amtsgericht Essen eröffnete erneut das Insolvenzverfahren. Der beschlossene Insolvenzplan sieht die Schließung von 47 Filialen vor, sodass seit 2020 insgesamt über 90 Standorte geschlossen werden haben. Die Konzernführung plant zudem den Umbau der verbleibenden Filialen. Von den Schließungen Ende Juni betroffen sind unter anderem Filialen in Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Leverkusen, Neuss, Nürnberg, Paderborn, Siegen und Wiesbaden.

Förderung: Wohneigentum für Familien

Die KfW-Bank bietet ab Juni 2023 ein neues Förderprogramm an, das Familien mit kleineren und mittleren Einkommen den Bau oder Erwerb eines Eigenheims erleichtern soll. Es ist der Nachfolger des Baukindergeldes. Gefördert werden kann jeder Haushalt mit mindestens einem Kind und steuerlich relevantem Einkommen bis 60.000 Euro jährlich. Pro Kind erhöht sich der Einkommensrahmen um je 10.000 Euro. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von insgesamt bis zu 240.000 Euro.

Digitales Bürgerkonto für alle soll kommen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comBerlin. Digital mit der Verwaltung kommunizieren: Anträge stellen, Antworten  bekommen, Fristen einhalten. Das soll in Deutschland bald flächendeckend möglich sein. Die Bundesregierung will diesen Mittwoch im Kabinett die Reform des Onlinezugangsgesetzes beschließen.

Das Gesetz aus dem Jahr 2017 sah vor, dass bis zum Ende des vergangenen Jahres insgesamt 575 bestimmte Verwaltungsdienstleistungen online zu erledigen sein sollten. Dieses Ziel wurde klar verfehlt. Gegenwärtig sind in etwa knapp 150 Dienstleistungen über das Internet bei den Verwaltungsbehörden beantrag- und durchführbar. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft hatte Anfang des Jahres resümiert: Deutschland sei es nicht gelungen, seinen hinteren Platz im europaweiten Vergleich des E-Governments zu verbessern. Vielmehr sei es im Vergleich zum Vorjahr sogar noch einen Platz abgerutscht. Um dem Koalitionsvertrag gerecht zu werden, hatte die Regierungskoalition in den vergangenen Monaten intensiv über die Reform des Onlinezugangsgesetzes beraten und sich nun auf einen Entwurf geeinigt, der am Mittwoch (24.05.) das Kabinett passieren und dann in den Bundestag eingebracht werden soll.

Zentral beim Bund

Wie zuerst die Süddeutsche Zeitung berichtete, sieht der Gesetzesentwurf die Schaffung eines zentralen digitalen Bürgerkontos mit dem Namen „BundID“ vor, das für jede Bundesbürgerin und jeden Bundesbürger angelegt werden soll. Der Zeitung liegt der Gesetzesentwurf vor. Die Verwaltung der Konten will demnach zentral der Bund übernehmen und so die in den Ländern teilweise unterschiedliche Umsetzung bündeln. In einem ersten Schritt soll das Bundespresseamt bis November diesen Jahres eine digitale Dachmarke entwickeln, die einen einheitlichen Auftritt im Rahmen der digitalen Verwaltungsdienstleistung sicherstellen soll.

Beiderseitige Kommunikation

Mit dem digitalen Bürgerkonto „BundID“ soll es allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, künftig bei den jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden Anträge zu stellen, diese bei Bedarf zu korrigieren und ggf. Nachfragen zu stellen. Gleichzeitig soll es den Behörden möglich sein, aktiv Bürgerinnen und Bürger über das Bürgerkonto anzuschreiben und zum Beispiel auf auslaufende Fristen hinzuweisen. Um die Attraktivität der digitalen Kommunikation zu erhöhen, sollen Schriftformerfordernisse bei der Antragstellung entfallen. Diese sorgten bislang mitunter dafür, dass digitale Antragsunterlagen ausgedruckt, händisch unterschrieben, eingescannt und wieder hochgeladen werden mussten. Ein digitaler Siegeldienst soll dies nun ersetzen, bei dem das Ausweisen über Elster oder die Online-Personalausweisfunktion erfolgen soll.

Digital verpflichtend nur für Unternehmen

Die digitale Kommunikation soll nach dem Entwurf für Bürgerinnen und Bürger keine Pflicht werden. Anders ist dies bei Unternehmen. Für diese sollen nach einer fünfjährigen Übergangsfrist die Verwaltungen rein digitale Dienste anbieten. Bei technischen Problemen soll jeweils die Behördennummer 115 Hilfe leisten. Zur Umsetzung des digitalen Bürgerkontos will der Bund, um kostengünstig und effizient zu arbeiten, auf Open-Source-Software setzen. Der Gesetzesentwurf kann im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag und Bundesrat noch verändert werden.

Archiv: Neuer Bürgerservice in Kamen: Diese Anträge können nun alle online gestellt werden

 

Änderungen im Mai: Das Deutschlandticket gilt

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Berlin. Es ist eine kleine Revolution im Bereich der Tarifzonen und Verbundsgebiete. Mit dem 49 Euro teuren Deutschlandticket können ab Mai beliebig viele Fahrten mit dem ÖPNV in ganz Deutschland gemacht werden. 

Deutschlandticket gilt

Der Vorverkauf läuft bereits seit Anfang April, nun beginnt die Gültigkeitsdauer: Ab dem 1. Mai kann man deutschlandweit den Nahverkehr nutzen - für 49 Euro im Monat. Die Zeiten verschiedentlicher Tarifgebiete scheinen damit vorbei zu sein, wenn auch in den einzelnen Verkehrsverbünden zum Teil andere Regelungen hinsichtlich der Mitnahme von zusätzlichen Personen oder Fahrrädern gelten. Wer das Ticket als Jobticket bezieht, zahlt sogar nur 34,30 Euro im Monat. Das Ticket ist an vielen Verkaufsstellen als monatlich kündbares Abo erhältlich. Die VKU verkauft es auch über die „VKU App“. Für Personen ohne Smartphone wird es eine Papierversion des Tickets geben, mittelfristig auch eine Chipkarte. Ohne Umstieg kommt man vom Kamener Bahnhof zum Beispiel bis nach Paderborn, Bielefeld, Minden, Kassel, Köln, Aachen, Düsseldorf, Oberhausen, Essen, Bochum und Dortmund. Mit Umstieg schafft man es in unter fünf Stunden von Kamen aus etwa bis nach Frankfurt am Main, Trier, Erfurt, Hannover, Bremen und Hamburg. Fragen zum Ticket und der Buchung beantwortet das kommunale Verkehrsunternehmen VKU unter der Deutschlandticket-Hotline unter 0800/6504049 (kostenfrei).

Mehr Lohn in der Pflege, Einmalzahlung im Bau

Beschäftigte in der Pflege müssen ab dem 1. Mai mindestens 13,90 Euro pro Stunde verdienen (Hilfskräfte), bzw. 14,60 Euro (qualifizierte Kräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung). Für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn auf 17,65 Euro pro Stunde. Im Dezember diesen Jahres soll eine weitere Erhöhung des Mindestlohns folgen. Wer im Bauhauptgewerbe tätig ist, darf sich im Mai über eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro freuen.

Vodafone will Preise erhöhen

Kundinnen und Kunden von Vodafone (vormals Unitymedia) müssen sich laut Medienberichten über eine Preiserhöhung von 60 Euro pro Jahr einstellen. Das Unternehmen muss die betroffenen Vertragsinhaber über die beabsichtigte Preiserhöhung informieren. Diesen steht sodann ein Sonderkündigungsrecht zu, auch wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist.

Corona-Warn-App warnt nicht mehr

Am 1. Mai wird die Warn-Funktion der Corona-Warn-App deaktiviert. Das bedeutet, dass man ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über ein positives Testergebnis informieren kann. Die Nachweismöglichkeit von Impfungen über die App soll erhalten bleiben.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Mai 2023 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.

Deutschlandticket im Vorverkauf - und weitere Neuheiten im April

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Berlin. Die letzten verpflichtenden Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus entfallen zum 7. April. Außerdem beginnt Anfang April der Vorverkauf für das Deutschlandticket. Dies und mehr im Monatsüberblick zum Thema Recht: „Darf ich…?“.

Letzte Corona-Schutzmaßnahmen entfallen

Rund drei Jahre nach dem erstmaligen Auftreten des damals neuartigen Coronavirus‘ entfallen zum 7. April die letzten verbliebenen verpflichtenden Schutzmaßnahmen. Nachdem bereits die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske im ÖPNV entfallen war, endet nun auch die Maskenpflicht in Arztpraxen sowie Dialyse- und ähnlichen Einrichtungen. Davon unberührt bleiben Anordnungen seitens der Landesregierungen oder Hausrechtsinhaber, die weiterhin möglich sind.

Atomkraftwerke werden abgeschaltet

62 Jahre nach der erstmaligen Stromproduktion durch ein deutsches Kernkraftwerk werden die letzten Meiler am Netz zum 15. April 2023 abgeschaltet. Seit den 1970er Jahren fordern Aktivistinnen und Aktivisten der „Anti-AKW-Bewegung“ die Abschaltung aller Kernkraftwerke. Sie sind der Ansicht, Atomkraft sei gefährlich und könne - wie das Reaktorunglück in Fukushima zeige - dramatische Folgen für Mensch und Umwelt haben. Zudem sei die Entsorgung von Atommüll weiterhin ungeklärt. Die Bundesregierung hatte zuletzt durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mehrere Regionen Deutschlands als potenziell geeignet für ein Endlager für radioaktive Abfälle eingestuft. Ein größeres davon liegt in Nordrhein-Westfalen und erstreckt sich von Hamm bis Rheine bzw. Borken bis Detmold. Weitere potenziell geeignete Gebiete befinden sich etwa in Nord- und Ostdeutschland oder in großen Teilen Bayerns. Befürworter der Kernenergieverstromung sind der Ansicht, diese trage zur Versorgungssicherheit bei und setze keine Treibhausgase frei. Eigentlich war der Atomausstieg bis zum Jahresende 2022 beschlossen worden. Im Zuge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine hatte die Regierungskoalition aus Gründen der Versorgungssicherheit die Laufzeit um viereinhalb Monate verlängert. Insbesondere für Bayern und dem übrigen Süddeutschland bestand die Befürchtung, dass es zu größeren Stromausfällen im Winter kommen könnte. Oppositionspolitiker fordern, die Laufzeiten von Atomkraftwerken weiter zu verlängern.

Energiepreisbremsen treten in Kraft - und weitere wichtige Neuheiten im März

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Berlin. Die Strom-, Gas- und Fernwärmepreisbremsen treten Anfang März in Kraft. Rückwirkend ab Januar werden die Kosten pro Kilowattstunde gedeckelt. Die GSW wollten im Laufe des März über die neuen individuellen Abschläge informieren. Dies und mehr im Monatsüberblick „Darf ich…?“.

Energiepreisbremsen treten in Kraft

Infolge des Krieges Russlands gegen die Ukraine waren die Preise für Wärme und Strom stark gestiegen. Die Regierungskoalition einigte sich auf die sogenannten Energiepreisbremsen (wir berichteten). Nun treten diese zum 1. März in Kraft - und zwar rückwirkend ab Jahresbeginn. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs werden die Kosten für eine Kilowattstunde Strom auf 40 Cent gedeckelt, für eine Kilowattstunde Gas auf 12 Cent und für eine Kilowattstunde Fernwärme auf 9,5 Cent. Die GSW Kamen, die im Februar die Jahresabrechnungen für 2022 versendet hatten, teilen mit: „Leider kommt es in dem sehr komplexen Prozess zu Verzögerungen. Wir bedauern das sehr. Wir bitten bei unseren Kundinnen und Kunden um Verständnis und noch um etwas Geduld, bis die neuen Abschläge bekannt sind“, erklärt Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung. Im Laufe des Monats März würden die Informationen zur Umsetzung der Energiepreisbremsen versendet. „Auch wenn die Mitteilungen verspätet zugestellt werden, geht niemanden die staatliche Hilfe verloren. Die Entlastungen durch die Preisbremsen werden rückwirkend gutgeschrieben“, betont Siegert. Für den Monat März gilt zunächst der vorläufige Abschlag, der im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung bereits im Februar mitgeteilt wurde. Sollten Sie anhand ihrer Jahresverbrauchsabrechnung über ein Guthaben verfügen, wird dieses mit dem Abschlag im März verrechnet. Sollte es darüber hinaus noch ein Guthaben geben, veranlassen wir eine Auszahlung dieses Guthabens zum 1. März.