Neues im Juni: Schluss für viele Galeria-Filialen
von Julian Eckert
Kamen/Berlin. Zahlreiche Filialen der Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof schließen Ende Juni ihre Türen. Diese und weitere Änderungen im Juni haben wir für Sie im Überblick.
Viele Galeria-Filialen schließen
Zahlreiche Filialen der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH i.I. (in Insolvenz) öffnen Ende Juni 2023 das letzte Mal ihre Türen. Das Unternehmen war erst im Jahr 2019 aus einem Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Galeria Kaufhof GmbH und der Karstadt Warenhaus GmbH entstanden. Karstadt (gegründet 1881) hatte zuvor im Geschäftsjahr 2016/2017 erstmals seit zwölf Jahren wieder schwarze Zahlen geschrieben und war 2014 von der Signa-Gruppe (René Benko) übernommen worden. Galeria Kaufhof (gegründet 1879) hatte sich im Jahr 2018 von dem Metro-Konzern, zu dem es bisher gehört hatte, getrennt. Nach einer vorübergehenden Übernahme durch ein kanadisches Unternehmen sowie einem Jahresminus von 360 Milionen Euro 2016 übernahm ebenfalls die Signa-Gruppe von René Benko. Im Zuge der Corona-Pandemie geriet das Unternehmen in eine Liquiditätskrise und beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das im September 2020 - auch wegen des Verzichts der Gläubiger auf über zwei Milliarden Euro - beendet werden konnte. Im vergangenen Jahr musste das Unternehmen einen Antrag auf ein Schutzsschirmverfahren stellen, das Amtsgericht Essen eröffnete erneut das Insolvenzverfahren. Der beschlossene Insolvenzplan sieht die Schließung von 47 Filialen vor, sodass seit 2020 insgesamt über 90 Standorte geschlossen werden haben. Die Konzernführung plant zudem den Umbau der verbleibenden Filialen. Von den Schließungen Ende Juni betroffen sind unter anderem Filialen in Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Leverkusen, Neuss, Nürnberg, Paderborn, Siegen und Wiesbaden.
Förderung: Wohneigentum für Familien
Die KfW-Bank bietet ab Juni 2023 ein neues Förderprogramm an, das Familien mit kleineren und mittleren Einkommen den Bau oder Erwerb eines Eigenheims erleichtern soll. Es ist der Nachfolger des Baukindergeldes. Gefördert werden kann jeder Haushalt mit mindestens einem Kind und steuerlich relevantem Einkommen bis 60.000 Euro jährlich. Pro Kind erhöht sich der Einkommensrahmen um je 10.000 Euro. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von insgesamt bis zu 240.000 Euro.