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von Julian Eckert
Kamen/Oberursel. In der Nacht scheiterten letzte Verhandlungen des britischen Reisegiganten Thomas Cook. Dies ist auch eine Folge des Brexit. Der älteste Reiseveranstalter der Welt stellte in den frühen Morgenstunden den Insolvenzantrag. Wie es mit dem Mutterkonzern, den Töchtern Condor, Neckermann, Öger & Co. weitergeht, erfahren Sie hier.
Im Mutterland Großbritannien stellte Thomas Cook den Flugbetrieb sofort ein. Anders in Deutschland: die Tochter Condor teilte mit, der Flugbetrieb finde bis auf weiteres wie geplant statt. In einer Condor-Mitteilung heißt es: "Um Liquiditätsengpässe bei Condor zu verhindern, wurde ein staatlich verbürgter Überbrückungskredit beantragt. Dieser wird derzeit von der Bundesregierung geprüft." Für Thomas Cook-Kunden gilt nun Folgendes:
Pauschalreisevertrag mit Thomas Cook oder Tochtergesellschaften
Bei Buchung einer Pauschalreise besteht der Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter, also Thomas Cook. Dieser teilte mit, dass Reisen mit Abflug am 23.09. oder 24.09. nicht garantiert werden könnten. Man werde entsprechend die betroffenen Kunden informieren, sobald nähere Informationen vorliegen würden. Nach Medienberichten fordern Hoteliers von Urlaubern, die sich bereits im Urlaub befinden, eine Art "Faustpfandrecht", da Thomas Cook den Hotellier nicht bezahlt habe. Wie erwähnt, besteht der Reisevertrag nur mit Thomas Cook. Mit dem Hotel, der Airline oder anderen Unternehmen bestehen keine Verträge. Das Gesetz sieht ein "Faustpfandrecht" wie in den Medien dargestellt nicht vor. Betroffene sollten sich auf derartige Forderungen nicht einlassen, sondern ggf. Rücksprache mit einer Rechtsschutzversicherung oder einem Rechtsanwalt nehmen. Tappen Sie nicht in die "Stornofalle": Wenn Sie selbst die Reise stornieren, kann es sein, dass von Ihnen Höhe Stornokosten gefordert werden. Warten Sie lieber ab, ob ggf. Thomas Cook die Reise storniert. In diesem Fall kommen zumindest keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu.
Folgende Reiseunternehmen sind nicht von der Insolvenz betroffen:
Dertouristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN), FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI), Schauinsland Reisen, TUI-Gruppe, LMX Reisen, VTOURS, AMEROPA, Alltours (inkl Byebye), ETI Reisen, LTUR, TROPO, OLIMAR, HLX.
Für weitere aktuelle Informationen überprüfen Sie regelmäßig die Thomas Cook Webseite.
Flugvertrag mit Condor
Personen, die nur einen Flug mit Condor gebucht haben, sind Stand 23.09., 8 Uhr nicht von der Insolvenz betroffen. Dies kann sich aber schnell ändern. Prüfen Sie regelmäßig die Condor-Webseite!
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Kamen. Der September hat Herbstwetter im Gepäck. Ebenfalls dabei: einige wichtige Änderungen. Wie gewohnt haben wir den Überblick.
Neue Regeln beim Onlinebanking
Im Zuge einer EU-weiten Neuregelung der Authentifizierungsmethoden beim Onlinebanking ergeben sich genau dort Änderungen. Ab September ist es zunächst einmal nicht mehr möglich, Überweisungen mittels gedruckter TAN-Listen online einzureichen. Dieses Verfahren kam insbesondere ganz am Anfang des Onlinebanking-Zeitalters in Mode, ist aber mittlerweile nicht mehr auf dem aktuellen Sicherheitsstand. Diebstähle derartiger Listen oder Phishing-Attacken sollen mit der neuen Methode verhindert werden. Diese sieht wie folgt aus: Die Freigabe von z.B. einer Online-Überweisung erfolgt nun mit einer Kombination von “Wissen”, “Besitz” und “Sein”. Unter “Wissen” ist vor allen Dingen ein Passwort oder eine PIN zu verstehen, die der Nutzer eingeben muss. “Besitz” meint die Authentifizierung mittels eines gesonderten Gerätes, wie z.B. einem Mobiltelefon mit entsprechender App der Bank. Der Faktor “Sein” ist z.B. der Fingerabdruck des Nutzers, der von bestimmten Apps ausgelesen werden kann. Eine Kreditkartenzahlung konnte so bisher alleine mit Angabe von Kartennummer, Ablaufdatum und dem dreistelligen Prüfcode auf der Kartenrückseite getätigt werden. Nun ist zusätzlich ein zweiter Faktor erforderlich, zum Beispiel die Eingabe einer SMS-TAN oder eines individuellen Passworts. Ab dem 14. September gelten all diese Änderungen. Informationen erteilt Ihre Hausbank. Jede Bank wendet das Verfahren geringfügig anders an.
Facharzt-Termine
Damit Kassenpatienten nicht lange auf einen Facharzttermin warten müssen, treten im September finanzielle Anreize für Mediziner in Kraft. Ein Hausarzt erhält bspw. 10 Euro zusätzlich, wenn er bei der Überweisung seines Patienten direkt dafür sorgt, dass der Patient zügig einen Termin beim entsprechenden Facharzt bekommt. Bestimmte Ärzte werden nun auch dazu verpflichtet, in der Woche mindestens fünf Stunden eine offene Sprechstunde ohne feste Termine anzubieten. Hiervon betroffen sind z.B. Augen-, Frauen- und HNO-Ärzte.
Real-Driving-Emissions-Test
Für alle neu zugelassenen Kraftfahrzeuge wird ab September der sogenannte RDE-Test Pflicht. Der Vorgänger dieses Tests war auf dem Prüfstand durchgeführt worden. Hierdurch war es unter anderem VW erst möglich geworden, die Betrugssoftware in Diesel-Modellen zu verbauen. Diese Software erkannte, ob sich das Fahrzeug auf dem Rollenprüfstand oder im realen Fahrbetrieb befand und senkte, bzw. erhöhte die Abgasemissionen entsprechend. Vom Oberlandesgericht Koblenz gab es für VW kürzlich folgende Klatsche hierfür: “Über Jahre hinweg wurde die Abschalteinrichtung (...) in diversen Fahrzeugvarianten eingesetzt. Betroffen war entsprechend ein großer Kundenkreis, dessen Arglosigkeit seitens VW planmäßig ausgenutzt wurde. (Dies) zeigt die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens von VW. (...) Dass VW bis heute den Schaden für die Umwelt (...) bagatellisiert, verstärkt die Sittenwidrigkeit. (...) Im Element der Profitgier (...) besteht schon für sich ein sittenwidriges Verhalten, das sich mit den weiteren Faktoren in einer Gesamtschau als in besonderer Weise verwerflich darstellt.”
Mit dem neuen Testsystem wird eine Abgas-Manipulation mit einer solchen Betrugssoftware nicht mehr möglich sein, da der Stickoxid-Ausstoß im realen Fahrbetrieb gemessen wird. Die Kfz-Prüfer haben das Recht, das Kfz auf jeder beliebigen Teststrecke zu messen.
Technische Neuheiten: YouTube und iPhone
YouTube schaltet im September Eigenproduktionen auch für Nutzer ohne Premium-Mitgliedschaft frei. Dies teilte die Google-Tochter kürzlich mit. Wer jedoch nicht für ein Premium-Abo zahlt, muss mit Werbeunterbrechungen rechnen. Ebenfalls im September wird ein neues Smartphone des US-Herstellers Apple erwartet. Das iPhone soll mit der neuen Betriebssoftware iOS13 kommen und Gerüchten zufolgel über ein zusätzliches Objektiv in der Kamera verfügen.
Grundleistungen für AsylbewerberInnen
Die Grundleistungen, die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland erhalten, werden angepasst. Sie sollen ein menschenwürdiges Existenzminimum gewähren und werden an das ALG II angepasst. Alleinstehende oder -erziehende erhalten damit künftig 344 € monatlich, Paare je 310 €. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren gibt es 268 € und für bis 17-jährige 275 €. Die Neuregelung schließt zudem eine Lücke, die bislang entstand, wenn Asylbewerber eine Berufsausbildung beginnen oder Studieren. Neu ist auch ein Ehrenamts-Freibetrag: ein Einkommen bis 200 €wird nicht auf die Grundleistungen angerechnet.
Reservisten bei der Bundeswehr
Reservisten der Bundeswehr erhalten künftig höhere Zuschläge und eine höhere Rente. Änderungen ergeben sich zudem an der Kennzeichnung von Reservisten.
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Kamen. Neuer Monat, neue Gesetze. Im August treten zahlreiche Änderungen bestehender oder auch ganz neue Gesetze in Kraft. Viele davon sollen für eine finanzielle Entlastung einkommensschwächerer Bürger sorgen.
Kita-Gebühren
Der August wird für viele einkommensschwache Familien eine deutliche Entlastung mit sich bringen. Dank des “Gute-Kita-Gesetzes” sind ab dem 01.08. diejenigen Familien von den Kitabeiträgen befreit, die Sozialleistungen beziehen oder Wohngeld, bzw. einen Kinderzuschlag erhalten. Der entsprechende Antrag kann beim Jugendamt gestellt werden. Es wird erwartet, dass 1,2 Millionen Kinder damit ab sofort einen Anspruch auf eine beitragsfreie Zeit im Kindergarten haben.
Zuschüsse für Kindergartenkinder und Schüler
Eine weitere Entlastung bringt das “Starke-Familien-Gesetz”, dass im Bildungs- und Teilhabepaket für Leistungserhöhungen sorgt. Das Schulstarterpaket entlastet einkommensschwächere Familien mit nunmehr 150 Euro pro Schuljahr, was ein Plus von 50 Prozent bedeutet. Weiterhin wurden die von den Eltern zu übernehmenden Eigenanteile für das Mittagessen in der Kita oder Schule sowie für die Schülerbeförderung abgeschafft. Auch der Zuschuss zum Sportverein oder der Musikschule steigt auf 15 Euro monatlich.
Höhere BAföG-Leistungen
Ab August werden die BAföG-Zuschüsse angehoben. Zunächst unmittelbar betroffen sind Azubis, deren Höchstförderungssatz auf 716 Euro monatlich steigt. Im August des nächsten Jahres findet eine weitere Erhöhung statt.
Ab dem neuen Uni-Semester steigt auch der Höchstsatz für Studierende. In zwei Stufen ist eine Erhöhung auf 861 Euro beschlossen worden. Außerdem wird eigenes und das Elternvermögen in Zukunft nicht mehr so streng angerechnet, wie bisher. Gut 1,2 Milliarden Euro zusätzlich lässt sich der Staat die Förderung durch das BAföG damit kosten. Laut Kamens Bundestagsabgeordnetem Oliver Kaczmarek (SPD) richtet sich die BAföG-Erhöhung “an die Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr zu Hause wohnen. Er richtet sich an diejenigen, deren Eltern gerade mit ihnen darüber diskutieren: Wie bekommen wir das mit dem Geld hin, wenn du studieren gehst? Wer bezahlt Miete, Lebensunterhalt und Krankenversicherung?” Kaczmarek betonte im Bundestag: “Nutzt eure Chance! Euer Talent soll entscheiden, nicht der Geldbeutel eurer Eltern, und das BAföG ist das Instrument, das euch dabei unterstützt und hilft und nicht daran hindert, ein Studium aufzunehmen.”
Günstiger Bus und Bahn fahren
In Nordrhein-Westfalen und einigen weiteren Bundesländern startet ab August ein vergünstigtes Azubi-Ticket. Auszubildende können damit vergünstigt Bus und Bahn nutzen. Das Ticket gilt in ganz NRW und kostet rund 80 Euro. Alle 300.000 Auszubildende in NRW sind berechtigt, das Ticket zu kaufen. Ebenso können es alle Menschen, die derzeit eine Meister-Ausbildung machen, Beamtenanwärter für den mittleren Dienst, Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres oder Mitarbeiter beim Bundesfreiwilligendienst erwerben.
Schnellere Integrations- und Sprachkurse für Flüchtlinge
Menschen, die in Deutschland Asyl beantragt haben, eine Aufenthaltsduldung oder -erlaubnis haben, erhalten ab August schnellere Integrations- und Sprachkurse. Hierdurch soll eine schnellere und effizientere Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen. Menschen, die vor August nach Deutschland eingereist sind, können bereits nach drei Monaten an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen. Für später Einreisende gilt je nach Aufenthaltsstatus eine neun- oder fünfzehnmonatige Frist.
Bundeswehr soll zu attraktiverem Arbeitgeber werden
Mit dem neuen “Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft” sollen mehr Anreize geschaffen werden, die Bundeswehr als Arbeitgeber zu wählen. Unter anderem durch die verstärkte Förderung von Praktika oder Berufsberatungen soll der Umstieg von Zeitsoldaten ins zivile Arbeitsleben erleichtert werden. Außerdem ist eine bessere Absicherung in der Rentenversicherung vorgesehen. Ebenfalls neu: Kosten für Therapien von Angehörigen eines Soldaten, der während eines Einsatzes geschädigt wurde, werden nun übernommen.
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Kamen. Mehr Kindergeld, höhere Renten und eine höhere Gleitzonengrenze für Midi-Jobber - im Juli ändern sich einige Vorschriften. Auch bei den Themen Einwegplastik und Briefporto gibt es wichtige Neuerungen.
Kindergeld
Dank dem “Starke-Familien-Gesetz” gibt es ab dem 1. Juli mehr Kindergeld. Die neuen Regelsätze sind: Für das erste und zweite Kind steigt der monatliche Betrag um 10 Euro auf 204 Euro. Für das dritte Kind gibt es ebenfalls 10 Euro mehr, nun nämlich 210 Euro. Weitere 10 Euro mehr gibt es für das vierte und weitere Kinder: insgesamt 235 Euro monatlich. Das höhere Kindergeld wird automatisch ausgezahlt.
Rentenerhöhung
In Ost und West können sich Rentner über eine Rentenerhöhung freuen. Steigen die Sätze im Osten um 3,91 Prozent an, so sind es bei uns in Nordrhein-Westfalen 3,18 Prozent. Mit dieser Rentenerhöhung wird das niedrigere Ost-Niveau weiter dem West-Niveau angepasst, es liegt nun bei 96,5 Prozent.
Midi-Jobber aufgepasst: Höhere Gleitzone
Sogenannte “Midi-Jobber” können sich freuen. Unter dieser Bezeichnung versteht man Jobs, bei denen zwischen 450 und 850 Euro monatlich verdient wird. Bei einem Job mit einem Verdienst von maximal 450 Euro spricht man von einem “Minijob”. Verdient man mehr, aber nicht mehr als 850 Euro moantlich, ist man sogenannter Midi-Jobber. Dies ist eine Gleitzone, in der nur ermäßigte Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Bisher lag die Midi-Job-Grenze bei 850 Euro. Ab Überschreiten dieser Summe mussten volle Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Nun wird ab dem 1. Juli diese Grenze deutlich angehoben: sie beträgt nun 1.300 Euro im Monat. Hiervon profitieren etwa 2,2 Millionen Beschäftigte. Für sie werden nun nur noch ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge fällig, was eine monatliche Entlastung bedeutet.
Einwegplastik
Weil Plastik die Ozeane verschmutzt und sich Mikroplatikpartikel in Mensch und Tier anreichern, bekämpft die EU sogenanntes Einwegplastik. Dies sind Plastikprodukte, die nach einmaliger Nutzung weggeworfen werden und so zu der Umweltverschmutzung erheblich beitragen. Am 2. Juli tritt nun eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die die Umwelt vor Einwegplastik besser schützen soll. Zwei Jahre haben die EU-Mitgliedsstaaten ab dann Zeit, in nationalen Gesetzen all diejenigen Einwegplastikprodukte zu verbieten, für die es bereits gute Alternativen gibt. Hiervon betroffen sind z.B. Einwegbesteck, Wattestäbchen, Strohhalme oder Fast-Food-Behälter.
Pfändungsfreigrenzen
Personen, die aufgrund eines rechtswirksamen Titels, z.B. eines Gerichtsurteils, verpflichtet sind, einen Geldbetrag zu bezahlen und dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren eine Pfändung. Dies kann etwa durch die Tätigkeit eines Gerichtsvollziehers, oder durch Beantragung eines sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Vollstreckungsgericht passieren. Hiermit kann z.B. Kontoguthaben oder Arbeitseinkommen gepfändet werden. Ab dem 1. Juli steigt die Pfändungsfreigrenze an. Dies bedeutet, dem Schuldner bleibt ein höherer monatlicher Beitrag, der nicht gepfändet werden darf. Die neue, bis zum 30. Juni 2021 geltende Pfändungstabelle ist beim Bundesjustizministerium einsehbar.
Portokosten der Deutschen Post
Die Bundesnetzagentur in Bonn wollte es eigentlich nicht, musste es aufgrund einer Gesetzesänderung dann aber doch tun: Die Erhöhung der Preise der Deutschen Post. Da die Deutsche Post im Netz der Postdienstleistungen eine beherrschende Marktstellung innehat, unterliegt sie der staatlichen Regulierung. Zuständige Regulierungsbehörde ist die Bonner Bundesnetzagentur. Diese hatte eigentlich vor, der Post nur einen niedrigeren Erhöhungsrahmen zu genehmigen, war aufgrund einer gesetzlich neu geregelten Berechnungsmethode aber gezwungen, die Erhöhung im jetzigen Rahmen zu bewilligen. Ab dem 1. Juli betragen die neuen Post-Preise also:
|
Produkt |
alter Preis |
neuer Preis |
Erhöhung um... |
|
Postkarte |
0,45 € |
0,60 € |
+ 0,15 € |
|
Standardbrief |
0,70 € |
0,80 € |
+ 0,10 € |
|
Kompaktbrief |
0,85 € |
0,95 € |
+ 0,10 € |
|
Großbrief |
1,45 € |
1,55 € |
+ 0,10 € |
|
Maxibrief |
2,60 € |
2,70 € |
+ 0,10 € |
|
Prio-Zusatz |
0,90 € |
1,00 € |
+ 0,10 € |
|
Einwurfeinschreiben-Zusatz |
2,15 € |
2,20 € |
+ 0,05 € |
|
Zusatz Einschreiben eigenhändig |
2,15 € |
2,20 € |
+ 0,05 € |
|
Zusatz Einschreiben Rückschein |
2,15 € |
2,20 € |
+ 0,05 € |
Wichtiges Datum: Steuererklärung
Noch bis zum 31. Juli haben Einkommensteuerpflichtige Zeit, ihre Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Lässt man die Steuererklärung durch einen Steuerberater anfertigen, bleibt sogar noch bis 2020 Zeit.
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Kamen. Unser erster, allgemeiner Beitrag zu den sommerlichen Temperaturen auf der Arbeit ist auf großes Interesse gestoßen. Wir haben darin erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer bei zu großer Hitze haben. In diesem Beitrag widmen wir uns besonderen Berufen, also z.B. Handwerkern oder Außendienstmitarbeitern.
Diese Berufe unterscheidet von dem klassischen Bürojob, dass sie unter freiem Himmel, bzw. “unterwegs” ausgeübt werden. Es besteht für sie also nicht die Möglichkeit, dass der Chef eine Klimaanlage im Büro einbaut. Gleichwohl werden auch die besonderen Berufe vor zu großer Hitze geschützt.
Handwerker und Bauarbeiter
Im Bereich der handwerklichen Tätigkeiten gilt die Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen. In ihr ist unter anderem geregelt, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss um zu entscheiden, wie seine Mitarbeiter vor den Gefahren extremen Wetters geschützt werden können. Besonders betroffen sind hier natürlich die Jahreszeiten Sommer und Winter. Arbeitgeber sind verpflichtet, Hitzeperioden von vornherein vorausschauend einzukalkulieren und müssen ihre Mitarbeiter ausreichend mit Trinkwasser versorgen. Bei Außentemperaturen über 25 Grad muss der Chef seine Mitarbeiter über die Gefahren, die z.B. von starker UV-Strahlung ausgehen, informieren. Weiterhin muss er permanent das Befinden seiner Mitarbeiter überprüfen. Auf Baustellen soll der Arbeitgeber auf ausreichende Beschattung achten und hierfür etwa Sonnensegel aufspannen oder Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen mit UV-Filter oder Sonnencreme zur Verfügung stellen. Auch regelmäßige Pausen in sonnengeschützten Bereichen sind denkbare Maßnahmen. Um seine Arbeitnehmer vor den Gefahren des extremen Wetters zu schützen sind außerdem folgende Maßnahmen des Arbeitgebers möglich:
- Anpassung der Arbeitszeiten, z.B. Verlegung nach vorne
- Keine Anordnung von zusätzlichen Überstunden
- Schwere Arbeiten auf ein Minimum begrenzen
- Regelmäßige Kontrolle der Mitarbeiter u.a. auf Hitzeerkrankungen oder Übelkeit
Sollte es trotz dieser Maßnahmen nicht möglich sein, ohne Gesundheitsgefährdung zu arbeiten, so muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern so lange Hitzefrei geben, bis eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann.
Ambulante Pflegedienste, Außendienstmitarbeiter, Mobile Arbeit
Auch Arbeitnehmer, die “mobil” arbeiten, werden von Gesetzen vor den Gesundheitsgefahren des extremen Wetters geschützt. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei muss auch berücksichtigt werden, dass es im Sommer - wie aktuell - zu sehr heißen Außentemperaturen kommen kann. Gerade Personen, die “mobil” arbeiten, also oft nur kurze Strecken mit dem Auto zurücklegen und dieses dann in der Sonne stehen lassen, sind von der Aufheizung des Fahrzeuginnenraums stark betroffen. Bei einer Außentemperatur von 34 Grad beträgt die Innentemperatur eines Autos nach nur 10 Minuten Standzeit in der Sonne schon 41 Grad. Nach einer halben Stunde Standzeit sind es bereits 50 Grad. Diese schnelle Erhitzung muss bei der Gefährdungsbeurteilung ebenfalls berücksichtigt werden. Wie auch bei Handwerkern und Bauarbeitern gilt: eine Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter muss ausgeschlossen werden. Wirksame Maßnahme des Arbeitgebers zur Reduzierung der Rauminnentemperatur von Fahrzeugen ist - wenn nicht ohnehin vorhanden - der Einbau einer Klimaanlage. Nach § 4 des Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber in jedem Fall verpflichtet die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin teilt mit: “Arbeitgeber und Beschäftigte müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen die Situation meistern. Verschiedene technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen aber auch das persönliche Verhalten jedes Einzelnen können dazu beitragen.” Diese Maßnahmen können z.B. die in unserem ersten Artikel genannten oder die oben bei Handwerkern aufgezählten Maßnahmen sein.
Hitze-Arbeitsplätze
Klar ist: Diese Regelungen gelten nicht für sogenannte “Hitze-Arbeitsplätze”, also Arbeitsplätze, an denen ohnehin eine große Hitzebelastung herrscht. Hierzu zählen z.B. Schweißer. Für derartige Berufe, in denen aufgrund der dort ausgeführten Arbeit ohnehin eine höhere Hitzebelastung herrscht, gelten Sonderregeln. Informationen hierzu finden sich z.B. bei den Gewerkschaften oder auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, www.baua.de.
Archiv: Darf ich bei Hitze im Büro einfach nach Hause gehen?





