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Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comAb Oktober treten in Deutschland und der EU zahlreiche Neuerungen in Kraft, die Bürgerinnen und Bürger im Alltag spüren werden.
Winterzeit kehrt zurück
Am 26. Oktober wird die Uhr um eine Stunde zurückgestellt. Die Winterzeit beginnt um 3 Uhr morgens, wenn die Zeiger auf 2 Uhr springen. Trotz breiter Ablehnung in Deutschland und Europa bleibt die Zeitumstellung bestehen – ein Ende ist politisch nicht in Sicht.
Europa startet Ein- und Ausreisesystem
Ab 12. Oktober wird in Deutschland das Entry/Exit System (EES) eingeführt. Erfasst werden von Drittstaatangehörigen nicht nur Namen und Reisedokumente, sondern auch Fingerabdrücke und Fotos. Ziel: bessere Grenzkontrolle und Schutz vor Identitätsbetrug.
Banken prüfen Empfänger
Ab dem 9. Oktober gilt die neue EU-Verordnung 2024/886: Vor jeder Überweisung müssen Banken den angegebenen Namen mit IBAN und Kontoinhaber abgleichen. Bei Abweichungen warnt die Bank. Ignoriert der Kunde die Warnung, trägt er das Risiko selbst. Parallel dazu werden Echtzeitüberweisungen verpflichtend – binnen zehn Sekunden muss das Geld beim Empfänger sein, und das rund um die Uhr, ohne Mehrkosten.
Mindestlöhne bleiben stabil
Im Gerüstbauerhandwerk gilt weiterhin ein Stundenlohn von 13,95 Euro, auch wenn die entsprechende Verordnung ausläuft. Für Leiharbeitnehmer bleibt der Satz von 14,53 Euro bestehen. Eine Erhöhung auf 14,96 Euro greift erst ab Januar 2026.
Elektronische Patientenakte wird Pflicht
Ab Oktober müssen Ärzte, Kliniken und Apotheken die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Sämtliche Befunde, Medikationen und Arztbriefe sind verpflichtend einzutragen. Privatärztliche Einrichtungen sind ausgenommen. Ziel: bessere Vernetzung und weniger Doppeluntersuchungen.
Bundeswehr streicht Personalräte
Die laufende Neustrukturierung der Streitkräfte führt dazu, dass Bezirkspersonalräte für aufgelöste Kommandos nicht mehr gebildet werden. Damit trägt die Bundeswehr ihrer Fokussierung auf Landes- und Bündnisverteidigung Rechnung.
Neue Flugbeschränkungsgebiete
Mit Oktober treten neue Regelungen der Luftverkehrs-Ordnung in Kraft. Bestimmte Lufträume dürfen künftig aus Sicherheitsgründen nicht oder nur eingeschränkt beflogen werden – etwa über Truppenübungsplätzen.
Neue Formulare für Zwangsvollstreckung
Ab 1. Oktober sind alte Vordrucke ungültig. Gerichtsvollzieher-Aufträge, Pfändungsanträge und zugehörige Hinweisblätter dürfen nur noch mit den neuen Formularen gestellt werden.
Europa startet Ein- und Ausreisesystem
Ab 12. Oktober wird in Deutschland das Entry/Exit System (EES) eingeführt. Erfasst werden von Drittstaatangehörigen nicht nur Namen und Reisedokumente, sondern auch Fingerabdrücke und Fotos. Ziel: bessere Grenzkontrolle und Schutz vor Identitätsbetrug.
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Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comAb September treten in Deutschland und der EU zahlreiche Neuerungen in Kraft, die Bürgerinnen und Bürger im Alltag spüren werden.
Finanzen und Rente
Seit Juli 2025 gilt eine Rentenerhöhung um 3,74 Prozent. Während der Effekt in den ersten beiden Monaten durch einen einmaligen Nachschlag beim Pflegebeitrag noch abgemildert wurde, kommt er ab September vollständig bei den Rentnerinnen und Rentnern an.
Beispiel: Wer bisher 1.500 Euro brutto Rente erhielt, bekommt nun rund 1.556 Euro. Dieser Betrag – abzüglich der regulären Abgaben – bleibt ab September konstant.
Politik in Nordrhein-Westfalen
Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden Gemeinderäte, Kreistage und Bürgermeister. Im Gebiet des Regionalverbands Ruhr steht zusätzlich die Wahl der Verbandsversammlung an. Mögliche Stichwahlen sind für den 28. September 2025 angesetzt.
Google Maps ohne Folgen-Funktion
Bereits ab dem 1. September 2025 streicht Google Maps die Möglichkeit, anderen Nutzern zu folgen oder selbst Follower zu haben. Empfehlungen oder geteilte Listen werden damit nicht mehr direkt angezeigt. Nutzer müssen nichts unternehmen – alle Follower-Daten werden automatisch gelöscht. Das eigene Profil bleibt bestehen und sichtbar, jedoch ohne die Option, Aktivitäten gezielt nachzuverfolgen.
Mehr Kontrolle über Daten
Zentrales Thema ist der Data Act, der ab 12. September 2025 gilt. Nutzer vernetzter Geräte wie Smartwatches, Haushaltsgeräte oder Connected Cars erhalten damit mehr Rechte. Sie entscheiden künftig selbst, wie ihre Daten genutzt oder an Dritte weitergegeben werden. Hersteller müssen sicherstellen, dass der Zugang zu diesen Daten jederzeit einfach, kostenlos und transparent möglich ist. Verbraucher sollen außerdem bereits vor Vertragsabschluss umfassend informiert werden – etwa darüber, welche Daten erhoben werden und wofür sie verwendet werden.
Gesundheit und Wohnen
Auch im Gesundheitswesen gibt es Veränderungen: Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit April bundesweit verfügbar, ab dem 1. Oktober 2025 wird ihre Nutzung für Ärzte, Kliniken und Apotheken verpflichtend. Zudem wirkt sich die Grundsteuer-Reform stärker aus. Erste Bescheide erreichen Eigentümer nun im Laufe des Herbstes, wodurch die neuen Berechnungsmodelle erstmals konkret spürbar werden.
Sicherheit im Alltag
Weiterlesen: Darf ich...? – Das ändert sich im September 2025
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Überprüfung von über 380 Tatbeständen / Bußgeldbescheid direkt an ADAC Vertragsanwalt zur kostenfreien Mitgliederberatung hochladen
Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comOb zu schnelles Fahren, zu geringer Abstand oder Missachtung der Rettungsgasse – wer gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit teils empfindlichen Sanktionen rechnen. So kostet etwa eine innerorts begangene Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h 115 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg mit sich. Ab 31 km/h drohen 260 Euro Bußgeld, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.
Doch auch vermeintlich kleine Vergehen wie ein bis zu viermonatiges Überziehen der Hauptuntersuchung (15 Euro) oder zu schnelles Heranfahren an eine vorfahrtsberechtigte Straße (10 Euro) sind bußgeldpflichtig. Richtig teuer ist hingegen das unberechtigte Befahren der Rettungsgasse – hier sind 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Noch höher fällt das Bußgeld (360 Euro) aus, wenn eine rote Ampel überfahren wird, die bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte und es zu einem Unfall mit Sachschaden kommt. Auch dann werden zwei Punkte und ein Fahrverbot verhängt.
Bei acht Punkten ist die Höchstgrenze des Punktestandes in Flensburg erreicht und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Nur durch eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) lässt sich der Führerschein nach frühestens 6 Monaten wiedererlangen. Punkte können jedoch auch verfallen: Ein einzelner Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit erlischt nach zweieinhalb Jahren, Punkte aus Straftaten mit zwei Punkten nach fünf Jahren.
Wer wissen möchte, welche Strafe bei welchem Vergehen droht, wird beim neuen ADAC Bußgeldrechner fündig. Das digitale Tool listet über 380 Tatbestände aus dem aktuellen Bußgeldkatalog auf. Außerdem können ADAC Mitglieder ihren Bußgeldbescheid direkt an eine Vertragsanwältin oder einen Vertragsanwalt übermitteln und sich im Rahmen der für Mitglieder kostenfreien Erstberatung beraten lassen. Schon der alte Bußgeldrechner, der ausschließlich Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstöße auflistete, wurde in den vergangenen anderthalb Jahren über eine Millionen Mal aufgerufen.
Bereits seit 100 Jahren steht der ADAC seinen Mitgliedern mit der Rechtsberatung zur Seite. Die ADAC Juristinnen und Juristen und Vertragsanwälte beraten zu allen Fragen rund um den Straßenverkehr, etwa nach Unfällen oder bei zweifelhaften Bußgeldbescheiden aus dem In- und Ausland. Darüber hinaus bieten sie rechtliche Einschätzungen bei Problemen beim Gebraucht- und Neuwagenkauf und auch bei reiserechtlichen Fragen wie Entschädigung bei Flugverspätungen oder Problemen mit der Pauschalreise.
Hier geht es zum ADAC Bußgeldrechner.
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Neue Regeln für Ausweise, Medien, KI und mehr
Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Im August 2025 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Von digitalen Passbildern über mehr Medienfreiheit bis hin zu neuen Vorschriften für KI und Funkgeräte – wir geben in unserer Serie „Darf ich...?“ einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Medienfreiheit auf europäischer Ebene gestärkt
Am 8. August tritt das Europäische Medienfreiheitsgesetz vollständig in Kraft. Ziel ist es, die Unabhängigkeit der Medien in der EU zu sichern und den Pluralismus zu fördern. Ein neues Gremium auf EU-Ebene wird nationale Aufsichtsbehörden unterstützen und koordinieren. Auch Online-Plattformen müssen sich an neue Vorgaben halten: Sie dürfen redaktionelle Inhalte nicht mehr ohne nachvollziehbare Begründung entfernen.
Neue Vorschriften für künstliche Intelligenz
Ab dem 2. August gelten EU-weit neue Regeln für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck – etwa Software zur Text-, Bild- oder Videoerstellung. Diese Systeme müssen künftig transparenter sein, ihre Funktionsweise offenlegen und mögliche Risiken darstellen. Besonders betroffen sind Anwendungen wie Deepfakes, Emotionserkennung oder biometrische Analysen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen außerdem Aufsichtsbehörden benennen, die die Einhaltung der Vorschriften überwachen.
Passfotos nur noch digital zulässig
Wer ab dem 1. August einen Ausweis beantragt, darf kein Papierfoto mehr einreichen. Stattdessen muss ein digitales Bild vorgelegt werden – entweder direkt vor Ort aufgenommen oder über einen zertifizierten Fotografen elektronisch übermittelt. Die Übergangsregelung für Papierfotos endet am 31. Juli.
Archiv: Passbilder nur noch digital: Kamener Fotograf klärt auf
Sicherheitsstandards für Funkgeräte steigen
Ab August gelten strengere Cybersicherheitsvorgaben für Funkgeräte wie Smartphones, Tablets, Babyphones oder Smart-Home-Produkte. Die neue Regelung soll persönliche Daten besser schützen und die Nutzung durch Minderjährige sicherer machen – unter anderem durch erweiterte Zugriffskontrollen.
Modernisierte Ausbildungsberufe
Im Bereich der Berufsausbildung gibt es ebenfalls Neuerungen. Zum Beispiel wird die Ausbildung zum Edelsteinfasser neu geregelt. Zudem werden viele bestehende Ausbildungsordnungen überarbeitet – mit einem Schwerpunkt auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit. So sollen beispielsweise angehende Justizfachangestellte besser auf die Anforderungen der digitalen Justiz vorbereitet werden.
Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt
Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten ab August geringere Vergütungssätze. Bei Anlagen bis 10 kWp sinkt die Vergütung bei Teileinspeisung auf 7,87 ct/kWh (zuvor 7,94 ct), bei Volleinspeisung auf 12,47 ct/kWh (zuvor 12,60 ct).
Bei größeren Anlagen sind die Werte entsprechend niedriger.
Batteriegesetz verspätet sich
Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz sollte ursprünglich am 18. August in Kraft treten, wurde jedoch verschoben. Die öffentliche Anhörung ist nun für den 3. September angesetzt. Ziel ist die Umsetzung der EU-Batterieverordnung. Geplant ist unter anderem, dass auch Batterien aus E-Bikes oder E-Scootern künftig an kommunalen Wertstoffhöfen zurückgegeben werden können.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.





