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Gasabschlag, Warntag und weitere Neuerungen im Dezember

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Berlin. Der letzte Monat des Jahres 2022 bringt einige Neuerungen mit sich. Unter anderem betroffen sind die Themen Gasabschlag, Energiepreispauschale und Fahrplanwechsel.

Gasabschlag wird vom Staat übernommen

Die Dezember-Abschlagszahlung derjenigen, die mit Gas oder Fernwärme heizen, wird von dem Staat übernommen. Die Regierungskoalition verspricht sich davon eine schnelle und spürbare Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. So soll die Zeit bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse im Frühjahr 2023 überbrückt werden. Von der Übernahme der Abschläge profitieren neben Privatpersonen auch kleine Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von maximal 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas. Bei medizinischen Einrichtungen werden auch Abschläge bei höheren Jahresverbräuchen übernommen. Eine Antragstellung ist in allen Fällen nicht notwendig. Die GSW Kamen erläutern das Vorgehen für ihre Kundinnen und Kunden: Kunden, die ihre Energierechnung per SEPA-Lastschriftverfahren tätigen, müssen nichts tun, damit der Dezember-Abschlag gespart wird. Die GSW kümmern sich um das gesamte Prozedere und ziehen den Betrag für Gas oder Fernwärme zum 1. Dezember 2022 nicht ein. Die Kunden, die monatlich eine Überweisung tätigen, müssen ihre Zahlung für Dezember eigenständig stoppen. Das gilt allerdings nur für den Betrag für Gas oder Fernwärme. Bezieht der Kunde bei den GSW auch Strom und/oder Wasser, muss hierfür der Betrag weitergezahlt werden. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss zudem ab Januar 2023 wieder turnusgemäß überwiesen werden. Die Kunden, die einen Dauerauftrag erteilt haben, müssen diesen zwei Mal ändern. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss im Dezember nicht überwiesen werden. Ab Januar muss der Dauerauftrag wieder um die Zahlung für Gas oder Fernwärme angepasst werden. „Wichtig ist, dass die Kundinnen und Kunden nur den Betrag für Gas oder Fernwärme im Dezember nicht zahlen müssen. Es wäre also falsch, wenn ein Kunde, der beispielsweise auch Strom bei uns bezieht, die gesamte GSW-Abschlagsrechnung für Dezember nicht begleichen würde“, erklärt Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung. „In diesem Zusammenhang wird erneut ein Vorteil des SEPA-Mandates deutlich“, so Siegert weiter, „denn hier sorgen wir für die Abwicklung“.

Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Wer bereits in Rente ist, hat die Energiepreispauschale bisher noch nicht erhalten. Dies ändert sich im Dezember. Einmalig 300 Euro werden bis spätestens zum 15. Dezember über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Eine Antragstellung ist nicht notwendig. Die Auszahlung erfolgt auf das bekannte Bankkonto.

Bundesweiter Warntag am 8. Dezember

Das neue Warnsystem Cell Broadcast, das bereits in anderen Ländern zum Einsatz kommt, wird auch in Deutschland starten. Zu diesem Zweck findet am 8. Dezember ein bundesweiter Test statt. Um 11 Uhr werden alle deutschen Handynummern eine SMS empfangen, mit der im Ernstfall unabhängig von einer etwaig installierten Warnapp vor einer Katastrophe gewarnt werden soll. Der darauffolgende Warntag wird am 14. September 2023 stattfinden.

Neues im November: Tierarzt, Steuererklärung und mehr

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Berlin. Und fast ist schon wieder ein Jahr vergangen! Der November bringt einige Gesetzesänderungen mit sich. Dieses Mal unter anderem: Das Honorar für Tierärzte steigt.

Gleichbehandlung in der Grundversorgung

Eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz führt dazu, dass bei den Grundversorgungstarifen der Energieversorger künftig keine Ungleichbehandlung mehr zwischen Neu- und Bestandskunden stattfinden darf. Für alle gelten dann dieselben Preise. In der Vergangenheit waren mitunter Tarife für Menschen, die neu in der Grundversorgung waren, weil z. B. ein Versorgungslaufzeittarif endete, deutlich teurer. Verträge, die eine Differenzierung zwischen Neu- und Bestandskunden vorsehen, bedürfen der Anpassung.

Tierarzt wird teurer

Personen, die mit ihrem Tier zum Tierarzt müssen, werden künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Grund: die Tierarztkosten steigen. Das sieht die überarbeitete Gebührenordnung für Veterinäre vor. Eine allgemeine Untersuchung von Hunden wird 10 Euro mehr kosten, auch Impfungen sind teurer als bisher. Die höheren Kosten treten am 22. November in Kraft.

Frist für die Steuererklärung läuft ab

Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 muss abgegeben werden. Normalerweise ist Fristende bereits im Juli, infolge des Corona-Steuerhilfegesetzes IV wurde die Frist aber verlängert. Und da in NRW bekanntlich der 1. November ein Feiertag ist, muss die Einkommensteuererklärung nun bis zum Ablauf des 2. November abgegeben sein.

Virtuelle Hauptversammlungen bleiben möglich

Erprobt unter Corona und offenbar für gut befunden: Der Gesetzgeber ermöglicht es auch in Zukunft, dass Hauptversammlungen bestimmter Gesellschaften virtuell durchgeführt werden können. Ursprünglich war dies infolge der Corona-Pandemie für einen begrenzten Zeitraum ermöglicht worden. Nun gibt es die Möglichkeit unabhängig von der pandemischen Lage. Virtuell durchführen dürfen ihre Hauptversammlungen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und europäische Gesellschaften (SE). Herkömmliche Hauptversammlungen in präsenz bleiben natürlich auch möglich.

Keine Rücksendekostenerstattung mehr bei PayPal

Der Zahlungsdienstanbieter PayPal teilt mit, dass die Möglichkeit der Rückerstattung von Rücksendekosten zum 27. November abgeschafft wird. Stellte ein Onlinehändler für die Warenrücksendung etwas in Rechnung, konnte man bisher bis zu 12 Mal bei PayPal eine Erstattung der Rücksendekosten anfordern.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende November 2022 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.

„Doppel-Wumms“ im Kampf gegen gestiegene Energiekosten

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

gas22KWKamen/Berlin. 57 Prozent der Bevölkerung gaben in einer repräsentativen ZDF-Umfrage an, die stark gestiegenen Preise in vielen Bereichen seien ein großes Problem für sie. Gestern hat die Bundesregierung ein weiteres Unterstützungspaket angekündigt. Kanzler Scholz sprach von einem „Doppel-Wumms“.

Einen Tag bevor Russland die völkerrechtswidrige Annexion ukrainischer Gebiete ankündigen wird, sitzen im Berliner Kanzleramt Habeck, Lindner und - wegen einer Corona-Infektion - virtuell Scholz zusammen, um darüber zu beraten, wie Menschen und Wirtschaft weiter entlastet werden. Es ist derselbe Tag, an dem verkündet wird, dass die Inflation auf 10 Prozent angestiegen ist. Ebenfalls an diesem Tag werden die schwedischen Streitkräfte mitteilen, dass sie ein viertes Leck an den NordStream-Pipelines entdeckt haben. Die finnische Regierung wird mitteilen, dass ab Mitternacht keine Einreise von Russen mit Touristenvisa mehr möglich sein wird. Hunderttausende waren in den Tagen zuvor überstürzt aus Russland in die Nachbarländer geflohen, nachdem Putin die sogenannte „Teil-Mobilmachung“ angekündigt hatte.

„Gigantisches“ Hilfspaket

An diesem Tag hatte die Regierungskoalition über die umstrittene Gasumlage zu beraten sowie über Maßnahmen im Kampf gegen immer weiter steigende Preise. „Russland setzt international seine Energielieferungen als Waffe ein“, stellte der Kanzler zu Beginn der Pressekonferenz in Berlin fest. Auf absehbare Zeit werde Gas aus Russland nicht mehr geliefert werden. Es seien aber Entscheidungen getroffen worden, die es Deutschland ermögliche, mit dieser veränderten Situation umzugehen. Geschaffen hat die Bundesregierung nun ein Hilfspaket, das viele als „gigantisch“ bezeichneten. Der Kanzler nannte es einen „Doppel-Wumms“.

Strom- und Gaspreisbremse beschlossen

Finanzminister Lindner nannte es eine „glasklare Antwort an Putin“. Bis zu 200 Milliarden Euro nehme der deutsche Staat in die Hand, um eine Gas- und Strompreisbremse zu bezahlen. Die Preise sollten zumindest für einen Teil des Verbrauchs auf ein Niveau gebracht werden, das „private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt“, heißt es in dem Beschlusspapier. Die genaue Höhe der Gas- und Strompreisbremse soll zeitnah von einer Kommission bestimmt werden. Den Regierenden schwebt vor, dass ein „Basisverbrauch“ staatlich bezuschusst wird und der darüber hinausgehende Anteil an Strom- und Gasverbrauch zum regulären Marktpreis bezogen werden kann. So werde zugleich ein Sparanreiz geschaffen, dessen Wichtigkeit der Energie- und Wirtschaftsminister in den Vordergrund stellt.

Lindner: „Wir sind wirtschaftlich stark.“

Finanziert werden soll das Hilfspaket über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Der Finanzminister betont, dass die Nutzung des Geldes streng zweckgebunden sei. Er erhoffe sich, dass dieser „Abwehrschirm auch eine Art Inflationsbremse“ werde und bekräftigt: „Wir sind wirtschaftlich stark. Und diese wirtschaftliche Stärke mobilisieren wir, wenn es notwendig ist. So wie jetzt.“ Er erwarte sogar, dass die Unionsfraktion dem Hilfspaket ebenfalls zustimmen werde, schließlich hätte sie ähnlich lautende Vorschläge gemacht. Diese kann sich zwar grundsätzlich mit dem Paket anfreunden, bemängelt aber, dass die genaue Ausgestaltung aktuell noch nicht klar sei.

Archiv: Mindestlohn steigt, Minijobber dürfen mehr verdienen - und weitere Neuheiten im Oktober

GSW-Chef zeichnet im Rat finsteres Bild künftiger Energiekosten: "Lage dramatisch"

Mindestlohn steigt, Minijobber dürfen mehr verdienen - und weitere Neuheiten im Oktober

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

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Kamen/Berlin. Im Oktober 2022 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Über sechs Millionen Menschen profitieren von der Erhöhung, die ein zentrales Wahlversprechen des Bundeskanzlers gewesen ist. Diese und weitere Neuerungen im Überblick.

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn steigt

12 Euro pro Stunde - das ist der neue allgemeine gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober 2022. Deutschland war vor Januar 2015 eines der wenigen europäischen Länder, das noch keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hatte. Seit seiner Einführung am 1. Januar 2015 ist der Mindestlohn kontinuierlich angestiegen. Bundeskanzler Scholz (SPD) hatte im Wahlkampf „Respekt“ und „12 Euro“ plakatiert. Nun tritt die versprochene Mindestlohnerhöhung in Kraft. In unseren Nachbarländern beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn aktuell zum Beispiel 13,05 € (Luxemburg), 10,58 € (Niederlande), 10,57 € (Frankreich) oder 3,81 € (Polen). Branchenspezifische höhere Mindestlöhne bleiben von der jetzigen Erhöhung auf 12 Euro unberührt.

Minijob-Grenze steigt

Menschen mit einem sogenannten „Minijob“ dürfen ab Oktober parallel zur Mindestlohn-Erhöhung mehr verdienen. Bisher waren 450 Euro monatlich zulässig, die vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurden. Das sorgte für viel netto vom brutto bei der Arbeitskraft. Nun liegt die neue Grenze bei 520 Euro. Dieser Wert entspricht einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Ursprünglich war die geringfügige Beschäftigung als „400 Euro-Job“ eingeführt worden.

Neues Infektionsschutzgesetz tritt in Kraft

Zum 1. Oktober treten auch Neuerungen in der Pandemievorsorge in Kraft (wir berichteten). Das neue Infektionsschutzgesetz sieht diverse bundesweit geltende Basismaßnahmen vor. Die Bundesländer können je nach lokalem Infektionsgeschehen Maßnahmen verschärfen, zum Beispiel mit einer Maskenpflicht in Innenräumen. Ob NRW oder andere Bundesländer davon Gebrauch machen werden, ist derzeit noch unklar. In der Region München etwa, wo derzeit das Oktoberfest stattfindet, kam es zehn Tage nach dessen Beginn zu einem Anstieg der Sieben-Tages-Inzidenz um 77 Prozent. Der kreisweite Inzidenzwert bei uns liegt aktuell bei 318, landesweit beträgt der Wert 273,5. NRWs Gesundheitsminister Laumann (CDU) hatte zuletzt gesagt, er bereite einen Fortbestand der bisherigen Landesregelungen vor.

Gasumlage beginnt - oder doch nicht?

Weil Gasimporteure wegen Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine und der damit verbundenen Liefereinstellung deutlich höhere Preise für den anderweitigen Einkauf zahlen mussten, hat die Bundesregierung die sogenannte Gasumlage auf den Weg gebracht. Sie sollte weitgehend durch eine Mehrwertsteuersenkung auf Gas ausgeglichen und pro verbrauchter Kilowattstunde Gas berechnet werden. Unklar ist, ob sie nun wie geplant zum 1. Oktober in Kraft treten wird. Denn Uniper, der größte Gasimporteur, soll wegen erheblicher finanzieller Schieflage nunmehr verstaatlicht werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher würde die erste Gasumlage jedenfalls erst Ende Oktober fällig. In der Regierungskoalition wird momentan beraten, ob und wie die Gasumlage möglicherweise gestrichen werden kann.

Zweite Energiesparverordnung tritt in Kraft

Eine erste Energiesparverordnung war bereits im September in Kraft getreten, nun folgt eine weitere. Nach den Verordnungen ist es zum Beispiel untersagt, als Ladengeschäft die Eingangstüren dauerhaft geöffnet zu lassen. Dadurch soll Energieverlusten vorgebeugt werden. Etwas anderes gilt, wenn die offenen Türen als Rettungs- bzw. Fluchtweg erforderlich sind. Die Verordnungen schreiben auch vor, innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Heizungs-Check durchführen zu lassen, der Einsparpotenzial erkennen soll.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Oktober 2022 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.

Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Berlin. Der Bundestag hat heute das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Es soll nach dem Willen der Regierungsparteien das „nötige Rüstzeug“ für den Herbst und Winter bieten, um auf die jeweilige pandemische Lage reagieren zu können. Einige Maßnahmen wurden gelockert, andere verschärft.

In Zeiten zahlreicher Krisen ist eine in den vergangenen Monaten etwas in den Hintergrund getreten: Die noch immer andauernde Corona-Pandemie. Seit Anfang Juli sind dem Gesundheitsamt des Kreises Unna mehr als 18.000 Neuinfektionen gemeldet worden. Die insgesamt rückläufige Sieben-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei knapp 180. Weil von Virologen, nicht nur infolge des anstehenden Oktoberfestes, bundesweit eine wieder ansteigende Inzidenz befürchtet wird, wurde heute im Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen.

Kurzfristiger Wegfall der Maskenpflicht im Flugzeug

„Wir werden für den Herbst sehr gut vorbereitet sein. Wir haben den gesamten Sommer an diesen Vorbereitungen gearbeitet“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) über den Gesetzesentwurf. Tatsächlich hatten die Ampelparteien untereinander gehadert, was den Umgang mit der Pandemielage angeht. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) setzte mehr auf Eigenverantwortung und weniger Vorgaben, während Lauterbach zur Vorsicht riet. Nach den langen Vorbereitungen lag ein Gesetzesentwurf vor, der in letzter Minute in einem entscheidenden Punkt vor der Beschlussfassung noch abgeändert wurde: Die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen entfällt. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) warf den Ampelparteien daraufhin vor, sich „lächerlich“ zu machen, Lauterbach sei vor der FDP „eingeknickt“. Bundesjustizminister Buschmann sagte heute im Bundestag, er hoffe, dass dies der letzte Winter mit Corona-Schutzmaßnahmen sei.

FFP2- und Testpflicht

In anderen Bereichen des Lebens bleibt die Maskenpflicht aber erhalten. Dies betrifft Reisen in Fernzügen der Deutschen Bahn. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen muss eine FFP2-Maske getragen werden, zudem ist ein negativer Corona-Test erforderlich. In Pflegeeinrichtungen besteht keine Maskenpflicht in den Privatzimmern der Bewohnerinnern und Bewohnern. Ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht besteht in Arztpraxen und ambulanten medizinischen Einrichtungen.

Bundesländer können Zusatzregeln festlegen

Den Bundesländern wird im neuen Infektionsgesetz ermöglicht, selbständig Verpflichtungen zum Tragen von Masken anzuordnen. Dies betrifft die Bereiche Innenräume, weiterführende Schulen und den öffentlichen Personennahverkehr. In Innenräumen kommt allerdings die Besonderheit hinzu, dass die Maskenpflicht durch einen Test oder eine kurzfristige Impfung ersetzt werden kann, wenn das jeweilige Bundesland dies ermöglicht. Derartige Landesregelungen sind bereits auf der „ersten Stufe“ möglich. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage können verhängt werden: Maskenpflicht im Außenbereich, Abstandsregelungen, Hygienekonzepte, Personenobergrenzen. Diese Maßnahmen bedürfen eines Landtagsbeschlusses sowie der konkreten Gefährdung des Gesundheitswesens. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist unklar, ob, wann und welche weitergehenden Maßnahmen der Landtag von Nordrhein-Westfalen bzw. die Landesregierung einführen könnte.

Bundesregierung kann verschärfen

Die Bundesregierung kann, so sieht es das Infektionsschutzgesetz vor, bei einer sich zuspitzenden Corona-Lage weitergehende Maßnahmen ergreifen. So können etwa die Maskenpflicht (auch eine FFP2-Maskenpflicht) auf weitere Bereiche ausgeweitet oder die Ersatzmöglichkeit durch Tests oder eine kurzfristige Impfung abgeschafft werden.

Kritik

Die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes stoßen auf Kritik von vielerlei Seiten, insbesondere der kurzfristige Wegfall der Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen. Während die Unionsfraktion „Panikmacherei“ beenden will, sprach sich die AfD für das Ende der Maskenpflicht auch in Zügen aus. Andere bemängeln, dass ihnen die Unterscheidung zwischen Flugzeug und Fernzug nicht verständlich sei. So sprach etwa die Frankfurter Juristin Prof. Kießling, die vom Bundestag zum ursprünglichen Gesetzesentwurf als Expertin angehört worden war, auf Twitter von einem „politischen Geschacher.“ Lauterbach versuchte die kurzfristige Änderung im ZDF mit dem Argument zu rechtfertigen, die Lufthansa hätte mitgeteilt, die Maskenpflicht nicht mehr durchsetzen zu können.