Gasabschlag, Warntag und weitere Neuerungen im Dezember
von Julian Eckert
Kamen/Berlin. Der letzte Monat des Jahres 2022 bringt einige Neuerungen mit sich. Unter anderem betroffen sind die Themen Gasabschlag, Energiepreispauschale und Fahrplanwechsel.
Gasabschlag wird vom Staat übernommen
Die Dezember-Abschlagszahlung derjenigen, die mit Gas oder Fernwärme heizen, wird von dem Staat übernommen. Die Regierungskoalition verspricht sich davon eine schnelle und spürbare Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. So soll die Zeit bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse im Frühjahr 2023 überbrückt werden. Von der Übernahme der Abschläge profitieren neben Privatpersonen auch kleine Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von maximal 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas. Bei medizinischen Einrichtungen werden auch Abschläge bei höheren Jahresverbräuchen übernommen. Eine Antragstellung ist in allen Fällen nicht notwendig. Die GSW Kamen erläutern das Vorgehen für ihre Kundinnen und Kunden: Kunden, die ihre Energierechnung per SEPA-Lastschriftverfahren tätigen, müssen nichts tun, damit der Dezember-Abschlag gespart wird. Die GSW kümmern sich um das gesamte Prozedere und ziehen den Betrag für Gas oder Fernwärme zum 1. Dezember 2022 nicht ein. Die Kunden, die monatlich eine Überweisung tätigen, müssen ihre Zahlung für Dezember eigenständig stoppen. Das gilt allerdings nur für den Betrag für Gas oder Fernwärme. Bezieht der Kunde bei den GSW auch Strom und/oder Wasser, muss hierfür der Betrag weitergezahlt werden. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss zudem ab Januar 2023 wieder turnusgemäß überwiesen werden. Die Kunden, die einen Dauerauftrag erteilt haben, müssen diesen zwei Mal ändern. Der Betrag für Gas oder Fernwärme muss im Dezember nicht überwiesen werden. Ab Januar muss der Dauerauftrag wieder um die Zahlung für Gas oder Fernwärme angepasst werden. „Wichtig ist, dass die Kundinnen und Kunden nur den Betrag für Gas oder Fernwärme im Dezember nicht zahlen müssen. Es wäre also falsch, wenn ein Kunde, der beispielsweise auch Strom bei uns bezieht, die gesamte GSW-Abschlagsrechnung für Dezember nicht begleichen würde“, erklärt Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung. „In diesem Zusammenhang wird erneut ein Vorteil des SEPA-Mandates deutlich“, so Siegert weiter, „denn hier sorgen wir für die Abwicklung“.
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Wer bereits in Rente ist, hat die Energiepreispauschale bisher noch nicht erhalten. Dies ändert sich im Dezember. Einmalig 300 Euro werden bis spätestens zum 15. Dezember über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Eine Antragstellung ist nicht notwendig. Die Auszahlung erfolgt auf das bekannte Bankkonto.
Bundesweiter Warntag am 8. Dezember
Das neue Warnsystem Cell Broadcast, das bereits in anderen Ländern zum Einsatz kommt, wird auch in Deutschland starten. Zu diesem Zweck findet am 8. Dezember ein bundesweiter Test statt. Um 11 Uhr werden alle deutschen Handynummern eine SMS empfangen, mit der im Ernstfall unabhängig von einer etwaig installierten Warnapp vor einer Katastrophe gewarnt werden soll. Der darauffolgende Warntag wird am 14. September 2023 stattfinden.