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Titel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert
Kamen. Im BGB sind zahlreiche Regelungen zu Kaufverträgen zu finden. Hier ist unter anderem auch festgelegt, was Käufer fordern können, wenn die Kaufsache mangelhaft ist. Doch wie sieht es aus, wenn im Kaufvertrag „gekauft wie gesehen“ vereinbart wurde?
Ist eine Kaufsache mangelhaft, kann der Käufer zunächst die Nachbesserung verlangen. Hierbei hat der Käufer die freie Wahl, ob er die Lieferung einer neuen Sache („Nachlieferung“) oder die Reparatur der mangelhaften Sache („Nacherfüllung“) erhalten möchte. Doch wann ist eine Kaufsache überhaupt „mangelhaft“?
Von einer mangelhaften Sache wird in drei Konstellationen gesprochen:
- Wenn eine im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit nicht vorliegt
- Wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet
- Wenn sie nicht die übliche Beschaffenheit hat
Ein KFZ ist demnach mangelhaft, wenn es als Neuwagen verkauft wird, aber einen hohen und vor allem ungeklärten Kilometerstand aufweist. Auch ein Gebrauchtwagen, der als unfallfrei verkauft wird und bei dem sich später herausstellt, dass er doch einen Unfall hatte, ist mangelhaft.
Fristen
Für neue Kaufsachen gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Kaufdatum. Bei gebrauchten Kaufsachen kann diese Frist im Vertrag auf 12 Monate verkürzt werden. Sie wird jedoch nicht automatisch verkürzt.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Hat die Nacherfüllung, also Reparatur der mangelhaften Kaufsache bereits zweimal nicht zu einer Mangelfreiheit geführt, gilt sie als gescheitert. Dem Käufer steht dann ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu: Er muss die mangelhafte Kaufsache an den Verkäufer zurückgeben und erhält sein Geld zurück.
„Gekauft wie gesehen“
Oft werden in Kaufverträgen Klauseln wie z.B. „gekauft wie gesehen“ verwendet. Wichtig zu wissen ist zunächst, dass derartige Klauseln nur bei gebrauchten Kaufsachen zulässig sind. Der Ausschluss von Gewährleistungsrechten bei Neuwaren ist nicht zulässig. Die Klausel „gekauft wie gesehen“, die besonders gerne bei dem Verkauf von gebrauchten KFZ verwendet wird, schließt jedoch nicht alle Mängel aus. Durch das Wort „gesehen“ ist nämlich ersichtlich, dass sich der Gewährleistungsausschluss nur auf sichtbare Mängel beziehen soll. Um das Beispiel von oben aufzugreifen: Wird ein Unfallwagen als gebrauchtes, unfallfreies Fahrzeug verkauft und kann der Käufer nicht äußerlich erkennen, dass es einen Unfall hatte, gilt der Gewährleistungsausschluss hier nicht. In einem aktuellen Urteil musste das Oberlandesgericht Oldenburg einen solchen Fall entscheiden. Die Käuferin hatte für 5.000 € einen Peugeot gekauft und der Verkäufer erzählte nichts von dem Unfall. Diesen konnte die Käuferin nur durch einen KFZ-Sachverständigen nachweisen. Der Verkäufer sagte hieraufhin, er habe selber nichts von dem Unfall gewusst. Das Gericht sagte: Dass der Verkäufer von dem Unfall nichts gewusst haben will, hat keinen Einfluss auf die Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges. Die Käuferin konnte ihr Auto daraufhin zurückgeben und erhielt ihre 5.000 € zurück.
Über weitere wichtige Neuerungen von Gesetzen oder rechtliche Alltagsprobleme informieren wir regelmäßig in unserer KamenWeb-Serie „Darf ich?“.
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Kamen. Wer kennt sie nicht: Die berühmte Anliegerstraße. Zwar trägt sie ein Durchfahrt-verboten-Schild, jedoch auch den Hinweis „Anlieger frei“. Wer zählt eigentlich als „Anlieger“? Etwa alle, die ein „Anliegen“ haben?
Kurz gesagt: nein. Ein „Anliegen“ hat nämlich wohl jeder, der Auto fährt. Niemand wird grundlos im Kreis herumfahren. Daher wäre ein Durchfahrt-verboten-Schild mit dem Zusatz „Anlieger frei“ sinnlos, wenn alle mit einem Anliegen dorthinein fahren dürften. Als Anlieger zählen vielmehr alle Anlieger der Straße, also Personen, die dort wohnen. Auch diejenigen, die mit einem Anlieger einer Straße in Beziehung treten möchten – sei es gewerblich oder privat – zählen als Anlieger. Es reicht hier bereits die Absicht, eine bestimmte Person zu besuchen. Ob tatsächlich ein Besuch stattgefunden hat oder nicht, ist irrelevant.
Will man also bspw. den Zahnarzt oder ein Restaurant in einer solchen Straße besuchen, zählt dies als Anliegen – folglich ist man auch Anlieger und darf in die Straße einfahren. Auch ein geplanter Schwimmbadbesuch zählt als Anliegen.
„Anwohner frei“
Ab und zu ist neben dem Schild „Anlieger frei“ auch das Schild „Anwohner frei“ zu sehen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine andere Bezeichnung. Aus rechtlicher Sicht hat dieses Schild die gleiche Bedeutung, wie das Schild „Anlieger frei“.
Parken
Man könnte sich nun denken, dass auch die Absicht, in einer entsprechenden Straße sein Fahrzeug zu parken, ein Anliegen darstellt und die Einfahrt in die Straße demnach erlaubt ist. Dem ist jedoch nicht so. Wer nur sein Auto parken möchte und in der Straße zu keiner Person in Beziehung treten möchte, hat kein berechtigtes Anliegen.
Konsequenzen
Wer ein Durchfahrtsverbot missachtet ohne Anlieger zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für den Fahrer eines PKW fällt ein Bußgeld in Höhe von 15 € an. Das gleiche Bußgeld muss ein Motorradfahrer zahlen. Der Fahrer eines PKW mit Anhänger zahlt 20 €, ein Fahrradfahrer muss 10 € blechen, gefährdet er Personen sind es 20 €.
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Kamen. Die Insolvenz von Air Berlin war sowohl für Kunden, als auch für Mitarbeiter ein schwerer Schlag. Zahlreiche Flüge wurden seitdem gestrichen oder konnten nur mit starker Verspätung stattfinden. Zuletzt hatte eine Massen-Krankmeldung von Air Berlin-Piloten für Chaos an deutschen Flughäfen gesorgt. Welche Rechte Fluggäste haben, klären wir im neusten „Darf ich?“-Beitrag.
Sehr ärgerlich ist es, wenn man sich lange auf den Urlaub vorgefreut hat und dann kurz vor Abflug die Flüge gestrichen werden. So erging es seit der Insolvenzanmeldung von Air Berlin vielen Passagieren. Doch welche Rechte hat der einzelne Passagier, wenn ein Flug storniert wurde? Theoretisch besteht dann ein Anspruch auf Entschädigung. Bei Air Berlin sieht die Situation jedoch anders aus - das Unternehmen hat schließlich Insolvenz angemeldet. Damit fließen alle Forderungen in einen großen gemeinsamen „Topf“, auf den nach Abschluss des Insolvenzverfahrens bei einem „Kassensturz“ das übrige Vermögen aufgeteilt wird. Daher erhält man bei einer Insolvenz durchschnittlich nur etwa 4 % der ursprünglichen Forderung erstattet. Übrigens: Bei einer Flugstornierung muss die Fluggesellschaft für den Weitertransport (evtl. auch über einen anderen Weg als durch die Luft) sorgen und eine Entschädigung zahlen.
Entscheidendes Datum
Bei Air Berlin gibt es ein wichtiges Datum, dass Einfluss auf die Entschädigungs-Chance hat: Der 15. August 2017. Tickets, die vor diesem Datum gekauft wurden, haben keine oder nur eine sehr kleine Chance auf Entschädigungszahlungen. Wenn Flüge ausfallen, deren Tickets nach diesem Datum gekauft wurden, will Air Berlin den Kaufpreis erstatten. Gerade wegen der großen Unsicherheit, ob im Falle einer Insolvenz Entschädigungen gezahlt werden können, fordern viele Experten eine Pflichtversicherung für Fluggesellschaften, wie sie auch Reiseveranstalter haben müssen.
Buchung einer Pauschalreise
Bei Buchung einer Pauschalreise schließt der Reisegast keinen Vertrag mit einer Fluggesellschaft direkt, sondern mit einem Reiseveranstalter ab. Bekannte Reiseveranstalter sind z.B. Thomas Cook, Alltours oder Tui. Bei einem solchen Pauschalreisevertrag muss der Reiseveranstalter im Fall einer Flugstornierung einen Ersatzflug bei einer anderen Fluggesellschaft auf eigene Kosten organisieren.
Krankmeldung von Piloten
Auch wenn der Flug deshalb storniert wurde, weil sich Piloten krankgemeldet haben, hat der Passagier einen Entschädigungsanspruch. So hat zum Beispiel das Landgericht Darmstadt geurteilt: „Eine Airline muss garantieren können, dass eine entsprechende Besatzung für die Maschine zur Verfügung steht.“ Fluggesellschaften berufen sich zum Teil darauf, dass bei Krankmeldungen „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen würden und sie deshalb keine Erstattung leisten müssten. Zur Durchsetzung der Passagierrechte kann dann ein Gang zum Anwalt oder die Beauftragung einer Online-Fluggast-Rechteseite nötig sein.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe von Entschädigungen bei Flugverspätungen oder Flugausfällen hängt von der Länge der Flugstrecke ab und beträgt pro Passagier zwischen 250 - 600 Euro.
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Kamen. Soziale Netzwerke sind sehr beliebt. Dazu zählt auch die Foto-Plattform Instagram, die alleine in Deutschland jeden Tag 15 Millionen aktive Nutzer zählt. Ganz einfach ist es, dort ein Foto zu posten. Doch wenn dabei Produkte gezeigt werden, für deren Platzierung Geld geflossen ist, drohen saftige Konsequenzen.
„Influencer Marketing“ – einen hübsch klingenden Namen trägt eine besonders lukrative Werbemethode, die bei Firmen immer beliebter wird. Längst haben sich zahlreiche Werbeagenturen auf diese Art der Markenkommunikation spezialisiert. Kürzlich wurde bekannt, dass die Firma Otto eigene Mitarbeiter hierin besonders schulen will. Beim Influencer Marketing geht es um die geschickte, scheinbar unauffällige Platzierung von Produkten durch bekannte Personen in den sozialen Medien.
Die aktuell erfolgreichsten deutschen Instagram-Influencer sind die 15-jährigen Zwillinge Lisa und Lena. Fast 12 Millionen Abonnenten haben die beiden aktuell und jeden Tag kommen neue dazu. Eine spektakuläre Reichweite haben auch Dagi Bee (4,9 Mio.), Pamela Reif (3,1 Mio.) oder Simon Desue (2,3 Mio.). Verständlich, dass Firmen an einer so großen zielgruppengerechten Reichweite interessiert sind. Und so gibt es einige Posts von Influencern, bei denen man sich fragt, ob die Schuhe, die so prominent im Kamerafokus präsentiert werden, sich wirklich nur zufällig dort befinden. Doch was einigen nicht bekannt sein dürfte: es gibt sehr strenge gesetzliche Regeln bezüglich Werbung. Schleichwerbung ist strikt verboten. Daher stellt KamenWeb heute die Frage: „Darf ich posten was ich will?“.
Grundsätzlich ja. Aber wenn für die Platzierung eines Produktes Geld geflossen ist, muss der Post ganz klar als Werbung gekennzeichnet werden. Ein Beispiel dafür, wie das richtig geht, zeigt die Influencerin Caroline Daur (@carodaur). In ihren Posts findet sich z.B. ein Bild, auf dem sie prominent eine Uhr trägt und den Schmuckhersteller Michael Kors darauf verlinkt. Gleichzeitig findet sich am Bild aber auch der Hinweis „Advertisement / Anzeige“. Würde dieser Hinweis fehlen, würde ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro drohen. Außerdem könnten Konkurrenten oder Wettbewerbsverbände eine Abmahnung aussprechen und im Wiederholungsfall die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe verlangen.
Eine derartige Erfahrung musste kürzlich das Model Scarlett Gartmann (Freundin von Marco Reus) machen. Ein Wettbewerbsverband hatte sie wegen vermeintlicher Produktplatzierung ohne Kenntlichmachung abgemahnt und anschließend vor dem Landgericht Hagen verklagt. Daher gilt bei Posts, in denen Produkte gegen Geld platziert worden sind: Deutlich kennzeichnen!
Ohne Ausnahme keine Regel: Was ist, wenn für die Platzierung kein Geld geflossen ist, sondern nur das Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt wurde? Bei Produkten, die weniger als 1.000 Euro wert sind, handelt es sich nicht um eine Produktplatzierung im rechtlichen Sinn, sofern die Einbeziehung des Produktes redaktionell gerechtfertigt ist. Wichtig zu wissen ist außerdem noch: Eine Kennzeichnung von Werbe-Posts mit den Worten „sponsored“ oder „ad“ ist nicht ausreichend! Besser „Anzeige“ oder „Werbung“ verwenden!
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Kamen. Über 45.000 Paragraphen gibt es in Bundesdeutschen Gesetzen. Über die wichtigsten Neuerungen und interessanten Alltagsfragen informieren wir unsere Leser ab sofort in der neuen KamenWeb-Serie „Darf ich?“. Heute geht es um den „Drohnen-Führerschein“ und weitere Änderungen ab dem 1. Oktober.
Drohnen
Ab dem 1. Oktober gelten neue Regeln für alle Drohen-Piloten. „Um dieser Zukunftstechnologie Chancen zu eröffnen und die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht“, sagt der verantwortliche Minister Alexander Dobrindt (CSU). Eine der Neuregelungen ist der „Drohnen-Führerschein“. Hierbei wird unterschieden zwischen Drohnen, die mehr und weniger als 2 kg wiegen. Für alle schwereren Drohnen ist zukünftig ein Kenntnisnachweis („Führerschein“) erforderlich. Nur auf Modellflugplätzen darf ohne Führerschein gestartet werden. Drohnen, die weniger als 2 kg wiegen, dürfen überall ohne Führerschein starten. Jedoch brauchen alle Drohnen, die mehr als 250 g wiegen – egal wo sie fliegen – eine Kennzeichnung. Auf der Drohne muss eine Plakette angebracht werden, auf der Name und Adresse des Eigentümers stehen. Fehlt diese Kennzeichnung, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Ehe für alle
Ebenfalls ab dem 1. Oktober ist die Ehe für alle möglich. Nachdem Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor der Wahl überraschend die Abstimmung freigegeben hatte, stimmte die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Damit können ab Oktober auch Frau und Frau oder Mann und Mann Ehepartner im gesetzlichen Sinne sein. Lebenspartnerschaften können vom Standesamt in eine Ehe umgewandelt werden.
Fake-News und Hetze im Netz
Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz verpflichtet ab Oktober soziale Netzwerke, rechtswidrige Inhalte wie Hasskommentare oder Fake-News schnell zu löschen. Hintergrund ist, dass bislang nur ein sehr kleiner Anteil von rechtswidrigen Inhalten überhaupt gelöscht wurde. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen von den Anbietern binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde gelöscht werden. Halten sich die Online-Plattformen nicht an das Gesetz, drohen im Wiederholungsfall Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.
Wiederzulassung von Fahrzeugen
Die Abmeldung von Fahrzeugen ist bereits seit 2015 schon online möglich. Neu ist, dass nun auch die Wiederzulassung über das Internet erfolgen kann. Wenn das Fahrzeug wieder auf dieselbe Person angemeldet werden soll, die es auch abgemeldet hatte und sich der Zulassungsbezirk nicht ändert, steht der Wiederzulassung von zuhause nichts entgegen.
Über weitere wichtige Neuerungen von Gesetzen oder rechtliche Alltagsprobleme informieren wir jetzt regelmäßig in unserer KamenWeb-Serie „Darf ich?“.





