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Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Im Juni 2025 treten mehrere neue Regelungen in Kraft – von mehr Rente bis zum Stromanbieterwechsel in 24 Stunden. Ein kompakter Überblick:
1. Mehr Geld für Rentner ab Ende Juni
Ab 1. Juli steigen die Renten. Erste Auszahlungen erfolgen schon am 30. Juni. Wer vor März 2004 in Rente ging, erhält die Erhöhung von 3,74 % bereits Ende Juni. Jüngere Rentner folgen im Juli. Eltern in Rente erhalten zudem zu viel gezahlte Pflegebeiträge zurück.
2. Mutterschutz nach Fehlgeburten neu geregelt (ab 1. Juni)
Frauen haben ab der 13. Schwangerschaftswoche nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz:
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ab 13. Woche: 2 Wochen
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ab 17. Woche: 6 Wochen
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ab 20. Woche: 8 Wochen
Beschäftigung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt – Widerruf jederzeit möglich.
3. Stromanbieterwechsel: Schnell und unkompliziert (ab 6. Juni)
Weiterlesen: Darf ich? – Änderungen im Juni 2025: Was jetzt gilt
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Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Auch im Mai 2025 treten wieder neue Regelungen in Kraft, die Verbraucher in Deutschland betreffen. Diesmal geht es u.a. um die richtige Nutzung der Biotonne und die Erstellung biometrischer Passfotos und steigende Gebühren. Wir erklären, was sich ändert und worauf Sie achten müssen.
Strenge Regeln für die Biotonne: Hohe Bußgelder drohen
Ab dem 1. Mai 2025 gilt in Deutschland ein neues Gesetz zur korrekten Nutzung der Biotonne. Hintergrund sind die zunehmenden Probleme mit falsch entsorgtem Müll: Immer wieder landen Plastik, Glas oder Metall im Bioabfall, was die Herstellung von Biogas und Kompost erheblich erschwert oder sogar unmöglich macht.
Mit dem neuen Gesetz will das Umweltministerium die Qualität des Biomülls verbessern und gleichzeitig den Anteil an Fremdstoffen auf maximal 1 Prozent senken. Wer seinen Müll weiterhin unsachgemäß trennt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 2500 Euro. Diese Vorschrift gilt sowohl für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer als auch für Mieterinnen und Mieter.
Das Gesetz ist Teil einer europaweiten Initiative zur Verbesserung der Umweltbilanz und erfordert die aktive Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger. Eine korrekte Mülltrennung ist entscheidend, um die Produktion von hochwertigem Kompost sicherzustellen: Aus einer Tonne sauberem Biomüll lassen sich etwa 500 Kilogramm Kompost gewinnen.
Weiterlesen: Darf ich? – Neue Gesetze im Mai 2025: Das müssen Verbraucher wissen
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ADAC informiert über Möglichkeiten für Reiserücktritt und Umbuchung
Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comEin schweres Erdbeben der Stärke 7,7 hat heute die Region Südostasien, insbesondere Myanmar und die thailändische Hauptstadt Bangkok, erschüttert. Das Epizentrum lag in Zentral-Myanmar, etwa 50 Kilometer östlich von Monywa. Vom Erdbeben nicht oder kaum betroffen ist die Touristenregion im Süden Thailands mit den Urlaubszielen Phuket und Koh Samui.
Wer einen Aufenthalt in den betroffenen Gebieten plant und sich nicht sicher ist, ob die Reise angetreten werden kann, sollte laut ADAC Experten folgende rechtliche Möglichkeiten kennen.
Pauschalreisende: Bei Naturkatastrophen wie Erdbeben besteht grundsätzlich die Möglichkeit, von einer gebuchten Reise zurückzutreten. Entscheidend ist hierbei, ob die Reise durch unvorhersehbare Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Ist beispielsweise das gebuchte Hotel beschädigt oder die Infrastruktur vor Ort stark beeinträchtigt, kann dies ein Grund für eine kostenfreie Stornierung sein.
Individualreisende: Bei individuell gebuchten Leistungen, wie separaten Flügen und Unterkünften, ist die rechtliche Lage komplexer. Hier besteht in der Regel kein automatisches Recht auf kostenlose Stornierung, es sei denn, die gebuchten Leistungen können aufgrund der Situation vor Ort nicht erbracht werden.
Zu beachten ist, dass die Angst vor Nachbeben oder weiteren Naturkatastrophen allein nicht ausreicht, um kostenlos von einer Reise zurückzutreten. Es müssen konkrete Beeinträchtigungen oder Gefährdungen am Reiseziel vorliegen.
Empfehlungen für Reisende:
- Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft: Reisende sollten sich über die aktuelle Situation und mögliche Kulanzregelungen informieren. Viele Anbieter zeigen sich in solchen Situationen flexibel und bieten Umbuchungen oder Gutscheine an.
- Prüfung der Reiseversicherung: Prüfen, ob und zu welchen Bedingungen Ihre Reiseversicherung Leistungen bei Naturkatastrophen abdeckt.
- Aktuelle Informationen einholen: Urlauber sollten die Nachrichtenlage verfolgen, das Auswärtige Amt informiert über eventuelle Reisewarnungen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.adac.de
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Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Der April bringt nicht nur frühlingshaftes Wetter, sondern auch einige gesetzliche Neuerungen. Ob digitale Fahrzeugpapiere, strengere Elterngeld-Regeln oder eine neue Reisegenehmigung für Großbritannien – Bürger sollten sich auf einige Änderungen einstellen. Hier erfahren Sie, was wichtig wird und worauf Sie achten müssen!
Bio-Wein jetzt auch alkoholfrei
Gute Nachrichten für Weinliebhaber: Ab sofort gibt es Bio-Wein auch ohne Alkohol! Möglich macht das eine neue EU-Verordnung, die Mitte März in Kraft trat. Bisher verloren Bio-Weine ihren Status, wenn sie entalkoholisiert wurden. Das hat sich nun geändert – Bio bleibt Bio, auch ohne Prozente!
Elektronische Reisegenehmigung für Großbritannien erforderlich
Weiterlesen: Neue Regeln, neue Pflichten – Was sich im April ändert!
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Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Auch im März 2025 treten wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die Verbraucher direkt betreffen. Von steigenden Krankenkassenbeiträgen für Rentner bis hin zur Zeitumstellung – wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner
Während viele Arbeitnehmer bereits seit Jahresbeginn mit höheren Zusatzbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung rechnen mussten, trifft es ab März auch Rentnerinnen und Rentner. Die Höhe des Zusatzbeitrags variiert je nach Krankenkasse. Allerdings müssen Betroffene die Mehrkosten nicht allein tragen – die Deutsche Rentenversicherung übernimmt weiterhin die Hälfte. Dadurch fällt die ausgezahlte Rente entsprechend geringer aus. Eine schriftliche Mitteilung erhalten Rentner nur in Ausnahmefällen, etwa wenn das Geld an Dritte überwiesen wird. Änderungen lassen sich direkt auf dem Kontoauszug nachvollziehen.
Neue Versicherungskennzeichen: Das ändert sich für Mofas und Co.
Weiterlesen: Darf ich? – Neue Gesetze im März 2025: Das müssen Verbraucher wissen





