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Entlastungen wegen hoher Energiekosten beschlossen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

tanken22KWFoto: Archiv KamenWeb.devon Julian Eckert

Kamen/Berlin. Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Bürgerinnen und Bürger angesichts der gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Das Entlastungspaket sieht Rabatte, Einmalzahlungen sowie ein ÖPNV-Monatsticket für 9 Euro vor.

Die Preise für Öl und Gas sowie an der Zapfsäule waren zuletzt auf einen Höchstwert angestiegen (wir berichteten). Die Regierungsparteien waren sich deshalb einig, eine Entlastung auf den Weg zu bringen. Gestritten wurde nur über den richtigen Weg. Jetzt konnten sich die Koalitionäre in einer Nachtsitzung auf ein umfassendes Entlastungspaket einigen, das folgende Bestandteile hat:

Einmalzahlung

Jede einkommensteuerpflichtig tätige Bürgerin und jeder Bürger soll einen einmaligen Bonus in Form einer Energiepreispauschale erhalten. Diese beträgt 300 € pro Person und soll über die Arbeitgeber ausgezahlt werden. Er unterliegt der Besteuerung. Dies bewirkt, dass die Zahlung tendenziell einkommensschwachen Personen mehr zugutekommt, als besser Verdienenden. Details zur exakten Auszahlungsweise und zu Terminen sind noch offen. Selbständig tätige Personen sollen die Einmalzahlung über eine verringerte Steuervorauszahlung erhalten.

Kraftstoffrabatt

Außerdem sollen die Benzinpreise um 30 Cent pro Liter gesenkt werden, der Dieselpreis um 14 Cent pro Liter. Erreicht werden soll das über eine befristete Steuersenkung bis Ende Juni auf die Kraftstoffe.

ÖPNV-Monatsticket für 9 €

Nur 9 Euro soll ein Monatsticket für den öffentlichen Personennahverkehr kosten - und zwar für drei Monate lang. Ein entsprechendes Ticket soll eingeführt werden. Zugleich wurden massive Investitionen in den ÖPNV angekündigt. Einzelheiten zum Monatsticket sind noch offen, etwa dessen Geltungsbereich. 

Kinderbonus

Pro Kind erhalten Eltern zudem einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro zusätzlich zum Kindergeld. Er soll von den Familienkassen ausgezahlt werden und auf den Kinderfreibetrag angerechnet werden. Sozialleistungsempfängerinnen und -empfänger erhalten weitere 100 Euro als Sonderzahlung.

Umbau zu mehr grüner Energie

Die Regierung hat zusätzlich beschlossen, schneller und stärker den Umbau zu weniger klimaschädlichen Energieerzeugungsarten voranzutreiben. So soll es etwa ein Programm zum Ersatz von alten Heizungsanlagen durch moderne und effizientere Alternativen geben.

Geteilte Reaktionen

Unter Ökonomen stoßen die beschlossenen Maßnahmen auf geteilte Reaktionen. Zum Teil wird gelobt, dass auch einkommensschwache Familien gezielt entlastet werden. Zum Teil wird aber auch kritisiert, dass nach dem “Gießkannenprinzip” vorgegangen werde.

Jens Südekum, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums sagte gegenüber der ARD: "Die gute Nachricht ist: der von der FDP vorgeschlagene Tankrabatt kommt nicht, das wäre das schlechteste Instrument von allen gewesen.”

Corona-Update: Neue Regeln ab Samstag (19.03.)

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Der Bundestag hat das abgeänderte Infektionsschutzgesetz beschlossen. Demnach fallen viele Maßnahmen bundesweit weg. NRW behält landesweit allerdings einige der bisherigen Regeln bei. Wir haben den Überblick, was ab morgen gilt.

Neue Corona-Schutzverordnung ab Samstag (19.03.)

Bereits zum morgigen Samstag (19.03.) passt NRW seine Corona-Schutzverordnung an. Hintergrund ist, dass aufgrund des geänderten bundesweiten Infektionsschutzgesetzes andernfalls viele Maßnahmen wegfallen würden (wir berichteten). Die ab morgen geltende Corona-Schutzverordnung der NRW-Landesregierung gilt erst einmal bis zum 02. April. Und das sind die Regeln:

Maskenpflicht in Innenräumen bleibt

Während die Maskenpflicht im Freien grundsätzlich entfällt, bleibt sie in Innenräumen fortbestehen. Dort ändert sich also erst einmal nichts. Sie gilt weiterhin unter anderem im Einzelhandel, in Krankenhäusern sowie Pflegeheimen. Auch im ÖPNV gilt die Maskenpflicht fort.

Kontakt- und Zugangsbeschränkungen fallen

Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte oder genesene Personen fallen landesweit weg. Dies gilt auch für Zutrittsbeschränkungen bei Versammlungen. Entfallen wird die 3G- bzw. 2G-Regel für die Jugendarbeit, Sport an der frischen Luft, Trauungen und Feiern in Privaträumen. Bei Veranstaltungen fallen zudem die prozentualen Kapazitätsbeschränkungen sowie pauschalen Personenobergrenzen weg.

Maskenpflicht an Schulen endet bald

Die Maskenpflicht an Schulen soll bis zum 2. April bestehen bleiben und danach entfallen. Kurze Zeit später sollen auch die regelmäßigen Tests der Schülerinnen und Schüler enden.

Strengere Hotspot-Regeln möglich

Wenn die Inzidenz in einer Kommune besonders hoch ist, sind strengere lokale Maßnahmen möglich. Dies verspricht die „Hotspot-Strategie“ der Landesregierung.

Lockerungen oder nicht? Das aktuelle Infektionsgeschehen

Zwischen Ministerpräsident Wüst (CDU) und seinem Vize Stamp (FDP) war es offenbar zu Meinungsverschiedenheiten über den weiteren Corona-Kurs gekommen. Während die FDP bundes- und landesweit auf den Entfall vieler Regelungen drung, wollte Wüst - der aktuell selbst an Corona erkrankt ist - an einigen Basismaßnahmen festhalten. Die aktuelle landesweite 7-Tages-Inzidenz liegt bei 1.461,5. Seit Anfang März ist sie wieder ansteigend. Deutschland liegt aktuell auf Platz 3 der höchsten Neuinfektionen pro Tag - weltweit. Im Kreis Unna liegt die Inzidenz tagesaktuell bei 1.205,7.

Kommt sie? Emotionale Debatte über allgemeine Impfpflicht im Bundestag

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Kommt sie - oder kommt sie nicht? In Zeiten von Rekord-Neuinfektionen debattierten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gestern über die allgemeine Impfpflicht gegen das Corona-Virus.

5.000

Vor zwei Jahren machte Deutschland erstmals dicht. Am 22. März 2020 trat der erste bundesweite Shutdown in Kraft. Tägliche Neuinfektionen: 5.000. Die ganz überwiegende Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner ging überaus vorsichtig mit dem unbekannten „neuartigen Corona-Virus“ aus China um. Die Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz vor einer Ansteckung wurden von einem ganz überwiegenden Anteil der Bevölkerung für gut befunden und mitgetragen. Am 27. April 2020 trat die Maskenpflicht im Einzelhandel, in Bussen und Bahnen sowie in Arztpraxen in Kraft. Erste Lockerungen nach dem ersten Shutdown gab es erst am 4. Mai 2020.

20.000

Vor einem Jahr geisterte der Vorschlag der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durch die Republik, eine „Osterruhe“ durchzuführen. Die Corona-Neuinfektionen waren nach einem relativ ruhigen Sommer 2020 und einer Winterwelle erneut wieder angestiegen. Man befand sich in der dritten Welle. Tägliche Neuinfektionen: 20.000. Und so entstand die Idee der Ex-Kanzlerin, kurzfristig einen zusätzlichen Ruhetag in der Osterzeit einzuführen, um Kontakte effektiv zu reduzieren. Später entschuldigte sie sich für den Vorschlag, der in der Kürze der Zeit nicht realisierbar gewesen wäre. „Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler“, betonte die damalige Regierungschefin.

220.000

Heute, im Jahr 2022 sind die Zahlen der täglichen Neuinfektionen höher denn je. Tägliche Neuinfektionen: fast 220.000. Insgesamt trugen das Coronavirus schon gut 18,3 Millionen Deutsche in sich. Der Anteil der positiven PCR-Tests liegt mit über 53 Prozent ebenfalls auf einem Rekordniveau. 126.646 Deutsche starben bisher in Verbindung mit dem Coronavirus - genauso viele Menschen, wie die Stadt Ulm an Einwohnern hat. Und die meisten Expertinnen und Experten sind sich einig: das war es noch nicht mit dem Virus.

Impfpflicht - ja oder nein?

Trotz Vorhandenseins mehrerer Impfstoffe - mRNA-, Vektor-, und Virusproteinbasiert - stagniert die Impfquote relativ seit Dezember bei um die 70 Prozent. Aktuell liegt sie bei 76 Prozent. Vor diesem Hintergrund fand am gestrigen Donnerstag (17.03.2022) eine emotionale Debatte im Deutschen Bundestag über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht statt. Die Positionen reichten von einer Impfpflicht für alle über 18-jährige über eine bloße Aufklärungspflicht bis hin zur vollständigen Ablehnung jeglicher Verpflichtung.

Position 1: Impfpflicht ab 18 Jahren

Parteiübergreifend positionierten sich 237 Abgeordnete für einen Entwurf der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion. Dieser sieht vor, dass jede Bürgerin und jeder Bürger über 18 Jahren sich gegen das Coronavirus impfen lassen muss. Anders erreiche man keine Herdenimmunität und käme aus der Pandemie nicht heraus. An die CDU/CSU-Fraktion gerichtet warb die SPD-Politikerin: „Warten Sie nicht länger ab, gehen Sie mit uns den Weg der Vernunft und Vorsorge!“ Die Union will mehrheitlich eine Impfpflicht erst dann beschließen, wenn eine „akute Lage“ bestehe. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstützt die sofortige Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren. Mit Blick auf den Herbst sagte er, die Wahrscheinlichkeit, dann keine Probleme im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu haben, liege bei „fast null Prozent.“

Position 2: Beratungs- und Aufklärungspflicht

Ein anderer Vorschlag kommt von FDP-Abgeordneten rund um den Parlamentarier Andrew Ullmann. Er plädiert für eine Beratungs- und Aufklärungspflicht, der sich alle Bürgerinnen und Bürger ab 50 Jahren unterziehen sollten. Ob man sich danach impfen lasse oder nicht müsse jedem selbst überlassen werden.

Position 3: Keine Verpflichtungen

Die Fraktion der AfD im Bundestag hat ebenfalls einen Vorschlag präsentiert. Nach Meinung der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel reite die Politik ein „totes Pferd.“ Sie forderte die Bundesregierung auf, abzusteigen. Es gäbe keine Rechtfertigung für eine Impfpflicht. Auch einige FDP-Abgeordnete rund um Parteivize Wolfgang Kubicki plädierten dafür, keinerlei Verpflichtungen einzuführen.

Wie es weitergeht

In der kommenden Woche soll eine Experten-Anhörung im Bundestag beginnen. Läuft alles nach Plan, könnte über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht Anfang April abgestimmt werden.

Corona: Nie gab es mehr Neuinfektionen - Politik reagiert mit Lockerungen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Nie zuvor waren die täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus höher als momentan. In dieser Woche registrierte das RKI erstmals mehr als eine Viertelmillion neue Fälle pro Tag. Binnen einer Woche ist die 7-Tages-Inzidenz um knapp 270 angestiegen auf nun 1.496. Die Politik reagiert mit Lockerungen.

Knappe Mehrheit für Lockerungen

Vor etwa einem Monat hatte die Ministerpräsidentenkonferenz den Wegfall fast aller Corona-Maßnahmen ab dem 20. März beschlossen - unter der Prämisse, dass dies die Infektionslage zulasse (wir berichteten). Vergangene Woche konkretisierte Bundesjustizminister Buschmann (FDP) die Lockerungspläne gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD), welcher rechtliche Rahmen ab dem 20. März für Schutzmaßnahmen gelten wird. Offensichtlich schätzt die Bundesregierung das Infektionsgeschehen so ein, dass Lockerungen möglich seien. Damit entspricht das Regierungshandeln einer aktuellen ZDF-Umfrage dem Stimmungsbild in der Bevölkerung: 50 Prozent sind einer repräsentativen Umfrage zufolge dafür, dass es ab dem 20. März zum Wegfall vieler Beschränkungen kommt. 47 Prozent der Befragten meinen hingegen, dass Lockerungen verfrüht seien und die Infektionslage diese nicht hergeben würden.

„Lage viel schlechter als momentane Stimmung“

Und so ganz scheint auch der Bundesgesundheitsminister nicht überzeugt zu sein von den Plänen seiner eigenen Regierung. In einer Pressekonferenz gemeinsam mit RKI-Chef Wieler sagte Lauterbach kurz nach der Verkündung der Lockerungspläne, die Lage sei objektiv viel schlechter als die Stimmung in der Bevölkerung. Er prophezeit: Herbst und Winter 2022 werden genauso, wie 2021 und 2020. Außerdem befürchte er erstmals eine Sommerwelle.

Ab 20.03.: Strenge Regeln nur noch regional

Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen strenge Corona-Regeln nur noch im regionalen Bereich möglich sein. Es müsse eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage regional festgestellt werden, bevor Maßnahmen verschärft werden können. Zu diesen Maßnahmen zählen Abstandsgebote, Hygienekonzepte, Nachweispflichten und die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen. Ohne eine entsprechende regionale Regelung fallen diese Maßnahmen grundsätzlich erst einmal bundesweit weg. Justizminister Buschmann (FDP) kommentiert: „Im Alltagsleben wird es so gut wie keine Einschränkungen mehr geben.“

Maskenpflicht bleibt vielerorts

Als Basismaßnahme kann jedoch die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen erhalten bleiben, ohne dass es einer regionalen Feststellung bedarf. Hierzu nötig ist eine Anordnung der Landesregierung. Möglich ist diese in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im ÖPNV. Ob die NRW-Landesregierung eine solche Anordnung treffen und welchen Umfang diese haben wird, ist aktuell noch unklar. Ebenfalls unklar ist, ob die Maskenpflicht im Einzelhandel NRW-weit bleiben wird. Das von Yvonne Gebauer Gebauer (FDP) geleitete NRW-Schulministerium hat angekündigt, dass innerhalb der Landesregierung ein Meinungsbildungsprozess begonnen habe, was die Maskenpflicht an den Schulen betrifft. Aktuellen Medienberichten zufolge soll diese Anfang April fallen.

Maßnahmen am Arbeitsplatz bleiben

Bundesarbeitsminister Heil (SPD) hat klargestellt, dass die am Arbeitsplatz geltenden Basismaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus auch nach dem 20. März fortgelten werden. Er sagte, man müsse gemeinsam weiter dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz kein Infektionsort werde.

Covid-19: Genesenenstatus bleibt 90 Tage bestehen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

PCR-Testergebnis ist Voraussetzung für den Nachweis

Kreis Unna. Der Genesenenstatus gilt 90 Tage. Dies legte die Bundesregierung als Gültigkeitsdauer für Genesenennachweise zu Beginn des Jahres fest. Debatten, Gerichtsurteile und auch die Empfehlung der EU, die Dauer des Genesenenstatusses wieder auf 180 Tage zu verlängern, haben an der Rechtsgrundlage und der Vorgehensweise des Landes Nordrhein-Westfalen nichts geändert. Das teilt das Gesundheitsamt des Kreises Unna aufgrund vermehrter Anfragen nochmals ausdrücklich mit.

Bislang hat die Bundesregierung die EU-Empfehlung nicht umgesetzt, weshalb weiterhin gilt: Als eine von Covid-19 genesene Person gelten nach wie vor Personen, die über ein positives PCR-Testergebnis verfügen, dessen Abstrich mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt. Ausschließlich Personen, die dieses Kriterium erfüllen, können einen entsprechenden Genesenennachweis erhalten. Ein positives Schnelltestergebnis reicht nicht aus.

Personen, die vor oder nach der Infektion geimpft wurden, gelten nicht als genesen, sondern als "durch Impfung immunisiert". Dies gilt auch für Personen, die über einen positiven Antikörpertest verfügen, welcher vor der ersten Impfung erfolgt ist. In dem Fall reicht für die vollständige Immunisierung bereits eine Impfdosis aus. Sobald die Impfung erhalten wurde, kann mit dem Impfnachweis und dem positiven Antikörpertest ein Genesenennachweis beim Arzt oder Apotheker erstellt werden. PK | PKU