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Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Der Februar bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen und Änderungen mit sich, die Verbraucher, Berufstätige und Unternehmen betreffen. In unserem regelmäßigen „Darf ich?“-Update auf KamenWeb.de fassen wir die wichtigsten Informationen kompakt für Sie zusammen. Von gesetzlichen Fristen über Gehaltserhöhungen bis hin zu neuen Regelungen für Solaranlagen und HD-Fernsehen – hier erfahren Sie alles Wichtige für den neuen Monat:
Kurzer Februar – Weniger Arbeitstage
2025 ist kein Schaltjahr, daher fällt der 29. Februar weg. Laut dem Statistischen Bundesamt hat das zur Folge, dass es 0,7 weniger Arbeitstage gibt als im Vorjahr – insgesamt 248,1 Arbeitstage.
Warum gibt es Schaltjahre? Da ein Jahr 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden dauert, wird die Differenz durch einen zusätzlichen Tag im Februar ausgeglichen, um den Kalender mit der Erdumrundung in Einklang zu bringen.
Frist für Radikalschnitte an Bäumen und Hecken endet im Februar
Wer Sträucher, Hecken oder Laub- und Nadelbäume stark zurückschneiden oder vollständig entfernen möchte, sollte dies noch im Februar erledigen. Denn gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das sogenannte „Radikalschneiden“ vom 1. März bis zum 30. September verboten, um brütende Vögel und ihre Nester zu schützen. Form- und Pflegeschnitte sind hingegen das ganze Jahr über erlaubt.
Neue Vorschrift für Solaranlagen: Das gilt ab 1. Februar 2025
Weiterlesen: „Darf ich?“ – Februar-Update: Neue Regeln, Fristen und Änderungen auf einen Blick
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Neue Technologie für Haushalte: Smart Meter erleichtern Stromverbrauch und sparen KostenKamen. Seit dem 1. Januar 2025 haben alle Haushalte in Deutschland das Recht, sich einen Smart Meter einbauen zu lassen. Diese intelligenten Stromzähler sind nicht nur praktisch, sondern auch eine Schlüsseltechnologie für die Nutzung dynamischer Stromtarife.
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das den Stromverbrauch nicht nur in seiner Menge, sondern auch in seinem zeitlichen Verlauf erfasst. Die erfassten Daten werden automatisch an den zuständigen Messstellenbetreiber übermittelt, wodurch das mühsame Ablesen von Zählerständen entfällt.
Wie funktioniert die Installation?
Wenn Verbraucher einen Smart Meter bestellen, ist der zuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, diesen innerhalb von vier Monaten zu installieren. Messstellenbetreiber sind in der Regel die örtlichen Netzbetreiber, nicht zu verwechseln mit den Stromversorgern.
Einige Haushalte werden ohnehin in den kommenden Jahren automatisch mit Smart Metern ausgestattet. Dazu zählen:
- Haushalte mit hohem Stromverbrauch,
- Haushalte mit Photovoltaikanlagen,
- Nutzer von Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektroautos.
Wann lohnt sich ein Smart Meter?
Besonders interessant ist der Einbau eines Smart Meters für Haushalte, die von dynamischen Stromtarifen profitieren möchten. Diese Tarife passen den Preis für die Kilowattstunde stündlich an die Börsenstrompreise an. Für Haushalte, die ihren Stromverbrauch flexibel gestalten können – etwa durch die Nutzung von Geräten wie Waschmaschinen oder Ladegeräten zu günstigen Zeiten – können diese Tarife deutliche Einsparungen ermöglichen.
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher, proaktiv einen Smart Meter zu bestellen, wenn die Nutzung eines dynamischen Tarifs geplant ist. Dies kann sich besonders für Menschen lohnen, die in der Lage sind, ihren Stromverbrauch gezielt zu steuern.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren Messstellenbetreiber oder die Verbraucherzentrale vor Ort.
Archiv: "Darf ich?" – Was ändert sich 2025? Neue Gesetze und Verordnungen im Überblick
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Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Mit dem neuen Jahr treten zahlreiche Gesetzesänderungen und Verordnungen in Kraft. Hier sind die wichtigsten Neuerungen für Verbraucher zusammengefasst:
Grundsteuer-Reform
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis eines neuen Modells erhoben. Dieses berücksichtigt insbesondere die Entwicklung der Immobilie und ihrer Umgebung. Regionen, die einen wirtschaftlichen Aufschwung erlebt haben, müssen mit höheren Steuern rechnen, während strukturschwache Gebiete von einer Entlastung profitieren könnten. Archiv: Kamen auf den Spitzenplätzen – leider nur bei der Grundsteuer B
Post und Pakete: Teurer und langsamer
Die Deutsche Post ändert ihre Zustellbedingungen:
- Längere Zustelldauer: Briefe müssen künftig erst nach drei statt zwei Werktagen ankommen.
- Preiserhöhungen: Der Standardbrief kostet nun 95 Cent (vorher 85 Cent). Auch Postkarten (95 Cent), Kompaktbriefe (1,10 Euro) und Maxibriefe (2,90 Euro) werden teurer.
- Pakete: Auch Paketpreise steigen, etwa kostet ein 2-kg-Paket online künftig 6,19 Euro.
- Zustellort: Pakete dürfen nur noch an nahegelegenen Abholstationen hinterlegt werden, falls die Zustellung scheitert.
Höhere Unterstützung für Familien ab Januar
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Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKreis Unna. Zahlreiche gesetzliche Neuerungen treten zum Jahreswechsel in Kraft, die sich auf die Sozialversicherung auswirken. Betriebe aus dem Kreis Unna sollten sich jetzt dazu im digitalen Themenspezial ‚Trends und Tipps 2025‘ der AOK NordWest informieren. „Wir bieten zu allen anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung wie zum Beispiel bei der Mindestlohnerhöhung Einführungsvideos und vertiefende Fachbeiträge zum Download an. Außerdem können interessierte Firmen in unserem virtuellen Expertenforum individuelle Fragen zu den jeweilig anstehenden Änderungen stellen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Der Abruf ist kostenfrei und steht im Internet unter aok.de/fk/nordwest zur Verfügung.
In der Sozialversicherung ist der Jahreswechsel alljährlich ein markantes Datum, an dem sich in der Gesetzgebung viele Änderungen ergeben. Die AOK NordWest bietet allen Betrieben aus dem Kreis Unna ein aktuelles digitales Themenspezial ‚Trends und Tipps 2025‘ an. Interessierte Betriebe erfahren hier in kurzen Videos alles Wichtige zum Einstieg ins jeweilige Thema. So ergeben sich im neuen Jahr insbesondere in den Themen ‚Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Mindestlohnerhöhung, Minijobs und Meldeverfahren‘ wichtige Änderungen für Betriebe. Das digitale Themenspezial informiert außerdem über folgende Themen: digitales Verfahren für Nachweise von Kindern in der Pflegeversicherung, Neuerungen im A1-Verfahren für Grenzgänger, Fachkräfte gewinnen mit der neuen Chancenkarte.
Bis zum 17. Januar 2025 bietet die AOK derzeit mehrere Online-Seminare ‚Tipps und Trends 2025‘ über jeweils 90 Minuten an, in denen alle anstehenden gesetzlichen Änderungen vorgestellt werden. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Zu jedem dieser Themen bietet die AOK neben dem Einstiegsvideo vertiefende Fachbeiträge zum Download sowie ein virtuelles Expertenforum an. „Wir möchten alle Betriebe im Kreis Unna ermuntern, unser digitales ‚Trends und Tipps 2025‘ Angebot zu nutzen, um auf dem Laufenden zu bleiben, was aktuelle Änderungen in der Sozialversicherung anbelangt und welche Fristen es hier zu berücksichtigen gilt“, sagt Kock. Alle aktuellen Seminare und Anmeldungen sind im digitalen Fachportal für Arbeitgeber im Internet unter aok.de/fk/nordwest abrufbar.
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Preisaufschläge für Autofahrer und ÖPNV-Nutzer / Sparen lässt sich dank dynamischer Stromtarife zuhause
Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comDas Jahr 2025 bringt einige Neuerungen für Autofahrerinnen und Autofahrer mit sich. Neben dem Deutschlandticket wird wahrscheinlich auch das Tanken etwas teurer werden, fast alle Papierführerscheine verschwinden und auch im Ausland gibt es neue Vorschriften. Aber auch zuhause gibt es Neues im neuen Jahr. Der ADAC fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.
Tanken und Deutschlandticket werden teurer
Zum 1. Januar 2025 steigt der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro je Tonne. Wie auch in den vergangenen Jahren ist daher mit einem leichten Anstieg der Kraftstoffpreise zu rechnen. Ein Liter Benzin beziehungsweise Diesel werden dabei rund 3 Cent mehr kosten als in diesem Jahr. Auch das Deutschlandticket wird teurer. Mit Beginn des kommenden Jahres kostet das bundesweite ÖPNV-Ticket 58 Euro pro Monat statt wie bisher 49 Euro.
Fast alle Papierführerscheine werden getauscht
Im Januar verschwinden außerdem fast alle Papierführerscheine. Im Rahmen des Führerscheinumtauschs müssen alle Autofahrerinnen und Autofahrer (bis auf die Geburtsjahrgänge 1953 und älter) ihren Papierführerschein bis spätestens 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umtauschen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, nach der alle Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein müssen. Die ersten Führerscheine mussten bereits 2022 umgetauscht werden. Bis zum Jahr 2033 muss der Prozess beendet sein.
Höhere Strafen bei Verkehrsverstößen in Italien
Bereits Ende 2024 könnte die Reform des Straßenverkehrsgesetzes in Italien (Codice della Strada) in Kraft treten. Der italienische Gesetzgeber möchte künftig härter gegen Verkehrssünder vorgehen, um die immer noch sehr hohen Unfallzahlen zu verringern. Härtere Konsequenzen drohen insbesondere bei Alkohol- oder Drogenfahrten. Auch in anderen Bereichen ist mit einer Erhöhung des Bußgelds zu rechnen, insbesondere beim Überfahren einer roten Ampel und bei Geschwindigkeits- sowie Handyverstößen.
Einreisegenehmigung für Großbritannien verpflichtend
Ab dem 2. April 2025 ändern sich die Einreisebestimmungen für Großbritannien. Reisende aus der Europäischen Union benötigen dann eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Bisher reicht lediglich der Reisepass bei der Einreise aus. Ist die Einreiseerlaubnis einmal erteilt, gilt sie für beliebig viele Einreisen von je insgesamt 180 Tagen innerhalb von zwei Jahren. Bei Aufenthalten die länger als 180 Tage dauern, wird ein Visum benötigt.
Gastest bei Wohnmobilen
Wohnmobile und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, müssen diese ab 19. Juni 2025 alle zwei Jahre unabhängig von der HU prüfen lassen. Dabei sollen die sichere Funktion und Dichtigkeit der Gasanlage und deren Geräte geprüft werden. Möglich ist dies bei vielen Prüforganisationen sowie ADAC Prüfzentren. Die Gasprüfung kann separat oder zusammen mit der HU durchgeführt werden und kostet im Schnitt zwischen 40 und 80 Euro.
Dynamische Stromtarife
Beginnend mit dem kommenden Jahr müssen Stromanbieter Stromtarife anbieten, die sich zumindest stündlich ändern und an den Strombörsenpreis gekoppelt sind. Verbraucher können dadurch hohe Stromverbräuche auf Zeiten legen, an denen der Bedarf gering und damit der Preis je Kilowattstunde niedrig ist, zum Beispiel zum Laden des E-Autos. In der Regel wird für den dynamischen Stromtarif ein digitaler Stromzähler (Smart Meter) benötigt.
Weitere Informationen und Neuerungen im Jahr 2025 gibt es auf adac.de.





