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Corona: Nie gab es mehr Neuinfektionen - Politik reagiert mit Lockerungen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Nie zuvor waren die täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus höher als momentan. In dieser Woche registrierte das RKI erstmals mehr als eine Viertelmillion neue Fälle pro Tag. Binnen einer Woche ist die 7-Tages-Inzidenz um knapp 270 angestiegen auf nun 1.496. Die Politik reagiert mit Lockerungen.

Knappe Mehrheit für Lockerungen

Vor etwa einem Monat hatte die Ministerpräsidentenkonferenz den Wegfall fast aller Corona-Maßnahmen ab dem 20. März beschlossen - unter der Prämisse, dass dies die Infektionslage zulasse (wir berichteten). Vergangene Woche konkretisierte Bundesjustizminister Buschmann (FDP) die Lockerungspläne gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD), welcher rechtliche Rahmen ab dem 20. März für Schutzmaßnahmen gelten wird. Offensichtlich schätzt die Bundesregierung das Infektionsgeschehen so ein, dass Lockerungen möglich seien. Damit entspricht das Regierungshandeln einer aktuellen ZDF-Umfrage dem Stimmungsbild in der Bevölkerung: 50 Prozent sind einer repräsentativen Umfrage zufolge dafür, dass es ab dem 20. März zum Wegfall vieler Beschränkungen kommt. 47 Prozent der Befragten meinen hingegen, dass Lockerungen verfrüht seien und die Infektionslage diese nicht hergeben würden.

„Lage viel schlechter als momentane Stimmung“

Und so ganz scheint auch der Bundesgesundheitsminister nicht überzeugt zu sein von den Plänen seiner eigenen Regierung. In einer Pressekonferenz gemeinsam mit RKI-Chef Wieler sagte Lauterbach kurz nach der Verkündung der Lockerungspläne, die Lage sei objektiv viel schlechter als die Stimmung in der Bevölkerung. Er prophezeit: Herbst und Winter 2022 werden genauso, wie 2021 und 2020. Außerdem befürchte er erstmals eine Sommerwelle.

Ab 20.03.: Strenge Regeln nur noch regional

Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sollen strenge Corona-Regeln nur noch im regionalen Bereich möglich sein. Es müsse eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage regional festgestellt werden, bevor Maßnahmen verschärft werden können. Zu diesen Maßnahmen zählen Abstandsgebote, Hygienekonzepte, Nachweispflichten und die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen. Ohne eine entsprechende regionale Regelung fallen diese Maßnahmen grundsätzlich erst einmal bundesweit weg. Justizminister Buschmann (FDP) kommentiert: „Im Alltagsleben wird es so gut wie keine Einschränkungen mehr geben.“

Maskenpflicht bleibt vielerorts

Als Basismaßnahme kann jedoch die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen erhalten bleiben, ohne dass es einer regionalen Feststellung bedarf. Hierzu nötig ist eine Anordnung der Landesregierung. Möglich ist diese in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im ÖPNV. Ob die NRW-Landesregierung eine solche Anordnung treffen und welchen Umfang diese haben wird, ist aktuell noch unklar. Ebenfalls unklar ist, ob die Maskenpflicht im Einzelhandel NRW-weit bleiben wird. Das von Yvonne Gebauer Gebauer (FDP) geleitete NRW-Schulministerium hat angekündigt, dass innerhalb der Landesregierung ein Meinungsbildungsprozess begonnen habe, was die Maskenpflicht an den Schulen betrifft. Aktuellen Medienberichten zufolge soll diese Anfang April fallen.

Maßnahmen am Arbeitsplatz bleiben

Bundesarbeitsminister Heil (SPD) hat klargestellt, dass die am Arbeitsplatz geltenden Basismaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus auch nach dem 20. März fortgelten werden. Er sagte, man müsse gemeinsam weiter dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz kein Infektionsort werde.

Covid-19: Genesenenstatus bleibt 90 Tage bestehen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

PCR-Testergebnis ist Voraussetzung für den Nachweis

Kreis Unna. Der Genesenenstatus gilt 90 Tage. Dies legte die Bundesregierung als Gültigkeitsdauer für Genesenennachweise zu Beginn des Jahres fest. Debatten, Gerichtsurteile und auch die Empfehlung der EU, die Dauer des Genesenenstatusses wieder auf 180 Tage zu verlängern, haben an der Rechtsgrundlage und der Vorgehensweise des Landes Nordrhein-Westfalen nichts geändert. Das teilt das Gesundheitsamt des Kreises Unna aufgrund vermehrter Anfragen nochmals ausdrücklich mit.

Bislang hat die Bundesregierung die EU-Empfehlung nicht umgesetzt, weshalb weiterhin gilt: Als eine von Covid-19 genesene Person gelten nach wie vor Personen, die über ein positives PCR-Testergebnis verfügen, dessen Abstrich mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt. Ausschließlich Personen, die dieses Kriterium erfüllen, können einen entsprechenden Genesenennachweis erhalten. Ein positives Schnelltestergebnis reicht nicht aus.

Personen, die vor oder nach der Infektion geimpft wurden, gelten nicht als genesen, sondern als "durch Impfung immunisiert". Dies gilt auch für Personen, die über einen positiven Antikörpertest verfügen, welcher vor der ersten Impfung erfolgt ist. In dem Fall reicht für die vollständige Immunisierung bereits eine Impfdosis aus. Sobald die Impfung erhalten wurde, kann mit dem Impfnachweis und dem positiven Antikörpertest ein Genesenennachweis beim Arzt oder Apotheker erstellt werden. PK | PKU

Corona-Update: Weitere Lockerungen in NRW ab Freitag (04.03.)

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Kamen/Düsseldorf. Wie mit Bundeskanzler Scholz und den anderen Ländern besprochen, setzt die NRW-Landesregierung zum Freitag weitere Lockerungsmaßnahmen um. Unter anderem gilt in Restaurants wieder 3G.

Gastronomie, Übernachtungsgewerbe, Sport und Kultur

Bisher galt in der Gastronomie die 2G+ Regel. Diese fällt nun weg und wird durch die 3G Regel ersetzt. Damit haben zu Restaurants und Bars auch wieder ungeimpfte Personen Zutritt. Sie müssen aber einen negativen, tagesaktuellen Testnachweis vorweisen.

Im Übernachtungsgewerbe (Hotels, Ferienwohnungen, etc.) gilt künftig ebenfalls die 3G Regel. Gleiches gilt für Kultureinrichtungen wie Konzerte, Museen oder Galerien. Auch im Sportbereich wird wieder 3G gelten.

Clubs öffnen wieder

Diskotheken und Clubs dürfen ihre Tore wieder öffnen. Es gilt allerdings die 2G+ Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben und beide jeweils zusätzlich über einen tagesaktuellen Negativtest verfügen müssen. Das gilt auch für geboosterte Personen.

Großveranstaltungen

Für Großveranstaltungen wie etwa Fußballspiele mit mehr als 1.000 zuschauenden Personen gilt die 2G+ Regel. Außerdem gilt die Maskenpflicht, wenn die Veranstaltung im Innenbereich stattfindet.

Zutritt für Kinder und Jugendliche

Die für Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren geltenden Zutrittsbeschränkungen fallen bereits ab heute (02.03.) weg. Das bedeutet, dass diese auch keine Nachweispflicht bei 3G oder 2G+ Veranstaltungen mehr trifft. Einzig die maximal zulässige Teilnehmerzahl muss beachtet werden.

Aktuelles Infektionsgeschehen

Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 981. Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Unna liegt mit 811,7 unterhalb des Landeswerts. 103 Personen befinden sich aufgrund einer Corona-Infektion momentan kreisweit in stationärer Behandlung.

Vertragsverlängerungen und weitere Gesetzesänderungen im März

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Kamen. Wer die Kündigungsfrist verpasst hat, war bisher meist ein weiteres Jahr an den Anbieter gebunden. Das ändert sich im März. Wir haben den Überblick über die aktuellen Gesetzesänderungen.

Kündigungsfristen

Verträge mit 24-monatiger Mindestvertragslaufzeit hatten bisher oft eine Kündigungsfrist von mehreren Wochen oder gar Monaten. Wurde diese Frist versäumt, verlängerte sich der Vertrag oft um ein weiteres Jahr. Das ändert sich nun im März. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge begrenzt sowohl Kündigungsfristen als auch Verlängerungszeiträume. Danach gilt künftig: Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich ein Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Neuregelung gilt für alle ab dem 1. März abgeschlossenen Laufzeitverträge, wie etwa Verträge für Fitnessstudios, DSL, Handyverträge, etc.

Russland-Ukraine Krieg

Am 24.02.2022 hat Russland einen Angriffskrieg gegen die gesamte Ukraine begonnen. Experten gehen infolge des Krieges von steigenden Preisen unter anderem für Bäckereiprodukte und Energie aus. Die Ukraine wird oft als "Kornkammer Europas" bezeichnet. Auch die Sanktionen der internationalen Staatengemeinschaft gegen die Russische Föderation, wie etwa der Ausschluss aus dem Zahlungssystem SWIFT, dürften zu einem Preisanstieg führen.

Mindestlohn wird steigen

Zum 1.1.2022 ist der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte im Wahlkampf einen Mindestlohn von 12 Euro versprochen. Diese Erhöhung wurde jetzt von der neuen Bundesregierung beschlossen. Ab 1. Oktober 2022 gilt dann ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 12 € pro Stunde. Diese Höhe orientiert sich an 60 Prozent-Meridian des Durchschnittseinkommens, was im Vergleich zum europäischen Nachbarland typisch ist.

Auch die Minijobgrenze wird erhöht, und zwar von bisher 450 € auf zukünftig 520 €. Ebenfalls steigen wird die Midijob-Grenze.

Arbeitgeberverbände und CDU/CSU kritisieren die Mindestlohn-Erhöhung.

Zeitumstellung

Ab dem 27. März gilt wieder die Sommerzeit. Die Uhren werden also dann um eine Stunde vorgestellt. Dies führt dazu, dass die Nacht eine Stunde kürzer wird.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende März 2022 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.

Karneval 2022: Was ist erlaubt, was wird geboten?

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

KinderKarneval01 CV319Die Diesterwegschule veranstaltete zuletzt im Februar 2020 Karnevalsumzug für Kinder. Auch in diesem Jahr findet der Umzug nicht statt. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.de / Archiv

von Julian Eckert

Kamen. 2020 führte eine Karnevalsveranstaltung in Gangelt zur ersten größeren Ausbreitung des Coronavirus‘ in Deutschland. Jetzt, zwei Jahre später, soll nach einem sehr ruhigen Karneval 2021 wieder einiges möglich sein. Wir fassen zusammen, was die Landesregierung verordnet hat.

Gangelt. Oder: wo alles begann

Die Kanzlerin hieß noch Merkel, der Ministerpräsident noch Laschet. „Corona“ war den Menschen allenfalls als Biermarke bekannt. In traditioneller Manier feierten viele Jäcken 2020 wie gewohnt die fünfte Jahreszeit. Auch in Gangelt. Was niemand wusste: Dieser Ort im Kreis Heinsberg nahe der niederländischen Grenze würde anschließend wochenlang die deutschen Nachrichten beherrschen. „Gangelt“ war der Inbegriff für das erste Superspread-Event in Deutschland mit dem damals noch neuen Virus.

Wellen, Impfungen, Lockerungen

Was dann im Laufe des Jahres 2020 geschah, wiederholte sich auch 2021: eine weitere Welle im Herbst/Winter, die erst im Frühjahr des Folgejahres abebbte. Während 2021 zu Karnevalstagen die Corona-Schutzimpfung von den allermeisten noch sehnsüchtig erwartet worden war, sind nun viele Menschen zwei- oder dreifach geimpft. Die jüngste Omikron-Welle sinkt seit Tagen. Entsprechend der Beschlüsse in der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz, bei der Kanzler Scholz (SPD) Lockerungen angekündigt hatte, hat die NRW-Landesregierung folgende Regeln zum Karneval verordnet:

Brauchtumszonen

In sogenannten Brauchtumszonen ist das Feiern unter erleichterten Bedingungen zulässig. Zutritt darf nur unter der 2G+ Regel gewährt werden. Alle Teilnehmenden benötigen also neben der Impfung oder Genesung auch einen aktuellen Negativtest. Das gilt auch für Personen, die die Booster-Impfung erhalten haben. Die Landesregierung stellt es den Kommunen frei, ob sie innerhalb der Brauchtumszone eine Maskenpflicht anordnen oder eine maximale Besucherzahl bestimmen.

Veranstaltungen im Freien

Abgesehen von den sogenannten Brauchtumszonen sind Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und Zugangskontrolle unzulässig. Dies gilt insbesondere auch für Karnevalsumzüge.

Private Veranstaltungen

Im privaten Bereich gelten unter bestimmten Bedingungen weiterhin Kontaktbeschränkungen. Nehmen daran ausschließlich geimpfte und genesene Personen teil, gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung mehr. Sobald eine nicht geimpfte oder genesene Person teilnimmt, gelten strenge Regeln: Dann dürfen neben dem eigenen Hausstand nur zwei weitere Personen getroffen werden, die beide aus demselben Hausstand stammen müssen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Als ein Hausstand gelten auch Ehegatten und Partner*innen, die nicht im selben Haushalt leben.

Kamener Karneval

In Kamen hat das Café Opera gleich zwei Karnevalsveranstaltungen angekündigt: Am Donnerstag, 24.02. und am Samstag, 26.02. findet ab 20:00 Uhr (Einlass) die Veranstaltung „Karneval im Opera!“ statt. Musik wird von David D‘Azure + Guest DJ kommen. Es gilt 2G+, auch für geboosterte Personen ist ein aktueller Negativtest erforderlich. Der Eintritt kostet 10 Euro pro Person.

Archiv: Corona-Update: Lockerungen nach 3-Stufen-Modell