Verantwortlichkeiten im Winterdienst: Anlieger und Eigentümer gefragt
Kamen. Die aktuelle Wetterlage stellt Straßen und Gehwege vor die Herausforderung von Schnee und Eis. Doch wer trägt die Verantwortung für das Räumen und Streuen, und wann ist dies überhaupt erlaubt? Die Stadt Kamen klärt auf.
Generell obliegt der Streu- und Räumdienst bei rund 200 Straßen in der Stadt dem städtischen Servicebetrieb. Hier sorgt die Stadt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. In etwa ebenso vielen Straßen, die oft Anliegerstraßen oder verkehrsberuhigt sind, liegt die Verantwortung hingegen bei den Anwohnern. Diese übernehmen den Winterdienst eigenständig und sind somit von Straßenreinigungs-Gebühren befreit. Sollten die Eigentümer beider Straßenseiten für die Reinigung zuständig sein, müssen sie die Fahrbahn bis zur Mitte freiräumen.
Für den Winterdienst auf Gehwegen sind hingegen in allen Straßen die Anlieger verantwortlich – selbst in jenen, in denen die Stadt die Fahrbahnen räumt und streut. Die Anlieger haben von 7 bis 20 Uhr Schnee und Eisglätte zu beseitigen. Fällt Schnee oder bildet sich Eis nach 20 Uhr, ist werktags bis 7 Uhr und sonn- sowie feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu räumen.
Es ist wichtig, eine mindestens einen Meter breite Passage für Fußgänger freizuhalten. Neben dem Gehweg müssen Anlieger auch den Haupteingang, den Weg zu den Mülltonnen, Stellplätze und Garagen räumen und streuen.
Die Stadt betont die Bedeutung umweltfreundlicher Streumittel. Beim Abstreuen gefährlicher Stellen empfiehlt sie den Einsatz von Sand, Splitt, Asche oder Granulat, da diese Mittel nach der Abtauperiode wiederverwendet werden können. Streusalz ist nur an speziellen Stellen erlaubt, wie beispielsweise auf Treppen oder steilen Hängen, wo eine erhöhte Gefahr für Nutzer besteht.