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Bundesweit ab Montag: Kontaktbeschränkungen für alle

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

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Kamen/Berlin. Erst blühten sie Großbritannien, dann den Niederlanden und jetzt Deutschland: weitere Einschränkungen wegen der Omikron-Variante. Die neue Bundesregierung hat sich mit den Chefinnen und Chefs der Länder auf eine Verschärfung der Corona-Regeln geeinigt. Ziel der Beratungen sei es, Deutschland „auf die nächste bevorstehende Corona-Welle vorzubereiten“, so Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Die vierte Welle habe man mit den aktuellen Maßnahmen (vielerorts 2G) gut in den Griff bekommen. Aber jetzt stehe die fünfte, durch Omikron verursachte Welle bevor. Die Zahl der Neuinfektionen werde in den kommenden Wochen rasant ansteigen, so der Bundeskanzler. Die heute beschlossenen Maßnahmen dienten dazu, die neue fünfte Welle abzuschwächen. Für die bevorstehenden Festtage wünschte Scholz sich, dass die Bürgerinnen und Bürger vorsichtig, verantwortungsvoll und behutsam vorgehen würden, „mit täglichen Tests, auch für Geimpfte und Genesene.“

Kontaktbeschränkungen für alle

Die neuen Kontaktbeschränkungen treffen nicht nur Ungeimpfte. Spätestens ab dem 28.12. gilt bundesweit für alle: private Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal 10 Personen zulässig. Dies gilt im Innen- und Außenbereich - also auch innerhalb der eigenen Wohnung. Sobald auch nur ein einziger Ungeimpfter bei dem Treffen dabei ist, ist neben dem eigenen Hausstand nur ein Treffen mit zwei weiteren Personen zulässig, die aber beide aus demselben Haushalt stammen müssen. Kinder bis 14 Jahre zählen in allen Fällen nicht mit. Die Länder können selbständig frühere oder strengere Regeln einführen.

Corona-Update: Lockdown für Ungeimpfte

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Kamen/Berlin. Noch-Kanzlerin und Bald-Kanzler haben heute gemeinsam mit den Regierungschefs der Länder neue Corona-Regeln beschlossen. Der Lockdown für Ungeimpfte kommt.

Impfen, Impfen, Impfen

Im Frühjahr nächsten Jahres soll sie kommen: Die allgemeine Impfpflicht. Es gäbe wohl einfach keinen anderen Ausweg, um die Herdenimmunität und damit ein Ende der Pandemie zu erreichen. Bis dahin sollen die noch freiwilligen Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen massiv ausgebaut und verschnellert werden. Bald-Kanzler Olaf Scholz (SPD) plant bis zu 30 Millionen Impfungen bis zum Jahresende. Darum soll sich ein Krisenstab im Kanzleramt unter der Leitung von Bundeswehr-General Breuer kümmern. Rasch kommen wird eine bereichsspezifische Impfpflicht unter anderem für Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Altenpflege. Impfungen durchführen dürfen in Zukunft auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte. Diese dürfen die Impfung zudem an weiteres Personal delegieren. Am kommenden Mittwoch soll Scholz vom Bundestag zum Bundeskanzler gewählt werden.

Lockdown für Ungeimpfte

Ungeimpften Personen bleiben weite Teile des Freizeitbereichs zukünftig verwehrt. So wird die 2G-Regel etwa in Kinos und Theatern, in Restaurants und Cafés sowie im Einzelhandel angewandt. Die Betreiber sind verpflichtet, die 2G-Nachweise zu kontrollieren. Für Ungeimpfte bleibt nur die Grundversorgung zugänglich, also etwa Supermärkte und Apotheken.

Keine riesigen Großveranstaltungen mehr

Viele hatten es als unpassend kritisiert und vor stark steigenden Zahlen gewarnt. Jetzt ist genau das passiert. Die Stadt Köln hatte letztes Wochenende ein Bundesligaspiel vor ausgebuchtem Stadion genehmigt und dafür viel Kritik eingefahren. Maske trug trotz Verpflichtung kaum jemand. Die Inzidenz der Stadt Köln ist seit Tagen stark und ruckartig steigend und ist heute Negativrekord in ganz NRW. Die Stadt sagt, dies liege nicht an dem Bundesligaspiel. Mit derartig riesigen Großveranstaltungen ist jedenfalls in Zukunft Schluss. Die zulässige Teilnehmerzahl wird stark begrenzt, in Innenräumen und auch draußen. Es gilt 2G mit Maskenpflicht, auch 2G Plus ist zulässig.

Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich

Nimmt an einem privaten Treffen - egal ob im öffentlichen oder privaten Raum - eine ungeimpfte Person teil, darf das gesamte Treffen neben dem Hausstand der ungeimpften Person nur mit maximal zwei Personen aus maximal einem weiteren Hausstand stattfinden. Unbegrenzt möglich sind weiterhin Treffen, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Liegt die 7-Tage-Inzidenz landesweit über 350, dürfen auch bei 2G-Treffen maximal 50 Personen in Innenräumen oder 200 Personen im Außenbereich teilnehmen.

Maskenpflicht an Schulen kehrt zurück / Clubs schließen

Die erst kürzlich von der Landesregierung abgeschaffte Maskenpflicht in Schulen kehrt nun zurück - bundesweit. Clubs und Diskotheken müssen schließen, wenn die 7-Tages-Inzidenz über 250 liegt.

Kein Feuerwerk

Es ist das zweite Jahr, an dem es zu Silvester kein Feuerwerk geben wird. Die Ministerpräsidentenkonferenz beschloss diese Maßnahme, um an Silvester eine zusätzliche Belastung der ohnehin angespannten Lage auf den Intensivstationen oder in den Krankenhäusern allgemein zu verhindern.

Verträge früher kündbar und weitere Gesetzesänderungen im Dezember

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Kamen. Auch der letzte Monat des Jahres 2021 bringt wieder einige Gesetzesänderungen. Unter anderem können Handyverträge jetzt früher gekündigt werden und bei langsamem Internet muss weniger gezahlt werden.

Kündigungsfrist: 1 Monat

Eine größere Änderung gibt es im Vertragsrecht. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge einige wichtige Veränderungen bei Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten auf die Kundinnen und Kunden zukommen. Ab dem 1. Dezember ist es soweit: die neuen Regeln treten in Kraft. Wenn die Mindestvertragslaufzeit eines Internet- oder Handyvertrages erstmalig abgelaufen ist, können diese Verträge von nun an monatlich gekündigt werden. Bisher war es oftmals so, dass man beim Verpassen der Kündigungsfrist ein weiteres Jahr an den Anbieter gebunden war. Diese Verlängerungen wurden dann oftmals auch teurer. Mit der neuen gesetzlichen Regelung fällt der Anbieter- oder Vertragswechsel nach dem Mindestvertragslaufzeitende nun leichter. Die Regelung gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge und auch für alle bestehenden Verträge.

Zu langsames Internet?

Neu ist auch, dass bei zu langsamem Internet weniger gezahlt werden muss. Einem jeden Internetvertrag muss ein sogenanntes Produktinformationsblatt beigefügt werden. Dort wird die minimale, die durchschnittliche und die maximale Datenübertragungsgeschwindigkeit angegeben. Für den Fall von "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen" können Kundinnen und Kunden von Dezember an die monatliche Zahlung in demjenigen Verhältnis herabsenken, in dem die tatsächliche von der vereinbarten Leistung abweicht. Wer also z.B. einen Vertrag über 50 Mbit/s abgeschlossen hat und dafür 30 € zahlt, in Wirklichkeit aber nur 25 Mbit/s ankommen, muss dafür nur 15 € zahlen.

Neuer Bahnfahrplan

Die Deutsche Bahn wechselt zum 12.12. in den Winterfahrplan. Dieser bringt schnellere Verbindungen zwischen Großstädten mit sich, etwa auf der Verbindung Köln-Berlin. Auch wird es neue Verbindungen geben, wie etwa Nachtzüge ins Ausland.

Arzneimittel 20 Cent teurer

Die Zuzahlung für rezeptpflichtige Arzneimittel erhöht sich im Dezember um 20 Cent pro Packung. Aus den zusätzlichen Einnahmen soll der Fonds der Apotheken für die Nacht- und Notdienste unterstützt werden.

Günstiger Telefonieren

Sogenannte Servicenummern sind ab Dezember günstiger zu erreichen. Die Bundesnetzagentur hat folgende neuen Preise für die 0180-er Nummern mitgeteilt, gestaffelt je nach Endziffer:

  • 01801: 0,039 € / Anruf
  • 01802: 0,06 €/ Anruf
  • 01803: 0,09 € / Minute
  • 01804: 0,20 € / Anruf
  • 01805: 0,14 € / Minute
  • 01806: 0,20 € / Anruf
  • 01807: die ersten 30 Sekunden kostenfrei, danach 0,14 € / Minute

Die sogenannten Voting- oder Gewinnspielnummern (0137X) sind nicht von der Änderung betroffen.

Tierversuche genehmigungspflichtig

Sie waren bisher nur meldepflichtig und werden ab Dezember nun genehmigungspflichtig: Tierversuche. Bisher reichte zu ihrer Durchführung eine Mitteilung an die zuständige Behörde. Nun muss ein Tierversuch vorher genehmigt werden – Grund dafür ist eine EU-Richtlinie. Diese Regelung gilt in der Arzneimittelzulassung und bei Tierversuchen zu Aus-, Fortbildungs- und Weiterbildungszwecken.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Dezember 2021 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.

Corona-Update: Schwellenwerte als neue Maßstäbe

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von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Berlin. In Berlin trafen sich am Nachmittag die Chefinnen und Chefs der Länder mit der Bundesregierung zur Ministerpräsidentenkonferenz. Beschlossen wurden neue Schwellenwerte, die zu 2G, 2G+ oder weiteren Maßnahmen führen. Außerdem gefordert: Eine berufsspezifische Impfpflicht und eine weitere Corona-Prämie für Beschäftigte in der Pflege.

Neuer Maßstab: Hospitalisierungsrate

Geeinigt hat man sich in Berlin darauf, die sogenannte Hospitalisierungsrate als neuen Maßstab für Regelverschärfungen anzusehen. Dieser Wert ergibt sich aus der Zahl der in die Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen. Der Wert wird landesweit, also in unserem Fall für ganz Nordrhein-Westfalen berechnet.

Und das sind die neuen Grenzwerte:

● 1. Stufe: 3 Neuaufnahmen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen
● 2. Stufe: 6 Neuaufnahmen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen
● 3. Stufe: 9 oder mehr Neuaufnahmen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen

Flächendeckend 2G ab Stufe 1

Liegt die Hospitalisierungsrate landesweit bei 3, wird flächendeckend 2G eingeführt. Betroffen sind Veranstaltungen, Freizeit- und Sportaktivitäten, die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen und Beherbungen. Damit haben dort nur Geimpfte oder Genesene Zutritt. Nordrhein-Westfalen befindet sich aktuell mit einem Wert von 4,08 in der Stufe 1.

2G+ ab Stufe 2

Wenn die Hospitalisierungsrate landesweit bei 6 liegt, wird für geimpfte und genesene Personen in bestimmten Einrichtungen zusätzlich zum 2G-Nachweis auch ein aktueller Schnelltest notwendig. Diese Einrichtungen sind zum Beispiel Bars, Clubs und Diskotheken.

Aktuell befindet sich unter anderem Bayern in Stufe 2.

3G-Pflicht am Arbeitsplatz und in Bus & Bahn beschlossen – CDU will vielleicht blockieren

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Kamen/Berlin. Showdown im Bundestag: Nachdem CDU und AfD dem Gesetzesentwurf der Ampel-Parteien zu neuen Corona-Regeln zweimal nicht zugestimmt hatten, wurde es mit den Stimmen der Parlamentsmehrheit (SPD, Grünen und FDP) soeben beschlossen. Für Ungeimpfte wird es ungemütlich.

7 – das ist die Zahl der noch freien Intensivbetten im Kreis Unna. 11 – das ist die Zahl der aktuell in Dortmund invasiv beatmeten Corona-Patienten. 50 – das ist die Zahl der Städte und Landkreise Deutschlands, in denen alle Betten belegt sind. 65.371 – das ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen in den vergangenen 24 Stunden. Es ist der höchste jemals gemessene Wert. „Wir laufen momentan in eine ernste Notlage. Wir werden wirklich ein sehr schlimmes Weihnachtsfest haben, wenn wir jetzt nicht gegensteuern“, kommentierte RKI-Chef Lothar Wieler die aktuelle Infektionslage in Deutschland.

Aufhebung der epidemischen Lage beschlossen

Die Ampel-Parteien im Bundestag wollen mit einer Veränderung des Infektionsschutzgesetzes dafür sorgen, dass sich die Lage verbessert. Dazu wollen sie neue Instrumente, wie etwa 3G- und 2G-Modelle ermöglichen, gleichzeitig aber die im März 2020 erstmals festgestellte epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufheben. Die Parteien meinen, diese hätte vor den Gerichten keinen Bestand mehr. „Wir wollen die Maßnahmen auf rechtssichere Beine stellen“, so FDP-Geschäftsführer Marco Buschmann. Die CDU wirft den Parteien nun vor, dass die Aufhebung der Lage der falsche Weg und ein falsches Signal sei. Auf den Tag genau vor einem Monat hatte der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) doch genau dies gefordert. In der „Bild“-Zeitung wurde er zitiert: "Damit wird ein seit dem 28. März 2020 und damit mithin seit fast 19 Monaten bestehender Ausnahmezustand beendet." Auf diesen Widerspruch wies auch Unionsparteifreund Markus Söder gestern Abend in der Talkshow „Maischberger – Die Woche“ hin. Dort sagte er: „Der zuständige Chef der gesamten Behörde im Gesundheitsbereich, unser Freund Jens Spahn, hat als Erster das Ende der epidemischen Lage ausgerufen.“

3G-Pflicht am Arbeitsplatz

Die heute im Bundestag neu beschlossenen Corona-Regeln sehen eine 3G-Regel am Arbeitsplatz vor. Diese gilt ab Montag (22.11.). Damit darf nur noch auf die Arbeit, wer geimpft, genesen oder frisch – maximal vor 48 Stunden – negativ getestet ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die 3G-Nachweise – insbesondere die Testnachweise – täglich zu kontrollieren. Wer ohne 3G-Nachweis zur Arbeit erscheint, darf nicht arbeiten und hat Experten zufolge dann auch keinen Anspruch auf Lohn- oder Entgeltfortzahlung.

Bus und Bahn nur noch mit 3G / Homeoffice-Pflicht kehrt zurück

Neu ist auch, dass nur noch mit Bus und Bahn fahren darf, wer über einen 3G-Nachweis verfügt. Wieder eingeführt wird das Recht auf Homeoffice. Arbeitgeber haben „den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Die Beschäftigten sind dazu verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Kein Lockdown mehr für Alle möglich

Darüber hinaus enthält das neue Gesetz nicht viele Neuheiten. Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Abstandsgebote – all dies bleibt wie bisher. Was wegen des Wegfalls der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr geht, ist ein bundesweiter Lockdown im Sinne von Ausgangsbeschränkungen für alle. Möglich bleiben aber einerseits regionsspezifische Einschränkungen oder weitere bundesweite Einschränkungen für Ungeimpfte.

CDU will womöglich blockieren

Am heutigen Nachmittag findet außerdem noch ein Bund-Länder-Treffen unter Vorsitz des NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) statt. Dort soll unter anderem die von mehreren CDU-geführten Bundesländern geforderte berufsspezifische Impfpflicht besprochen werden. Für Wüst ist es die erste Ministerpräsidentenkonferenz, der er auch zugleich direkt vorsteht. Er hat angekündigt, dass die CDU das neue Gesetz der Ampel-Parteien möglicherweise morgen im Bundesrat blockieren wird. Dies hätte dann womöglich einen Vermittlungsprozess zur Folge, der entsprechende Zeit in Anspruch nehmen würde, während der die neuen Regeln nicht in Kraft treten würden.