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Corona-Update: 2G, 3G und eine Pferdewurmkur

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Düsseldorf/Salzburg. 1718 vs. 62 - das sind die gestrigen Corona-Inzidenzwerte in Sachsen. Während die erste Zahl die Inzidenz unter den ungeimpften darstellt, liegt die Inzidenz unter den Geimpften bei 62. NRW-weit liegt die Inzidenz bei 176. „Damit das nicht schlimmer wird“, komme nun in weiten Teilen eine 2G-Regel, so Ministerpräsident Wüst.

2G-Regel in der Freizeit - auch auf allen Weihnachtsmärkten

Betroffen von der geplanten 2G-Regel, die in der kommenden Woche beschlossen werden soll, ist vor allen Dingen der Freizeitbereich. Und damit saisonbedingt in erster Linie alle Weihnachtsmärkte in unserem Bundesland. Der bereits eröffnete Weihnachtsmarkt in Duisburg setzt unabhängig von einer landesweiten Regelung selbst auf 2G. Am vergangenen Wochenende hätten drei Besucher das Bußgeld von 250 Euro zahlen müssen, weil sie weder geimpft noch genesen seien, sich aber trotzdem auf dem Weihnachtsmarktgelände aufhielten. Die Stadtverwaltung von Dortmund prüft aktuell, ob auf dem dortigen Weihnachtsmarkt 2G+ eingeführt wird. Das hieße dann: Geimpfte und genesene hätten zur Zutritt, wenn sie auch zusätzlich über einen aktuellen Negativtest verfügen. Es solle alles getan werden, um eine Absage des Weihnachtsmarktes zu verhindern. Dazu kam es bereits in Bornheim, Bochum-Langendreer und Mönchengladbach-Rheydt. Auch der bekannte Christkindlmarkt München ist eine Woche vor der geplanten Eröffnung abgesagt worden. In Bayern liegen die Landkreise mit den höchsten Inzidenzwerten bundesweit.

Inzidenz von 1.600 in Salzburg

Ebenfalls dramatisch ist die Corona-Lage in unserem Nachbarland Österreich. Die Bundesregierung hatte dort einen dreiwöchigen Lockdown für Ungeimpfte beschlossen, die ihre Wohnung nun nur noch aus triftigem Grund verlassen dürfen. Im Bundesland Salzburg gaben die Landeskliniken gestern bekannt, dass ein Triage-Team zusammengestellt worden sei. Dort liegt die 7-Tages-Inzidenz aktuell bei rund 1.600. Die Behandlung aller Patienten sei nach den geltenden Standards bald nicht mehr garantiert möglich, so die Ärzte. Unter dem Begriff Triage verstehen Mediziner, dass aufgrund zu vieler Patienten eine Entscheidung treffen müssen, welcher Patient vorrangig behandelt wird.

Menschen nehmen Pferde-Wurmkur gegen Corona

Zu schaffen machen den österreichischen Kliniken neben vielen neuen Coroa-Patienten derzeit auch vermehrt Menschen, die eine Pferde-Wurmkur eingenommen haben und daher im Krankenhaus landen. In Kreisen der sogenannten „Querdenker“ wird eine Pferde-Wurmkur aktuell als „Geheimmittel“ gegen eine Corona-Infektion angepriesen. Auch FPÖ-Chef Herbert Kickl hat die angebliche Wirkung kürzlich hervorgeoben. Das Problem: Das Mittel kann, insbesondere wenn eine Dosis für Pferde eingenommen wird, für den Menschen toxisch wirken. Auch US-Gesundheitsbehörden warnen inzwischen: „Du bist kein Pferd!“

NRW: 3G am Arbeitsplatz

Neben der 2G-Regel im Freizeitbereich wird es in NRW auch eine 3G-Regel am Arbeitsplatz geben. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht dann jeweils einen aktuellen Negativtest, wenn er auf die Arbeit geht. NRW-SPD-Chef Thomas Kutschaty begrüßte die Einführung, sagte aber gleichzeitig, dass diese viel zu spät gekommen sei. Gleichzeitig forderte er, dass das Land den Kommunen Unterstützung anbieten müsse, damit die Kontrollen vor Ort möglich seien.

Zusätzliche Impftermine in Kamen

Die Stadt Kamen teilt mit:

Am 28. November wird beim Café International im JKC an der Poststraße geimpft. In der Zeit von 11:00 bis 14:00 Uhr können erneut alle Interessierten wieder ohne Terminanmeldung unkompliziert und direkt eine Impfung mit den beiden Impfstoffen von BioNTech oder Johnson & Johnson erhalten.

Der zweite Termin wird am 7. Dezember auf dem Werksgelände der Firma 3M an der Edisonstraße stattfinden. Auch hier werden im Zeitraum zwischen 13:00 und 16:00 Uhr und ebenfalls ohne Voranmeldung die beiden Impfstoffe von BioNTech oder Johnson & Johnson verimpft.

Corona-Update: Wieder kostenlose Schnelltests ab Samstag

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

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Kamen/Berlin. Rekord-Neuinfektionen, sich füllende Intensivstationen und die höchste Inzidenz weltweit: Deutschland ist mitten in der vierten Welle. Ab Samstag (13.11.2021) werden deshalb Schnelltests wieder kostenfrei.

Es sollte ein zusätzlicher Anreiz sein, sich impfen zu lassen - die Abschaffung der kostenfreien Corona-Schnelltests vor etwa einem Monat. Denn, so sind sich Virologen sicher, irgendwann wird jeder immunisiert sein: entweder durch die Impfung oder eine Infektion. Doch die Abschaffung der kostenfreien Schnelltests hat sich rückblickend als Fehler herausgestellt. Sie wird als ein Mitgrund für die aktuelle Corona-Lage genannt. Und die ist geprägt von Zahlen, die so hoch sind wie zu keinem Zeitpunkt zuvor. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz nähert sich der 300. In einigen Landkreisen liegt sie bei über 1.000. In diesem Zusammenhang steht der Kreis Unna mit einem aktuellen Inzidenzwert von knapp 130 noch vergleichsweise gut da.

Um Neuinfektionen schneller aufspüren zu können oder eine Corona-Infektion in der herannahenden Grippezeit auszuschließen, werden ab Samstag (13.11.) wieder bundesweit kostenlose Schnelltests für Jedermann angeboten. Dies gilt auch für Geimpfte oder Genesene, die ebenfalls - leichter - an Corona erkranken können. Die bisher geöffneten Testzentren können wieder mit dem Bund abrechnen, geschlossene Zentren können wieder eröffnen.

Derweil geht auch das Impfzentrum Unna wieder in Betrieb. Dort werden Booster-Impfungen, aber auch Erst- und Zweitimpftermine angeboten. Alleine in der letzten Woche haben sich dort gut 900 Menschen impfen lassen.

Auch unser Nachbarland Niederlande leidet aktuell unter einen neuen Infektionswelle. Die Inzidenz dort liegt bei etwa 500. Premier Rutte kündigte heute einen dreiwöchigen Lockdown an.

Höhere Bußgelder & weitere Gesetzesänderungen im November

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

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Kamen. Und schon wieder ist ein Jahr fast vergangen. Der vorletzte Monat von 2021 bringt nur einige Gesetzesänderungen mit sich, über die wir wie gewohnt berichten. Die wichtigste Neuerung ist der neue StVO-Bußgeldkatalog.

Raser zahlen mehr

Am 09. November tritt bundesweit der neue Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die StVO in Kraft (wir berichteten: Verkehrssünder zahlen mehr - neuer Bußgeldkatalog beschlossen). Nach den neuen Regeln müssen Raser und andere Verkehrssünder künftig tiefer in die Tasche greifen. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 16-20 km/h innerorts fällt etwa mit 70 € die doppelte Strafe als bisher an. Auch das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird härter bestraft: mit bis zu 320 € und einem Monat Fahrverbot.

Gerichtsvollzieher und Paypal werden teurer

Die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers wird künftig teurer. Die gesetzlich festgelegten Gebühren steigen an. Ebenfalls erhöht werden die Gebühren des Zahlungsdienstleisters PayPal, allerdings gilt dies nicht für Zahlungen innerhalb der Europäischen Union. Betroffen von der Erhöhung sind deshalb unter anderem Personen, die Geld nach Großbritannien senden.

Antibiotika in der Landwirtschaft

Die „provisorische“ Gabe von Antibiotika an Nutztiere, insbesondere in der Mastzucht, führte zu Antibiotikaresistenzen beim Menschen. Der Grund: Durch den Verzehr von Fleisch werden Reste der Medikamente in den menschlichen Körper aufgenommen. Dort kann dies zu Resistenzen führen. Diese werden ein immer größeres Problem. Deshalb wird die Meldepflicht für Landwirte verschärft. Diese müssen künftig melden, wann welches Antibiotikum verabreicht worden ist, bzw. dass eine solche Verabreichung nicht erfolgt ist.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende November 2021 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.

Herbstferien enden: Regeln für Rückreise beachten

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Kreis Unna. Die Herbstferien in NRW enden bald – und damit treten viele Urlauber die Rückreise nach Deutschland an. Wichtig dabei: die aktuellen Corona-Einreisbestimmungen. Wer die Ferien zum Beispiel in der Türkei, Ägypten oder den USA verbracht hat, muss sich die Regeln genau ansehen. Diese Länder sind nämlich Hochrisikogebiete.

Dazu informiert der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz: Personen, die aus einem Hochrisikogebiet eingereist sind, müssen sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Vollständig geimpfte und genesene Personen, die einen geeigneten Nachweis über das Einreiseportal übermittelt haben, sind davon ausgenommen. Eine Freitestung ist erst am sechsten Tag nach Einreise möglich. Nicht immunisierte Kinder unter zwölf Jahren müssen die Quarantäne für fünf Tage einhalten. Sie dürfen die Schule somit frühestens am sechsten Tag nach der Einreise wieder besuchen.

Welche Länder sind Hochrisikogebiete?
Die Liste der Hochrisikogebiete ist lang. Sie wird vom Robert Koch-Institut veröffentlicht und ist unter www.rki.de/risikogebiete abrufbar. Aktuell sind auch beliebte Reiseziele wie Ägypten, die Türkei, die USA und Großbritannien dabei. Auch Rumänien, Serbien, der Kosovo, Slowenien, Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Russland, Weißrussland und die Ukraine gehören dazu.

Die Einreiseanmeldung ist unter www.einreiseanmeldung.de möglich. Rechtliche Grundlage ist die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Dort gibt es auch weitere Informationen zu den Regeln: www.bundesgesundheitsministerium.de. PK | PKU

Neue Landes-Coronaschutzverordnung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Düsseldorf. Ab heute gilt eine neue Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Maskenpflicht im Freien

Die Verpflichtung, im Freien eine Maske zu tragen, entfällt. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass Bund und Länder sich entsprechend verständigt haben.

Kurzfristiger Schnelltest

Orte, die nicht immunisierte Personen bisher nur mit einem PCR-Test betreten konnten (wie etwa Diskos und Clubs) können bereits seit dem 1. Oktober auch mit einem maximal sechs Stunden alten negativen Schnelltest betreten werden.

Innengastronomie

Die vielfach anzutreffenden Trennwände in der Innengastronomie oder der vergrößerte Tischabstand wird nur noch empfohlen und ist keine Pflicht mehr.

Maskenpflicht im Einzelhandel

Grundsätzlich gilt im Einzelhandel auch weiterhin die Verpflichtung, Mund und Nase zu bedecken. Neu ist nun unter anderem, dass im Einzelhandel in bestimmten Ausnahmesituationen keine Maske mehr getragen werden muss. Dies gilt bei Verkaufs- und Beratungsgesprächen im Rahmen einer Dienstleistungserbringung oder in Handelsgeschäften, wenn alle beteiligten Personen immunisiert oder getestet sind und einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.

Lage der Pandemie

Im Kreis Unna sind dem Gesundheitsamt am heutigen 19.10. 47 neue Infektionsfälle gemeldet worden. Eine weitere Person ist verstorben. Kreisweit befinden sich 15 Personen in stationärer Behandlung. Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 40,6. 73,4 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen haben sich mindestens einmal impfen lassen. Das ist der drittbeste Wert bundesweit.